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Polizeigesetz Basel-Stadt

Stand 2023

Stand 2023


Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 20.04.2023 / 25.04.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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§34 Personen- und Fahrzeugkontrolle

  • Im Zuge einer Fahndung
  • Abwehr einer Gefahr
  • Durchsetzung der Rechtsordnung
  • Schutz privater Rechte

 

2 Die zu überprüfende Person ist verpflichtet:

  • auf Verlangen ihre Personalien anzugeben
  • mitgeführte Ausweise vorzulegen
  • Sachen in ihrem Gewahrsam vorzuzeigen und zu diesem Zweck Fahrzeuge und Behältnisse zu öffnen.

§47 Fesselung

Verdacht dass:

  1. Menschen angreifen / Widerstand leisten / Sachen beschädigen wird
  2. fliehen wird / befreit werden soll
  3. sich töten / verletzen wird
  • Person darf festgehalten und mit Fesseln gesichert werden, wenn dies zu Beweissicherungszwecken erforderlich ist

 

§35 Anhaltung

Die gemäss § 34 überprüften Personen können in eine Dienststelle verbracht werden, wenn:

  • Identität an Ort und Stelle nicht sicher
  • erheblichen Schwierigkeiten / Preisgabe der Diskretion
  • Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben
  • Zweifel an Echtheit der Ausweispapiere
  • Zweifel an rechtmässigen Besitz von Fahrzeugen / Sachen

Sachen

 

§37 Polizeigewahrsam

Die Kantonspolizei kann vorübergehend in Gewahrsam nehmen:

  1. andere ernsthaft gefährden;
  2. durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung stören;
  3. aus einer Anstalt entwichen sind,
  4. zur Sicherstellung des Vollzuges (Instanz angeordneten Ausweisung, Landesverweisung oder Auslieferung)
  • Grund des Gewahrsams anzugeben.
  • Nach Wegfall dieses Grundes / spätestens nach 24 Stunden, --> entlassen / Obhut zuzuführen.

§1 Allgemeiner Auftrag

 

  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Einhaltung der Gesetze

§9 Polizeiliche Generalklausel

im Einzelfall, ohne besondere gesetzliche Grundlage:

  • unaufschiebbare Massnahmen

zum unmittelbar drohende Gefährdungen / eingetretene Störungen (öff. Sicherheit&Ordnung) verhüten/abzuwehren

 

§7 Rechtmässigkeit

  • Aufrechterhaltung der öff. Sicherheit & Ordnung
  • Einhaltung der Gesetze

§45 Durchsuchung der Kleider von Personenen

  1. Schutz der Polizei / Schutz Dritter
  2. Gründe für polizeiliches Festhalten gegeben
  3. begründeter Verdacht, dass Sachen in Gewahrsam hat die von Gesetzes wegen sichergestellt werden dürfen
  4. zur Identitätsfeststellung nötig