Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
Sozialversicherungen erschliessen
Sozialversicherungen erschliessen
Set of flashcards Details
Flashcards | 57 |
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Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | University |
Created / Updated | 20.05.2016 / 26.10.2020 |
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IV medizinische Massnahmen
Was ist wichtig zu beachten?
- besonderheiten für Personen ohne schweizer Bürgerrecht und von einem nicht-EU- bzw. EFTA Staat (Sozialversicherungsabkommen beachten!)
- Eintritt der Invalidität, bzw. Eintritt des Versicherungsfalles ist ein zentraler Moment
Sozilahilfe
Welche Prinzipien sind zu beachten?
- Subsidiarität
- Individualprinzip
- Bedarfsprinzip
- Verhältnismässigkeit
- Verfahrensregeln
Sozialhilfe
Was ist aufgrund der Subsidiarität in der Sozialhilfe besonders zu beachten?
- Privatrechtliche Ansprüche
- Ehegattenunterhalt
- Eltern gegenüber Kindern
- Verwandtenunterstützung
- öffentlich-rechtliche Ansprüche
- Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche gehen vor
- kantonale Bedarfsleistungen und Beiträge gehen vor
Pflegeleistungen
Welche individuellen Pflegesozialleistungen gibt es?
Geldleistungen
- Hilflosenentschädigung (AHV, IV, UV, MV)
- Ergänzungsleistungen
Sach- und Dienstleistungen
- Hilfsmittel (KV, AHV, IV, UV, MV)
- Heilbehandlung (KV, IV, UV, MV
- Spitalpflegeleistungen
- Heimpflegeleistungen
- Spitex
Pflegeleistungen
Heimpflege
Wie ist die Finanzierung aufgebaut?
Pflegekosten:
- Beitrag der Krankenversicherer
- Pflegekostenfinanzierung durch die Kantone oder Gemeinden (=Restbetrag zum Betrag der Krankenversicherer)
- Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen (max. 21.60)
weiter Kosten: (müssen alle vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden)
- Betreuungskosten
- Hotellerie (Unterkunft und Verpflegung)
Pflegeleistungen
Welches sind Quellen für ergänzende Leistungen für die Betreuungskosten und die Hotellerie bei Heim- / Spitalaufenthalt?
- UVG-Leistungen (bei unfallbedingtem Pflege- und Betreuungsbedarf)
- Pensionskassen (Renten und Ermessensleistungen)
- Privatversicherungen
- kantonale Leistungen ( oder Leistungen der Gemeinden, bspw. Mahlzeitendienst Spitex)
Pflegeleistungen
Welche Begriffe gibt es der Pflegeleistungen
- Akutpflege
- Übergangspflege
- Lanzeitpflege
- Betreuung
- Grundpflege
- Behandlungspflege
Pflegeleistungen
Was ist mit Akutpflege gemeint?
Verhinderung von längerer Pflegebedürftigkeit durch
- Support der Heilung
- Verminderung der Gewichtigkeit der Erkrankung
- Präventionsmassnahmen
--> findet meist in Spitälern statt
Pflegeleistungen
Akut- und Übergangspflege (AÜP)
Was ist das und wie lange wird sie verrichtet?
- eine Pflegeleistungskategorie, die die Heilung zuhause (Spitex) und wenn nötig in einer Institution (z.B. Alterspflegeheim) unterstützt.
- Dauer: in der Regel nach einem Spitalaufenthalt max. 14 Tage (Ausnahme Kanton SH = 60 Tage)
Pflegeleistungen
Langzeitpflege
Was ist das und was beinhaltet es?
ist für Menschen die über eine längere Zeit pflegebedürftig sind
nach einer allfälligen Phase der AÜP, Leistungen der Spitex zuhause oder vom Personal eines Alters- u. Pflegeheims
Pflegeleistungen
Grundpflege und Behandlungspflege; Was ist der Unterschied
- Grundpflege
- = Aufrechterhaltung der allgemeinen täglichen Lebensverrichtungen wie
- Fortbewegen, Körperpflege, Essen, Aufstehen, Absitzen, usw.
