Informationen zum Urheberrecht
Wichtig
Die Frage nach der Verletzung des Urheberrechts stellt sich erst, wenn du deine Lernkarten verbreitest. Das heisst, wenn du öffentliche Lernkarteien erstellst oder kopierst und private Karteien für andere freigibst. Solange du private Karteien erstellst, die nur du lernst, kannst du keine Urheberrechte verletzen.
Als Lehrer, Schüler, Student oder Dozent bist du urheberrechtlich privilegiert. Und zwar insofern, als du unter gewissen Bedingungen auch urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Bilder oder Grafiken ohne Zustimmung des Rechteinhabers weiterverbreiten darfst. Vgl. dazu auch den Abschnitt unten "Welche Einschränkungen des Urheberrechts gelten an Schulen und Universitäten?"
Der folgende Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und versteht sich lediglich als Orientierungshilfe.
Du bist selbst dafür verantwortlich, dass du das Urheberrecht nicht verletzt. Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus Urheberrechtsverletzungen ergeben. Im Zweifelsfall empfehlen wir, weiterführende Rechtsliteratur oder juristische Fachpersonen zu konsultieren.