BWL
Wirtschaftsfachwirt IHK
Wirtschaftsfachwirt IHK
Kartei Details
Karten | 41 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 28.06.2025 / 28.06.2025 |
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Einlagen- oder Beteiligungsfinanzierung
Beschaffung von Eigenkapital durch Aufnahme neuer Gesellschafter in einer Personengesellschaft bzw. Kapitalerhöhung in einer Kapitalgesellschaft.
Rechte und Pflichten der neuen Anteilseigner:
- langfristige Bindung an das Unternehmen
- Anteil am Gewinn und Verlust
- Haftung gegenüber Gläubigern des Unternehmens
- Mitspracherecht der Geschäftsführung
Selbstfinanzierung
Selbstfinanzierung ist die Finanzierung aus Gewinnen, die in er Unternehmung zurückbehalten werden:
- Einbehaltung ausgewiesener Gewinne (Gewinnthesaurierung)
- Offene Selbstfinanzierung: Verbuchung des Gewinns als Rücklage
- Stille Selbstfinanzierung: Minderung des ausgewiesenden Gewinns durch Bildung stiller Rücklagen durch Unterbewertung des Aktiva und Überbewertung des Passiva. - Vermögensumschichtung
- Kapitalfreisetzung im Anlagevermögen: Verkauf nicht mehr benötigter Anlagegüter
- Kapitalfreisetzung im Umlaufvermögen: Abbau von Vorräten und Forderungen - Abschreibungen / Lohmann-Ruchti-Effekt
Abschreibungen werden als Kosten in die Preise einkalkuliert und werden über die Umsatzerlöse verdient => Investitionen. - Rückstellungen
Die in die Kalkulation der Absatzpreise eingegangenen Rückstellungsraten sind bis zur Inanspruchnahme disponierbar im Unternehmen zB Pensionsrückstellungen.
Finanzierung / Investition
Finanzierung umfasst alle Maßnahmen der Mittelbeschaffung und Mittelrückzahlung. Sie ist unbedingte Voraussetzung für Investitionen in Sachgüter zur Leistungserstellung und Finanzinvestitionen in Form von Beteiligungen. Außerdem die immaterielle Investition wie Forschung und Entwicklung, Webung und Ausbildung.
Aufgaben:
- Kapitalbeschaffung stellt die Finanzierung dar und soll das Unternehmen mit Kapital (Eigen- und Fremdkapital) versorgen.
- Kapitalverwendung stellt die Investitionen dar und soll das beschaffte Kapital im Unternehmen einsetzen (Anlage- und Umlaufvermögen).
- Kapitalverwaltung stellt die Verwaltung der ersten beiden Funktionen dar und soll die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten.
Zeile:
- Liquidität: Sicherung ständiger Zahlungsfähigkeit
- Rentabilität: Erzielung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals
Definition Rechnungswesen
Das Rechnungswesen eines Betriebes erfasst und überwacht sämtliche Mengen- und Wertbewegungen zwischen dem Betrieb und seiner Umwelt sowie innerhalb des Betriebs.
Interne Aufgaben: Datenaufbereitung als Entscheidungsgrundlage für die operative Planung.
Externe Aufgaben: Informationsinstrument für Öffentlichkeit, Finanzamt, Gläubiger, ...
Marketing Mix (vier P´s)
- Produktpolitik
Welche Produkte werden angeboten? - Preispolitik
Zu welchen Preisen werden die Produkte angeboten? - Kommunikationspolitik (Promotion)
Werbung, Sponsoring, ... - Distributionspolitik (Place)
Auf welchem Weg werden die Produkte angeboten?
