Strafrecht
Definitionen und Prüfschemen
Definitionen und Prüfschemen
Kartei Details
Karten | 46 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 30.06.2025 / 30.06.2025 |
Weblink |
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TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME
- Mittäterschaft §25 StGB
Mittäterschaft ist das gewollte und bewusste zusammenwirken mehrerer bei Begehung ein und derselben Tat. Jeder betrachtet die Tat als seine eigene, aber nicht jeder erfüllt alle Tatbestandsmerkmale.
MORD
- Heimtücke
Wehrlosigkeit des Opfers durch Arglosigkeit.
MORD
- Niedrige Beweggründe
Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen.
MORD
- Mordlust
Lust am Töten selbst. Dem Täter kommt es allein darauf an, einen Menschen sterben zu sehen.
MORD
- Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
In der Tötung selbst wird sexuelle Befriedigung gesucht, nicht bei Tötung nach Abschluss sexueller Handlungen.
MORD
- Grausam
Besonders schwere körperliche oder seelische Qualen.
MORD
- Mit gemeingefährlichen Mitteln
Tatmittel ist gegen eine Vielzahl von Personen gerichtet.
MORD
- Habgier
Gewinnstreben um jeden Preis.
KÖRPERVERLETZUNG
- Körperliche Misshandlung
Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
KÖRPERVERLETZUNG
- Gesundheitsschädigung
Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes körperlicher oder psychischer Art.
KÖRPERVERLETZUNG
- Gefährliches Werkzeug
Jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und Art der konkreten Verwendung geeignet ist, nicht unerhebliche Verletzungen durchzuführen.
KÖRPERVERLETZUNG
- Hinterlistiger Überfall
Ein unerwarteter Angriff, bei dem der Täter seine Verletzungsabsicht planmäßig verdeckt, um gerade so dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren.
KÖRPERVERLETZUNG
- Gemeinschaftlich
Jede Beteiligung von mindestens zwei Personen, die bewusst zusammenwirken.
KÖRPERVERLETZUNG
- Das Leben gefährdende Behandlung
Eine das Leben gefährdende Behandlung liegt vor, wenn die Verletzungenshandlung (abstrakt) geeignet ist, das Opfer in die Gefahr des Todes zu bringen.
KÖRPERVERLETZUNG
- Unmittelbarkeit (bei KV mit Todesfolge)
Im Tod muss sich die typische Gefährlichkeit der Verletzungshandlung realisiert haben. Opfereigenes typisches Fluchtverhalten oder leicht fahrlässiges Verhalten Dritter unterbrechen nicht die Unmittelbarkeit
Kausalität
Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.
Objektive Zurechnung
Ein Erfolg wird dem Täter zugerechnet, wenn er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im Konkreten Erfolg realisiert hat.
Bedingter Vorsatz (Dolus eventualis)
Der Täter hält die Verwirklichung der TBM für möglich und nimmt sie billigend in Kauf.
Dolus Directus 1. Grades (Direkter Vorsatz 1. Grades)
Der Täter hält die Verwirklichung der TBM für möglich und es kommt ihm darauf an.
Dolus Directus 2. Grades (Direkter Vorsatz 2. Grades)
Der Täter weiß sicher, dass das TBM vorliegt und nimmt es mindestens billigend in Kauf.
NOTWEHR
- Angriff
Ein Angriff ist eine tatsächliche Rechtsgutverletzung durch menschliches Verhalten
NOTWEHR
- Gegenwärtigkeit
Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch fortdauert
NOTWEHR
- Erforderlichkeit
Das mildeste Mittel, um den Angriff sofort und sicher abzuwehren.
IRRTUM
- Tatbestandsirrtum
Irrtum des Täters über das tatsächliche Vorliegen eines TBM.
IRRTUM
- Erlaubnistatbestandsirrtum
Irrtum über tatsächliche Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes
IRRTUM
- Verbotsirrtum
Unkenntnis einer Deliktsnorm
IRRTUM
- Erlaubnisirrtum
Ein nicht existierender Rechtfertigungsgrund wird angenommen oder die rechtlichen Grenzen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes werden verkannt.
Rücktritt und Versuch
- Unmittelbares Ansetzen
UA liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschreitet und objektiv Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenschritte unmittelbarzur Tatbestandsverwirklichung führen sollen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen.
Rücktritt und Versuch
- Fehlgeschlagener Versuch
Der Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter im Zeitpunkt desRücktritts erkennt, dass er die Tat nicht mehr durch Weiterhandeln vollenden kann.
Rücktritt und Versuch
- Unbeendeter Versuch
Der Täter glaubt, zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht alles zur TB-Verwirklichung getan zu haben.
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