Verwaltungsrecht
Definitionen Verwaltungsrecht
Definitionen Verwaltungsrecht
Set of flashcards Details
Flashcards | 10 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 28.06.2024 / 29.06.2024 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Modifizierte Subjektstheorie
Nach der modifizierten Subjektstheorie liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dann vor, wenn die streitentscheidende Norm öffentlich-rechtlicher Natur ist, also ausschließlich einen Hoheitsträger gerade in seiner Eigenschaft als solchen berechtigt oder verpflichtet.
Nicht verfassungsrechtlicher Art
Mangels doppelter Verfassungsunmittelbarkeit laut SV ist die Streitigkeit auch nicht verfassungsrechtlicher Art.
Statthaftigkeit (Widerspruch)
Der Widerspruch ist statthaft, wenn es der richtige Rechtsbehelf ist. Die Statthaftigkeit richtet sich analog gem. § 88 VwGO nach dem Begehren des Widerspruchführers.
Adressatentheorie
Die Widerspruchsbefugnis ist stets zu bejahen wenn der Widerspruchsführer Adressat des belastenden Ausgangs-VA ist. Dann ist zumindest eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG möglich