Polizeigesetz Basel-Stadt
Stand 2023
Stand 2023
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Kartei Details
Karten | 10 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 20.04.2023 / 25.04.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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§34 Personen- und Fahrzeugkontrolle
- Im Zuge einer Fahndung
- Abwehr einer Gefahr
- Durchsetzung der Rechtsordnung
- Schutz privater Rechte
2 Die zu überprüfende Person ist verpflichtet:
- auf Verlangen ihre Personalien anzugeben
- mitgeführte Ausweise vorzulegen
- Sachen in ihrem Gewahrsam vorzuzeigen und zu diesem Zweck Fahrzeuge und Behältnisse zu öffnen.
§47 Fesselung
Verdacht dass:
- Menschen angreifen / Widerstand leisten / Sachen beschädigen wird
- fliehen wird / befreit werden soll
- sich töten / verletzen wird
- Person darf festgehalten und mit Fesseln gesichert werden, wenn dies zu Beweissicherungszwecken erforderlich ist
§35 Anhaltung
Die gemäss § 34 überprüften Personen können in eine Dienststelle verbracht werden, wenn:
- Identität an Ort und Stelle nicht sicher
- erheblichen Schwierigkeiten / Preisgabe der Diskretion
- Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben
- Zweifel an Echtheit der Ausweispapiere
- Zweifel an rechtmässigen Besitz von Fahrzeugen / Sachen
Sachen
§37 Polizeigewahrsam
Die Kantonspolizei kann vorübergehend in Gewahrsam nehmen:
- andere ernsthaft gefährden;
- durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung stören;
- aus einer Anstalt entwichen sind,
- zur Sicherstellung des Vollzuges (Instanz angeordneten Ausweisung, Landesverweisung oder Auslieferung)
- Grund des Gewahrsams anzugeben.
- Nach Wegfall dieses Grundes / spätestens nach 24 Stunden, --> entlassen / Obhut zuzuführen.
§1 Allgemeiner Auftrag
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Einhaltung der Gesetze
§9 Polizeiliche Generalklausel
im Einzelfall, ohne besondere gesetzliche Grundlage:
- unaufschiebbare Massnahmen
zum unmittelbar drohende Gefährdungen / eingetretene Störungen (öff. Sicherheit&Ordnung) verhüten/abzuwehren
§7 Rechtmässigkeit
- Aufrechterhaltung der öff. Sicherheit & Ordnung
- Einhaltung der Gesetze
§45 Durchsuchung der Kleider von Personenen
- Schutz der Polizei / Schutz Dritter
- Gründe für polizeiliches Festhalten gegeben
- begründeter Verdacht, dass Sachen in Gewahrsam hat die von Gesetzes wegen sichergestellt werden dürfen
- zur Identitätsfeststellung nötig