Premium Partner

OR AT

OR AT

OR AT


Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.04.2023 / 10.01.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (OR)
Weblink
https://card2brain.ch/box/20230421_or_at
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20230421_or_at/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Möglichkeiten bei Schuldnerverzug

1. Wahlrecht

  • Festhalten an Erfüllung des Vertrags und Geltendmachung des Verspätungsschadens
  • Verzicht auf Lieferung und Ausübung des zweiten Wahlrechts

2. Wahlrecht

  • Verzicht auf Leistung unter Festhaltung am Vertrag (positives Vertragsinteresse; Verspätungsschaden = Entgangener Gewinn)
  • Verzicht auf Leistung und Rücktritt vom Vertrag (negatives Vertragsinteresse; Partei wird gestellt, wie wenn sie keinen Vertrag abgeschlossen hätte [auch entgangener Gewinn eines abgelehnten Vertragsverhältnis])

3. Wahlrecht

  • Anwendung der Differenztheorie (Differenz zwischen der Schadenersatzforderung und der Eigenleistung)
  • Austauschtheorie (Eigenleistung muss noch erbracht werden, Ersatz für den Wert der anderen Leistung)

Sachmängel bei Gattungschuld

Sache muss mindestens mittlere Qualität aufweisen (OR 71 II)

  • liegt nicht mittlere Qualität vor, liegt Sachmangel vor
  • Schlechterfüllungsregeln nach Art. 197 und 206)

Werden Waren einer anderen Gattung geliefert liegt kein Qualitätsmangel sondern ein "aliud" (etwas anderes) diesfall gilt die Lieferung als Nichterfüllung

 

Novation

1. Bestand einer alten Forderung

2. Abgabe und Annahme eines neuen Leistungsversprechens

3. Novationswirkung

Voraussetzungen an Verrrechnung

OR 120 ff.

1. Positive Voraussetzungen

  • Existenz zweier Forderungen
  • Gegenseitigkeit
  • Gleichartigkeit
  • Fälligkeit
  • Klagbarkeit

Negative Voraussetzungen

  • keine gesetzlicher oder vertraglicher Verrechnungsausschluss

Verrechnung im Konkrus (SchKG 213 f.)

Verrechnungserklärung

Entstehungsgründe einer Obligation

Rechtsgeschäftliche Obligation:

  • Aus einseitigem Rechtsgeschäft (letzwillige Verfügung)
  • Aus zweiseitigem Rechtsgeschäft (Vertrag; OR 1 ff.)
  1. Vollkommen zweiseitiger Vertrag (Austausch verhältnis)
  2. Unvollkommen zweiseitiger Vertrag (kein Austauschverhältnis; zinsloses Darlehen)
  3. Einseitiger Schuldvertrag (Schenkung)

Gesetzliche Obligation:

  • Aus unerlaubter Handlung (OR 41 ff.)
  1. Verschuldenshaftung
  2. Kausalhaftung
  • Aus ungerechtfertigter Bereicherung
  • Aus "culpa in contrahendo"
  • Aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA; OR 419 ff.)
  • Weitere Entstehungsgründe (Familien-, Erb- und Sachenrecht)

Arten von Rechtsgeschäften

Unterscheidungen

Einseitige vs. zwei oder Mehrseitig

Verpflichtungs- vs. Verfügungsgeschäft

Gestaltungsgeschäfte 

Arten

  • Begründend (Kaufrecht)
  • Ändernd (Minderungsrecht)
  • Aufhebend (Kündigungsrecht)
  • Einrede (Verjährung)

Vertrauensprinzip

  • Anwendung bei der Auslegung von Willenserklärungen, sofern der innere Wille und der geäusserte Wille nicht übereinstimmen
  • Verständnis eines objektiv gutgläubigen Dritten

VSS für das Zustandekommen eines Vertrags

  • Übereinstimmende Willensäusserungen betr. die Hauptpunkte (tatsächlich oder normativ)
  • Handlungsfähigkeit der Parteien sowie Verfügungsmacht (ZGB 12 ff.)
  • Einhaltung allfälliger Formvorschriften (OR 11 ff.)
  • keine inhaltlichen Mängel (OR 19 ff.) oder Willensmägel (OR 23 ff.)