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This box is part of the bundle Sozialversicherungen der Schweiz (2019)
Frau Meyer geht zwei Teilzeitbeschäftigungen nach: Arbeitgeber A (Jahreseinkommen CHF 40000.00) und Arbeitgeber B (Jahreseinkommen CHF 30000.00). Da in ihrem Fall keiner der beiden Erwerbsteile als Haupterwerb gilt und die Eintrittsschwelle an beiden Orten erreicht wird, ist sie automatisch bei zwei Pensionskassen versichert. Wo sehen Sie hier eine mögliche Ungerechtigkeit?
In diesem Beispiel ist es möglich, dass beide Pensionskassen den vollen Koordinationsabzug vornehmen. Dies bedeutet, dass der versicherte Verdienst deutlich geringer ausfällt. Der Sparbeitrag für ihre persönliche Vorsorge könnte sie erhöhen, indem sie das gesamte Einkommen bei einem der Arbeitgeber versichern lässt. Dies müsste aber im Reglement der Pensionskasse erlaubt sein.
Welches sind mögliche Diskussionspunkte, welche im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Beruflichen Vorsorge analysiert werden können/müssen?