Arbeitsrecht:
Ein Mitarbeiter möchte ein Zwischenzeugnis. Der Chef findet, er habe nicht die Zeit für solchen bürokratischen Leerlauf. Muss der Arbeiter sich dies gefallen lassen? Erkläre mit Gesetzesartikel
Nein, nach OR 330a hat der Mitarbeiter jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Arbeitsrecht:
Wem gehört eine Erfindung, wenn ein Mitarbeiter diese Erfindung im Rahmen seiner dienstlichen Pflicht gemacht hat?
Der Arbeitnehmer (Mitarbeiter) ist nach OR 321 verpflichtet die Arbeit persönlich zu erfüllen. Ausserdem gehört die Erfindung gemäss OR 332 dem Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter die Erfindung in Ausübung seiner vertraglichen Pflicht gemacht hat.
Arbeitsrecht:
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?
Überstunden betrifft die Arbeitszeit, welche höher ist als die vertragliche Höchstarbeitszeit, jedoch tiefer als die gesetzliche Höchstarbeitszeit. Wenn auch die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird, handelt es sich um Überzeit.
Arbeitsrecht:
Ein Bekannter von Ihnen hat statt eines 13. Monatslohns eine Gratifikation bestehend aus Migros-Einkaufsgutscheinen erhalten. Muss er dies akzeptieren?
Ja, denn eine Gratifikation muss nicht in Form von Schweizerfranken ausbezahlt werden, ausser wenn während mehreren Jahren dies immer so gemacht wurde. Dann darf der Arbeitgeber dies nicht plötzlich ändern.
Mietrecht:
Welche der folgenden Aussagen ist richtig, welche ist falsch?
Kreuze nur die richtigen Antworten an:
Mietrecht:
Kreuzen Sie bei den folgenden Pflichten alle Pflichten an, welche der Mieter trägt:
Mietrecht:
Wenn zwei Mietobjekte auf den milimeter identisch sind, heisst dass dann auch das beide gleich viel Mietzins zahlen müssen?
Mietrecht:
Kreuze nur dann an, wenn die Kündigung rechtskräftig ist: