Verwaltungsrecht
Definitionen Verwaltungsrecht
Definitionen Verwaltungsrecht
Kartei Details
Karten | 10 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.06.2024 / 29.06.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Modifizierte Subjektstheorie
Nach der modifizierten Subjektstheorie liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dann vor, wenn die streitentscheidende Norm öffentlich-rechtlicher Natur ist, also ausschließlich einen Hoheitsträger gerade in seiner Eigenschaft als solchen berechtigt oder verpflichtet.
Nicht verfassungsrechtlicher Art
Mangels doppelter Verfassungsunmittelbarkeit laut SV ist die Streitigkeit auch nicht verfassungsrechtlicher Art.
Statthaftigkeit (Widerspruch)
Der Widerspruch ist statthaft, wenn es der richtige Rechtsbehelf ist. Die Statthaftigkeit richtet sich analog gem. § 88 VwGO nach dem Begehren des Widerspruchführers.
Adressatentheorie
Die Widerspruchsbefugnis ist stets zu bejahen wenn der Widerspruchsführer Adressat des belastenden Ausgangs-VA ist. Dann ist zumindest eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG möglich
Schutznormtheorie
Norm verleiht subjektive Rechte, wenn sie neben dem Schutz öffentlicher Interessen, zumindest auch dazu bestimmt ist, dem Interesse einzelner Personen(gruppen) zu dienen.
Wann ist das Vorverfahren ausgeschlossen?
§ 68 I S. 2 VwGO
§ 68 VwGO i.V.m. Art. 8 AGVwGO
§ 43 II VwVfG (VA erledigt)
Verschuldetes/Unverschuldete Fristversäumnis Definition
Schuldhaft handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen Prozessführenden geboten und ihm zumutbar ist.
Unverschuldetes Fristversäumnis Beispiel
unvorhersehbare Verzögerung im Postlauf, ungeplanter Krankenhausaufenthalt (?)