Welche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt?

Geschützt sind Bilder, Audios, Texte, Graphiken, Diagramme o. Ä., wenn sie Schöpfungshöhe (auch Gestaltungs- oder Werkhöhe) erreichen. Der Begriff der Schöpfungshöhe (des Werks) setzt eine persönliche geistige Leistung voraus, eine Leistung mit individuellem Charakter, die sich vom Alltäglichen, Landläufigen oder üblicherweise Hervorgebrachten abhebt.
Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist. Selbst wenn keine Hinweise wie "Copyright", "alle Rechte vorbehalten" oder ein © angebracht sind, gehst du besser davon aus, dass ein Urheberrechtsschutz besteht.

Welche Inhalte sind urheberrechtlich nicht geschützt?

Inhalte, die keine Schöpfungshöhe erreichen. In der Welt der Lernkarten sind das z. B. einzelne Vokabeln, so wie sie im Alltag verwendet werden. Vorsicht: Obschon die Vokabeln an sich nicht vom Urheberrecht betroffen sind, könnte eine konkrete Sammlung derselben aufgrund ihrer Auswahl, Anordnung und Einteilung von der Rechtsprechung als urheberrechtsschutzfähig eingestuft werden.

Wissenschaftliche Erkenntnisse. Vorsicht: Obschon wissenschaftliche Erkenntnisse an sich nicht vom Urheberrecht betroffen sind, fällt deren konkrete Darstellung unter den Urheberrechtsschutz. Deshalb darfst du wissenschaftliche Werke höchstens auszugsweise zitieren.

Inhalte, die unter einer CC0-Lizenz zu 100% in die Gemeinfreiheit entlassen wurden. CC steht für das Lizenz-System "Creative Commons" und 0 bedeutet, dass der Urheber auf alle Rechte verzichtet. Vgl. dazu auch den Abschnitt unten "Was sind Creative Commons Lizenzen?"

Werke, deren Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben sind.

Amtliche Werke wie Gesetzestexte, Gerichtsurteile oder Verordnungen von Behörden.

Welche Einschränkungen des Urheberrechts gelten an Schulen und Universitäten?

Lernende und Lehrpersonen an (Hoch-)Schulen sind urheberrechtlich privilegiert. Für sie ist die zustimmungsfreie Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zulässig,...
wenn es sich nur um Teile von Werken handelt,
deren Verwendung sich auf den Unterricht bezieht,
und der Kreis der Adressaten auf die am Unterricht beteiligten Lernenden und Lehrpersonen beschränkt ist.
Konkret heisst das, dass du beispielsweise keine Urheberrechte verletzt, wenn du als Schüler oder Lehrer ein Bild aus einem urheberrechtlich geschützten Lehrmittel in eine privat geschaltete Lernkartei hochlädst, die du mit deiner Klasse teilst.

Was ist das Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild ist ein mit dem Urheberrecht verwandtes Schutzrecht, das es dir verbietet, Bilder von eindeutig identifizierbaren Personen, ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Das Recht am eigenen Bild kennt einige Ausnahmen, aber besser du hältst dich einfach an die Grundregel und bist so auf der sicheren Seite.