Marktforschung
Primärforschung (nicht bekannte Daten)
- Befragung
- Beobachtung
- Panelerhebung
- Experiment
- Testverkäufe
Vorteile: aktuelle und passgenaue Daten
Sekudärforschung, Schreibtischforschung (bekannte Daten)
- Verwendung eigenes Quellmaterial
- Fachzeitschriften
- Kammer- und Verbandsveröffentlichungen, Institute
- Statistiken von Behörden
- Adressbücher, Geschäftsberichte
- Kataloge, Preislisten
Vorteile: schnell Verfügbar und kostengünstige Beschaffung
Definition Marketing
Der Begriff Marketing bezeichnet zum einen den Unternehmensbereich, dessen Aufgabe es ist, Waren und Dienstleistungen zu vermarkten. Zum anderen beschreibt der Begriff ein Konzept der ganzheitlichen, marktorientierten Unternehmensführung zur Befriedingung von Bedürfnissen und Erwartungen von Kunden und anderen Interessengruppen. Damit entwickelt sich das Marketingverständnis von einer operativen Beeinflussungstechnik hin zu einer Führungskonzeption, die andere Funktionen wir Beschaffung, Produktion, Verwaltung und Personal mit einschließt.
Logistik: Definition und Aufgaben
Logistik ist die Vernetzung von planerischen und ausführenden Maßnahmen und Instrumenten, um den Material-, Wert- und Informationsfluss im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung zu gewährleisten.
Aufgaben:
- Das richtige Produkt
- in der richtigen Menge
- in der richtigen Qualität
- zur richtigen Zeit
- am richtigen Ort
- zu minimalen Kosten
bereitzustellen.
Werkstoffe
Rohstoffe: wesentlicher Bestandteil des Erzeugnisses zB Holz.
Hilfsstoffe: untergeordneter Bestandteil des Erzeugnisses zB Schrauben.
Betriebsstoffe: kein Bestandteil des Erzeugnisses, aber für die Produktion notwendig zB Strom.
Betriebsmittel
Die Beschaffung von Betriebsmitteln heißt Investition. Betriebsmittel sind sachlich materielle und immateriele Faktoren, die die Grundlage für die Produktion bilden zB Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente, Lizenzen.
Ausführende Arbeit
Die Ausführende Arbeit bezieht sich direkt auf den Produktionsprozess und kann sowohl geistige als auch körperliche Arbeit sein. Sie erfolgt weisungsgebunden durch Mitarbeiter.
Betriebliche Produktionsfaktoren
Elementarfaktoren
beziehen sich unmittelbar auf die leistungserstellende Tätigkeit.
- Ausführende Arbeit
- Betriebsmittel
- Werkstoffe
Dispositive Faktoren
beziehen sich nicht unmittelbar auf die leistungserstellende Tätigkeit sonder auf die Betriebsführung, Planung, Organisation und Überwachung der Elementarfaktoren.
Produktion
Produktion umfasst alle Arten der betrieblichen Leistungserstellung. Die Produktion erstreckt sich somit auf die betriebliche Erstellung von materiellen (Sachgüter/Energie) und immateriellen Güter (Dienstleistungen/Rechte).
Fertigung i.S. der Herstellung meint nur die industrielle Leistungserstellung, dh materielle, absatzfertige Güter und Eigenerzeugnisse.
Kernprozesse und Supportprozesse
Kernprozesse: Primäre Aufgaben => wertschöpfend
- Beschaffung
- Produktion
- Logistik
- Marketing
Supportprozesse: Sekundäre Aufgaben => nicht wertschöpfend
- Personal
- Finanzierung/Investition
- Controlling
- Rechnungswesen
Betriebliche Funktionen
- Produktion
- Logistik
- Marketing
- Finanzierung/Investition
- Controlling
- Personal
- Rechnungswesen
Ministererlaubnis
Untersagungen von Zusammenschlüssen durch das Bundeskartellamt kann der Bundeswirtschaftsminister (Gabriell) aus Sicht gesamtwirtschaftlicher Interessen aufheben. Dabei gilt es, die Vor- und Nachteile von Zusammenschlüssen gegeneinander abzuwägen.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
sog. Kartellgesetz
Die Konzentration von Unternehmensmacht in einer großen wirtschaftlichen Einheit kann insbesondere zu einer Einschränkung des Wettbewerbs und zum Missbrauch von Marktmacht führen.
Zuständige Behörde: Bundeskartellamt
- Kontrolle des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Wenn Vereinbarungen von Unternehmen den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen, sind diese verboten. - Zusammenschlusskonstrolle
Das Bundeskartellamt untersagt Zusammenschlüsse vor allem mit der Begründung, dass eine marktbescherrschende Stelle erreicht wird. - Missbrauchsaufsicht
Erhebliche Beeinflussung der Wettbewerbsbedingungen anderer Unternehmen zB Preisdumping
Genehmigung von AGBs
Konzentration
Hier bleiben die Unternehmen zum Teil rechtlich selbstständig, verlieren aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit.
- Konzern
Zusammenschlüsse rechtlich Selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Konzernleitung durch Kapitalverflechtung. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Tochterunternehmen geht verloren. - Fusion
Rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit mindestens eines beteiligten Unternehmens geht verloren.
Kooperation
Hier bleiben die Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich Selbstständig. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit wird lediglich in dem Bereich der Zusammenarbeit eingeschränkt.
- Joint Venture
Gemeinschaftsunternehmen, das rechtlich und wirtschaftlich selbstständig geführt wird. - Arbeitsgemeinschaft
Vertraglich genau definierte Tatbestände zur Druchführung von komplexen Aufgaben. - Kartell
Vertragliche Vereinbarungen, die zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichten zB Preiskartell.
Wirtschaftlicher Zusammenhang
(Unternehmenszusammenschlüsse)
- Horizontale Verbindungen
Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe
zB 2 Automobilhersteller - Vertikale Verbindungen
Unternehmen mit aufeinanderfolgenden Wirtschaftsstufen
zB KfZ-Zulieferer und Automobilhersteller - Diagonale/Anorganische/Laterale Verbindungen
Unternehmen mit verschiedenen Wirtschaftsstufen und Branchen
zB Metzgerei und Automobilhersteller
Unternehmenszusammenschlüsse Definition und Ziele
Unternehmenszusammenschlüsse entstehen durch die Verbindung von bisher rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen zu größeren Wirtschaftseinheiten.
Ziele:
- Minderung von Risiken
- Ausschöpfen von Synergien (aus 2 mach 1)
- Schaffung von Zeit- und Größenvorteilen
- Austausch von Know-How
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung der Marktstellung
GmbH & Co.KG
Die GmbH & Co.KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der die GmbH der Komplementär ist. Es ist also keine natürliche person die unbeschränkt haftet.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Anzahl Gründer: mind. 1
Mindestkapital: 25.000 €
Form: Gesellschaftsvertrag (notariell beurkundet)
Firma: ja
Anmeldung im HR: Ja, Abteilung B
Haftung: das Gesellschaftsvermögen der juristischen Person -> die Haftung der Gesellschaften ist somit auf die Einalge beschränkt.
Gewinnbeteiligung: nach Stammeinlage
Verlustbeteiligung: nach Stammeinlage
Geschäftsführung: Geschäftsführer
Vertretung: Geschäftsführer
Überwachendes Organ: Aufsichtsrat (Pflicht bei > 500 Beschäftigten)
Beschließendes Organ: Gesellschafterversammlung
Auflösungsgründe: Konkurs, Kündigung, Beschluss der Gesellschafter
Gesetzliche Regelung: GmbH-Gesetz
Aktiengesellschaft (AG)
Anzahl Gründer: mind. 1
Mindestkapital: 50.000 €
Form: Gesellschaftsvertrag (notariell beurkundet)
Firma: ja
Anmeldung im HR: Ja, Abteilung B
Haftung: das Gesellschaftsvermögen der juristischen Person -> die Haftung der Gesellschaften ist somit auf die Einalge beschränkt.
Gewinnbeteiligung: nach Kapital
Verlustbeteiligung: nach Kapital
Geschäftsführung: Vorstand
Vertretung: Vorstand
Überwachendes Organ: Aufsichtsrat
Beschließendes Organ: Hauptversammlung
Auflösungsgründe: Konkurs, Kündigung, Beschluss der Gesellschafter
Gesetzliche Regelung: AktG
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Zusammenschluss von Freiberuflern (Architekten, Künstler, Rechtsanwälte)
Anzahl Gründer: mind. 2
Mindestkapital: -
Form: Gesellschaftsvertrag (schriftlich)
Firma: nein, wird aber sinngemäß so behandelt
Anmeldung im HR: nein, Partnerschaftsregister
Haftung: unbeschränkt, primär, solidarisch; Beschränkung der Haftung für Schäden aus einer fehlerhaften Berufsausübung auf einen Höchstbetrag möglich.
