Premium Partner

Welche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt?

Geschützt sind Werke (z. B. Fotos, Texte, Graphiken, Diagramme), die Schöpfungshöhe (auch Gestaltungshöhe oder Werkhöhe) erreichen. Der Begriff der Schöpfungshöhe setzt eine persönliche geistige Leistung voraus, eine Leistung mit individuellem Charakter, die sich vom Alltäglichen, Landläufigen oder üblicherweise Hervorgebrachten abhebt.
Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist. Auch wenn keine Markierungen wie 'Copyright', 'alle Rechte vorbehalten' oder © angebracht sind, musst du davon ausgehen, dass ein Urheberrechtsschutz besteht.

Welche Inhalte sind urheberrechtlich nicht geschützt?

Inhalte, die keine Schöpfungshöhe erreichen. In unserem Zusammenhang sind das z. B. einzelne Vokabeln, so wie sie im Alltag verwendet werden. Vorsicht Obschon die Vokabeln an sich nicht vom Urheberrecht betroffen sind, könnte eine konkrete Sammlung derselben aufgrund ihrer Auswahl, Anordnung und Einteilung von der Rechtsprechung als urheberrechtsschutzfähig eingestuft werden.

Wissenschaftliche Erkenntnisse. Vorsicht Obschon wissenschaftliche Erkenntnisse an sich nicht vom Urheberrecht betroffen sind, fällt deren konkrete Darstellung unter den Urheberrechtsschutz. Deshalb darfst du wissenschaftliche Werke höchstens auszugsweise zitieren.

Werke, die unter der Bezeichnung CC0 in die Gemeinfreiheit entlassen wurden. CC steht für das Lizenz-System Creative Commons und 0 bedeutet, dass der Urheber auf alle möglichen Schutzrechte verzichtet hat. Vorsicht Es gibt verschiedene Creative Commons Lizenzen und nicht alle erlauben eine vorbehaltlose Verwendung des entsprechenden Werks oder Teilen davon. Das jeweilige Lizenzmodell muss genau beachtet werden (vgl. dazu 'Lizenzen für freie Inhalte').

Werke, deren Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben sind.

Amtliche Werke wie Gesetzestexte, Gerichtsurteile oder Verordnungen von Behörden.

Einschränkungen des Urheberrechts im Schulbetrieb

Lehrende und Lernende an Schulen und Hochschulinstituten sind urheberrechtlich privilegiert. Für sie ist die zustimmungsfreie Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte wie Bilder oder Grafiken unter gewissen Bedingungen zulässig.
Und zwar, wenn…
es sich nur um Teile von Werken handelt,
der Kreis der Adressaten auf Lehrer, Schüler, Studenten und Dozenten einer Klasse oder Seminargruppe beschränkt ist,
und sich die Werkverwendung auf den Unterricht oder die Lehrveranstaltung bezieht.

Verwandtes Schutzrecht: Das Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch hat 'ein Recht am eigenen Bild'. Das heisst, dass du keine Fotos von eindeutig identifizierbaren Personen ohne deren Zustimmung veröffentlichen oder verbreiten darfst. Damit die Erlaubnis rechtlich bindend ist, holst du am besten eine schriftliche Einverständniserklärung ein.
Das Recht am eigenen Bild kennt einige Ausnahmen. Wenn du dich aber an die Grundregel hältst, bist du immer auf der sicheren Seite.