Mietrecht
SVIT Immobilienbewirtschafter - Mietrecht
SVIT Immobilienbewirtschafter - Mietrecht
Kartei Details
Karten | 37 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 29.04.2023 / 21.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20230429_svit_immobilienbewirtschafter_mietrecht
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20230429_svit_immobilienbewirtschafter_mietrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Nenne die Mindestanforderung für das Zustandekommen eines Mietvertrages.
mindestens mündliche Einigung der Parteien über:
- Mietobjekt
- Mietzins
- Überlassung zum Gebrauch
Nenne Gebrauchsüberlassungsverträge.
- Mietverträge
- Gebrauchsleihe (unentgeltlich)
- Pacht (Pächter kommt zusätzlich in den Genuss des Nutzens der Erträge / Früchte)
Um was für ein Verhältnis handelt es sich bei einem Mietverhältnis?
ein Dauerschuldverhältnis "die Obligation / Verpflichtung dauert bis zur Beendigung des Vertrages."
Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten vor Antritt des Mietverhältnisses?
allgemeine Bestimmungen des OR + Art. 258 Abs. 1 OR
Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten nach Antritt des Mietverhältnisses?
mietrechtliche Bestimmungen (Art. 253 ff OR)
Bis wann kann der Mietvertrag als provisorischer Rechtsöffnungstitel verwendet werden?
für Mietzinse bis zum Kündigungstermin
Für was braucht es während einem Mietverhältnis eines vom Kanton genehmigtes "amtliches" Formular?
- Mietzinserhöhung und andere einseitige Vertragsänderungen zu Lasten des Mieters (Art. 269d Abs. 1 + 3 OR)
- Kündigung durch Vermieter (Art. 266 Abs. 2 OR)
- nur in gewissen Kantonen: - Mitteilung des Anfangmietzinses (Art. 270 Abs. 2 OR)
Für was ist die Schriftform bei einem Mietverhältnis zwingend?
Mietzinshinterlegung (Art. 259g OR)
- Mängelrüge
- Fristansetzung
- Androhung der Hinterlegung
Änderung am Mietobjekt durch den Mieter
- Zustimmung ( Art. 260a Abs. 1 OR)
- Wiederherstellungsfplicht (Art. 260a Abs. 2 OR)
Fristansetzung vor Zahlungsverzugskündigung (Art. 257d OR)
Zustimmung des Vermieters zur Übertragung der Miete (Art. 263 Abs. 1 OR)
Abmahnung vor Kündigung zufolge Pflichtverletzung (Art. 257f OR)
Kündigung durch den Mieter (Art. 266l OR)