Gewinnbeteiligung: nach Vertrag
Verlustbeteiligung: nach Vertrag
Geschäftsführung: alle Partner einzeln
Vertretung: alle Partner einzeln
Überwachendes Organ: -
Beschließendes Organ: -
Auflösungsgründe: Konkurs, Kündigung, Beschluss der Gesellschafter
Gesetzliche Regelung: PartGG
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
"BGB-Gesellschaft"
Anzahl Gründer: mind. 2
Mindestkapital: -
Form: Gesellschaftsvertrag (auch mündlich möglich)
Firma: nein
Anmeldung im HR: nein
Haftung: unbeschränkt, primär, solidarisch
Gewinnbeteiligung: nach Köpfen
Verlustbeteiligung: nach Köpfen
Geschäftsführung: jeder Gesellschafter gemeinsam
Vertretung: jeder Gesellschafter gemeinsam
Überwachendes Organ: -
Beschließendes Organ: -
Auflösungsgründe: Konkurs, Kündigung, Beschluss der Gesellschafter
Gesetzliche Regelung: BGB
Kommanditgesellschaft (KG)
Anzahl Gründer: mind. 2 (davon mind. 1 Komplementär (Vollhafter) und mind. 1 Kommandist (Teilhafter)
Mindestkapital: -
Form: Gesellschaftsvertrag (auch mündlich möglich)
Firma: ja
Anmeldung im HR: Ja, Abteilung A
Haftung: Kommplementär: unbeschränkt, primär, solidarisch
Kommandist: auf die Einlage beschränkt
Gewinnbeteiligung: gesetzliche Regelung: 4% auf das Kapital, Rest in einem angemessenen Verhältnis oder vertragliche Regelung
Verlustbeteiligung: angemessenes Verhältnis
Geschäftsführung: jeder Komplementär einzeln
Vertretung: jeder Komplementär einzeln
Überwachendes Organ: -
Beschließendes Organ: -
Auflösungsgründe: Konkurs, Kündigung, Beschluss der Gesellschafter
Gesetzliche Regelung: HGB
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Anzahl Gründer: mind. 2
Mindestkapital: -
Form: Gesellschaftsvertrag (auch mündlich möglich)
Firma: ja
Anmeldung im HR: Ja, Abteilung A
Haftung: unbeschränkt, primär, solidarisch
Gewinnbeteiligung: gesetzliche Regelung: 4% auf das Kapital, Rest nach Köpfen oder vertragliche Regelung
Verlustbeteiligung: nach Köpfen
Geschäftsführung: jeder Gesellschafter einzeln
Vertretung: jeder Gesellschafter einzeln
Überwachendes Organ: -
Beschließendes Organ: -
Auflösungsgründe: Konkurs, Kündigung, Beschluss der Gesellschafter
Gesetzliche Regelung: HGB
Einzelunternehmen
Anzahl Gründer: 1
Mindestkapital: -
Form: -
Firma: ja
Anmeldung im HR: Ja, Abteilung A
Haftung: unbeschränkt, dh mit Geschäfts- und Privatvermögen
Gewinnbeteiligung: Gesellschafter allein
Verlustbeteiligung: Gesellschafter allein
Geschäftsführung: Gesellschafter allein
Vertretung: Gesellschafter allein
Überwachendes Organ: -
Beschließendes Organ: -
Auflösungsgründe: Liquidation, Konkurs, Tod des Gesellschafters
Gesetzliche Regelung: HGB
Mermale für die Wahl der Rechtsform
- Rechtsgestaltung und Haftung
- Leitungsbefugnisse dh Vertretung nach außen und Geschäftsführung nach innen
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigen- und Fremdkapital
- Steuerbelastung
- Vorschriften zum Jahresabschluss
- Aufwendungen der Rechtsform bei Gründung, Kapitalerhöhung und Rechnungslegung
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