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Verwaltungsrecht

Definitionen Verwaltungsrecht

Definitionen Verwaltungsrecht


Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.06.2024 / 29.06.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Modifizierte Subjektstheorie

Nach der modifizierten Subjektstheorie liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dann vor, wenn die streitentscheidende Norm öffentlich-rechtlicher Natur ist, also ausschließlich einen Hoheitsträger gerade in seiner Eigenschaft als solchen berechtigt oder verpflichtet.

Nicht verfassungsrechtlicher Art 

Mangels doppelter Verfassungsunmittelbarkeit laut SV ist die Streitigkeit auch nicht verfassungsrechtlicher Art.

Statthaftigkeit (Widerspruch)

Der Widerspruch ist statthaft, wenn es der richtige Rechtsbehelf ist. Die Statthaftigkeit richtet sich analog gem. § 88 VwGO nach dem Begehren des Widerspruchführers.

Adressatentheorie

Die Widerspruchsbefugnis ist stets zu bejahen wenn der Widerspruchsführer Adressat des belastenden Ausgangs-VA ist. Dann ist zumindest eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG möglich

Schutznormtheorie

Norm verleiht subjektive Rechte, wenn sie neben dem Schutz öffentlicher Interessen, zumindest auch dazu bestimmt ist, dem Interesse einzelner Personen(gruppen) zu dienen.

Wann ist das Vorverfahren ausgeschlossen?

§ 68 I S. 2 VwGO 

§ 68 VwGO i.V.m. Art. 8 AGVwGO

§ 43 II VwVfG (VA erledigt)

Verschuldetes/Unverschuldete Fristversäumnis Definition

 

Schuldhaft handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen Prozessführenden geboten und ihm zumutbar ist.

Unverschuldetes Fristversäumnis Beispiel

unvorhersehbare Verzögerung im Postlauf, ungeplanter Krankenhausaufenthalt (?)