Was sind weitere gesetzliche Bestimmungen nebst der Nutzungsziffern um die Nutzungsdichte zu bestimmen?
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Abstände zu Verkehrsanlagen, Wald, Gewässern, Einrichtungen mit Emissionen
- Gebäude mit Firsthöhen, Fassadenhöhen, Kniestockhöhen
- Gebäudelängen
Wozu dient der Gestaltungsplan?
Der Gestaltungsplan bezweckt eine siedlungsgerechte, erschliessungmässige gute Überbauung eines zusammenhängenden Gebietes.
Wer ist zuständig für die Behandlung von Baugesuchen?
Zuständig für die Behandlung von Baugesuchen ist die Gemeindeexekutive (in der Regel der Gemeinderat). Die zuständige Behörde muss auch über die Art des durchzuführenden Verfahrens (blosses Anzeigeverfahren, vereinfachtes oder ordentliches Verfahren) entscheiden.
Mit welchen verschiedenen Methoden (Nutzungsziffern) können die Nutzungsdichte vorgegeben werden?
- Ausnützungsziffern (anrechenbare Geschossfläche / anrechenbare Landfläche)
- Überbauungsziffer
- Baumassenziffer
- Grünflächenziffer (Freiflächenziffer)
- Grösse der Gebäude-Grundfläche
Wie läuft eine Einsprache bei einem Baugesuch ab?
- Erhebung der Einsprache während Auflagezeit (berechtigt sind Personen, die ein schützenswertes Interesse an der Ablehnung des Gesuchs belegen können)
- innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen
- Rechtsmittel gegen Baubewilligung ergreifen
Für was eignet sich der Sondernutzungsplan?
Der Sondernutzungsplan enthält besondere Nutzungsregelungen für Teilräume und Teilaspekte. Er gestaltet den (Rahmen-)Nutzungsplan näher aus, und zwar im Hinblick auf besondere Verhältnisse, sichernde Massnahmen oder Erschliessungsverhältnisse.
Was legt der Nutzungsplan fest?
Die Nutzungsplanung legt sodann den Zweck, Ort und das Mass der Bodennutzung allgemeinverbindlich fest. Dies beinhaltet die Rahmennutzungsplanung, z.B. Bau- und Zonenordnung, die Sondernutzungsplanung (z.B. Gestaltungsplan) und die Erschliessungsplanung (z.B. Quartierplan)
Nennen Sie die 3 Hauptaufgaben des Richtplan
- Aufzeigen der räumlichen Entwicklung (einschliesslich Grösse der Siedlungsflächen, deren Verteilung innerhalb des Kantons und die Möglichkeiten der Verdichtung)
- Abstimmung mit anderen Planungsträgern
- Vorbereitung der kommunalen Nutzungsplanung