- = Aufrechterhaltung der allgemeinen täglichen Lebensverrichtungen wie
- Behandlungspflege
- Massnahmen die an eine ärztliche Diagnose gebunden sind = krankheitsspezifisch (wie Therapie für Folgeerscheinungen, usw.)
Sonderschule
Welche rechtlichen Grundlagen sind relevant?
- Bundesverfassung
- BehiG
- Sonderpädagogikkonkordat
Sonderschule
Was ist beim Sonderschulkonkordat der edk anders als im BehiG?
Der Begriff der Behinderung ist weiter gefasst:
auch unklare Gesundheitslage kann zu einem Anspruch führen, wenn der besondere Bildungsbedarf ausgewiesen ist.
Sonderschule
Was ist die Kostenübernahmegarantie?
Der Wohnkanton sichert damit dem Standortkanton die Leistungsabgeltung zu Gunsten der Person für die zu garantierende Periode zu
Welche Arten von Institutionen, bzw. von Sonderbeschulung gibt es?
- stationäre Einrichtung
- Beherberbung von Personen (mit Übernachtung)
- externe Sonderbeschulung
- nur für Unterricht, Tagesbetreuung
- Früherziehungsdienste
- pädagogisch-therapeutische Dienste für Logopädie / Psychomotoriktherapie (sofern nicht im Regelschulangebot mit drin)
Um welche Ressourcen geht es?
finanzielle und sachliche Ressourcen mit dem Ziel:
- Eintritt eines sozialen Risiko abzuwenden
- Existenz zu sichern
- bisherigen Lebensstandar wieder herzustellen durch Reaktivierung von bisherigen oder alternativen Geldquellen
- besondere Sachleistungen wie Pflege, Sonderschulung, Schutzunterkunft zu aktivieren und deren Kostendeckung sicherzustellen
Welche Rechtsbereiche sind in der Ressourcenerschliessung von belangen?
- Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht
- weitere Bereiche des Sozialrechts, namenltich:
- privatrechtliche Ansprüche wie Mietrecht, Arbeitsrecht, Unterhalt, Privatversicherung
- öffentlich-rechtlicher Natur wie Opferhilfe, kantonale Bedarfsleistungen wie Stipendien, etc.
Was passiert in der Ressourcenerschliessung?
- Information über die Angebots- und Rechtslage
- Abklärung der Angebots-, Sach-, Rechtslage
- Anleitung zur Wahrnehmung von Rechten und Geltendmachung von Ansprüchen
- Begleitung zur Wahrnehmung von Rechten und Geltendmachung von Ansprüchen
- Vertretung bei ausserhalb der Person liegenden Ansprüchen
Was bedeutet diese vielfältigen Berührungspunkte für meinen Arbeitsauftrag?
- Auftrag: Rahmen und Inhalt kennen
- Arbeitskontext: Bewusstsein darüber welchen Hut ich auf habe:
- Rechtsanwenderin
- Vertragspartnerin
- Pflichteinforderin
- Leistungserbringerin
- (mehrere Möglich)
- Transparenz: gegenüber meinen Klienten (Info über Arbeitskontext und Auftrag)
Woraus ergibt sich mein Mandat der Sozialen Arbeit?
- Gesetz:
- Zweckbestimmung eines Gesetzes (aus dem kantonalen SHG)
- direkte gesetzliche Anordnung
- = aus öffentlichem Recht
- Vertrag:
- Gegenstand über den ich und meine Klienten uns geeinigt haben (Leistung - Gegenleistung)
- = aus Privatrecht - Auftrag (Art. 394 ff OR)
Was sind die Unterschiede zwischen Gesetz und Auftrag aus OR?
- Relevant für die Rechtsbeziehung in Bezug auf:
- Entstehung
- Rahmen
- Grundrechtsbindung
- Wirkung
- Beendigung
- Zuständigkeit
- Verfahren
- Haftung
- Datenschutz
Was für Institutionen gibt es, die nach vertraglichem Auftrag nach OR arbeiten?
- Private Instituionen ohne staatlichen Auftrag:
- Sonderschule einer privaten Stiftung ohne staatlichen Leistungsauftrag
- Private Institutionen mit generellem staatlichen Leistungsauftrag
- pro infirmis
- staatlich subventioniertes Kinderheim
- usw.
Was für Institutionen gibt es die nach gesetzlichem Auftrag arbeiten?
- staatliche Institutionen
- Sozialdienst
- Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz
- Private Institutionen mit individuellem staatlichen Leistungsauftrag
- durch Zuweisung zur Arbeitsintegration
- durch Zuweisung zu Arbeitsabklärung
- durch Zuweisung für Fremdplatzierung
Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf die Entstehung der Rechtsbeziehung aus Auftrag aus dem OR und gesetzlichem Auftrag?
- Auftrag aus dem OR
- Übereinstimmende Willensäusserung (Vertrag)
- gestzlicher Auftrag
- einseitige Willensäusserung
- durch Klient (z.B. Antrag auf Sozialhilfe)
- durch Staat (z.B. Anordnungen aus Kindesschutz / Erwachsenenschutz)
- einseitige Willensäusserung
Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf den Rahmen und die Wirkung der Rechtsbeziehung aus Auftrag aus dem OR und gesetzlichem Auftrag?
Rahmen:
- Auftrag nach OR
- Verhältnis beruht auf Freiwilligkeit
- gemeinsame Ausarbeitung des Auftrages jedoch mit Orientierung am Instituionsrahmen
- aus vereinbartem Auftrag ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Seiten
- gestzlicher Auftrag
- Verhältnis ist nicht aushandelbar
- Ermessensspielräume aus Gesetz eröffnen Handlungsspielräume
Wirkung:
- Auftrag nach OR
- keine Grundrechtsbindung: bei Institutionen mit generellem staatlichen Auftrag
- Vertragspartnerschaft
- ich bringe die vereinbarte Leistung
- ich fordere die vereinbarte Gegenleistung
- gestzlicher Auftrag
- es besteht eine Grundrechtsbindung
- ich wende das Gesetz an, der Klient ist nicht auf Augenhöhe mit mir
- ich verhandle im Rahmen des Ermessenspielraums mit meinen Klienten
- ich erbringe die gesetzlichen Leistungen
- ich fordere die notwendigen Pflichten ein
Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf die Auftragsbeendigung der Rechtsbeziehung aus Auftrag aus dem OR und gesetzlichem Auftrag?
Auftrag aus OR
- Einseitiger Widerruf oder Kündigung
- Auflösung durch Übereinkunft
gesetzlicher Auftrag
- durch Klient: Einseitig durch Klient (Verzicht, wenn nicht ausgeschlossen, Bsp.: Antrag Sozialhilfe)
- durch Staat: Voraussetzungen für die Massnahme ist nicht mehr erfüllt
Wie sehen die nicht-streitigen Verfahren aus bei Auftrag nach OR und Auftrag nach Gesetz?
Auftrag nach OR:
- keine Zuständigkeitsordnung
- kein strukturiertes Verfahren
- schriftlich oder mündlich
Auftrag nach Gesetz:
- kantonale Zuständigkeitsbestimmungen und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
- eidgenössische Zuständigkeitsgesetz (bei Soz.hilfe ZUG) und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
- Verfassungsmässige Verfahrensprinzipien
Wie sehen die streitigen Verfahren aus bei Auftrag nach OR und Auftrag nach Gesetz?
Auftrag nach OR:
- Zivilprozessrecht
Auftrag nach Gesetz:
Auftrag nach Gesetz:
- kantonale Zuständigkeitsbestimmungen und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
- eidgenössische Zuständigkeitsgesetz (bei Soz.hilfe ZUG) und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
- Verfassungsmässige Verfahrensprinzipien
Welche Haftungen bestehen bei Auftrag nach OR und Auftrag nach Gesetz?
Auftrag nach OR:
- zivilrechtliche Haftung nach OR bzw. aus Auftrag, unerlaubte Handlung
- bei Institutionen mit generellem staatlichen Auftrag (z.B. pro infirmis) Staatshaftung
Auftrag nach Gesetz:
- Staatshaftung (Rechtsnorme der Kantone und des Bundes)
- Strafrechtliche Rechenschaft
Welches sind die technischen Schritte für die Ressourcenerschliessung?
- Analyse
- Ermittlung der rechtlich relevanten Tatsachen
- Subsumtion
- Entscheidung
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