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IATA Gefahrgutvorschriften (Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden)
Gefährliche Güter dürfen nicht von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck mitgeführt werden, ausser wenn anderweitig angegeben. Im Handgepäck erlaubte gefährliche Güter sind auch "zum Mitführen am Körper" erlaubt, ausser wenn anderweitig vorgegeben.
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