Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche

Sozialversicherungen erschliessen

Sozialversicherungen erschliessen

Gina K_

Gina K_

Fichier Détails

Cartes-fiches 57
Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Université
Crée / Actualisé 20.05.2016 / 26.10.2020
Lien de web
https://card2brain.ch/box/sozialversicherungsrechtliche_ansprueche
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/sozialversicherungsrechtliche_ansprueche/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Um welche Ressourcen geht es?

finanzielle und sachliche Ressourcen mit dem Ziel:

  • Eintritt eines sozialen Risiko abzuwenden
  • Existenz zu sichern 
  • bisherigen Lebensstandar wieder herzustellen durch Reaktivierung von bisherigen oder alternativen Geldquellen
  • besondere Sachleistungen wie Pflege, Sonderschulung, Schutzunterkunft zu aktivieren und deren Kostendeckung sicherzustellen

Welche Rechtsbereiche sind in der Ressourcenerschliessung von belangen?

  • Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht
  • weitere Bereiche des Sozialrechts, namenltich:
    • privatrechtliche Ansprüche wie Mietrecht, Arbeitsrecht, Unterhalt, Privatversicherung
    • öffentlich-rechtlicher Natur wie Opferhilfe, kantonale Bedarfsleistungen wie Stipendien, etc. 

Was passiert in der Ressourcenerschliessung?

  • Information über die Angebots- und Rechtslage
  • Abklärung der Angebots-, Sach-, Rechtslage
  • Anleitung zur Wahrnehmung von Rechten und Geltendmachung von Ansprüchen
  • Begleitung zur Wahrnehmung von Rechten und Geltendmachung von Ansprüchen
  • Vertretung bei ausserhalb der Person liegenden Ansprüchen

Was bedeutet diese vielfältigen Berührungspunkte für meinen Arbeitsauftrag?

  • Auftrag: Rahmen und Inhalt kennen
  • Arbeitskontext: Bewusstsein darüber welchen Hut ich auf habe: 
    • Rechtsanwenderin
    • Vertragspartnerin
    • Pflichteinforderin
    • Leistungserbringerin
    • (mehrere Möglich)
  • Transparenz: gegenüber meinen Klienten (Info über Arbeitskontext und Auftrag)

Woraus ergibt sich mein Mandat der Sozialen Arbeit?

  • Gesetz:
    • Zweckbestimmung eines Gesetzes (aus dem kantonalen SHG)
    • direkte gesetzliche Anordnung
    • = aus öffentlichem Recht
  • Vertrag:
    • Gegenstand über den ich und meine Klienten uns geeinigt haben (Leistung - Gegenleistung)
    • = aus Privatrecht - Auftrag (Art. 394 ff OR)

Was sind die Unterschiede zwischen Gesetz und Auftrag aus OR?

  • Relevant für die Rechtsbeziehung in Bezug auf:
    • Entstehung
    • Rahmen
    • Grundrechtsbindung
    • Wirkung
    • Beendigung
  • Zuständigkeit
  • Verfahren
  • Haftung
  • Datenschutz

Was für Institutionen gibt es, die nach vertraglichem Auftrag nach OR arbeiten?

  • Private Instituionen ohne staatlichen Auftrag:
    • Sonderschule einer privaten Stiftung ohne staatlichen Leistungsauftrag
  • Private Institutionen mit generellem staatlichen Leistungsauftrag
    • pro infirmis
    • staatlich subventioniertes Kinderheim
    • usw.

Was für Institutionen gibt es die nach gesetzlichem Auftrag arbeiten?

  • staatliche Institutionen 
    • Sozialdienst
    • Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz
  • Private Institutionen mit individuellem staatlichen Leistungsauftrag
    • durch Zuweisung zur Arbeitsintegration
    • durch Zuweisung zu Arbeitsabklärung
    • durch Zuweisung für Fremdplatzierung

Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf die Entstehung der Rechtsbeziehung aus Auftrag aus dem OR und gesetzlichem Auftrag?

  • Auftrag aus dem OR
    • Übereinstimmende Willensäusserung (Vertrag)
  • gestzlicher Auftrag
    • einseitige Willensäusserung
      • durch Klient (z.B. Antrag auf Sozialhilfe)
      • durch Staat (z.B. Anordnungen aus Kindesschutz / Erwachsenenschutz)

Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf den Rahmen und die Wirkung der Rechtsbeziehung aus Auftrag aus dem OR und gesetzlichem Auftrag?

Rahmen:

  • Auftrag nach OR
    • Verhältnis beruht auf Freiwilligkeit
    • gemeinsame Ausarbeitung des Auftrages jedoch mit Orientierung am Instituionsrahmen
    • aus vereinbartem Auftrag ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Seiten
  • gestzlicher Auftrag
    • Verhältnis ist nicht aushandelbar
    • Ermessensspielräume aus Gesetz eröffnen Handlungsspielräume

Wirkung:

  • Auftrag nach OR
    • keine Grundrechtsbindung: bei Institutionen mit generellem staatlichen Auftrag
    • Vertragspartnerschaft
    • ich bringe die vereinbarte Leistung
    • ich fordere die vereinbarte Gegenleistung
  • gestzlicher Auftrag
    • es besteht eine Grundrechtsbindung
    • ich wende das Gesetz an, der Klient ist nicht auf Augenhöhe mit mir
    • ich verhandle im Rahmen des Ermessenspielraums mit meinen Klienten
    • ich erbringe die gesetzlichen Leistungen
    • ich fordere die notwendigen Pflichten ein

Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf die Auftragsbeendigung der Rechtsbeziehung aus Auftrag aus dem OR und gesetzlichem Auftrag?

Auftrag aus OR

  • Einseitiger Widerruf oder Kündigung
  • Auflösung durch Übereinkunft

gesetzlicher Auftrag

  • durch Klient: Einseitig durch Klient (Verzicht, wenn nicht ausgeschlossen, Bsp.: Antrag Sozialhilfe)
  • durch Staat: Voraussetzungen für die Massnahme ist nicht mehr erfüllt

Wie sehen die nicht-streitigen Verfahren aus bei Auftrag nach OR und Auftrag nach Gesetz?

Auftrag nach OR:

  • keine Zuständigkeitsordnung
  • kein strukturiertes Verfahren
  • schriftlich oder mündlich

Auftrag nach Gesetz:

  • kantonale Zuständigkeitsbestimmungen und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
  • eidgenössische Zuständigkeitsgesetz (bei Soz.hilfe ZUG) und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
  • Verfassungsmässige Verfahrensprinzipien

Wie sehen die streitigen Verfahren aus bei Auftrag nach OR und Auftrag nach Gesetz?

Auftrag nach OR:

  • Zivilprozessrecht

Auftrag nach Gesetz:

Auftrag nach Gesetz:

  • kantonale Zuständigkeitsbestimmungen und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
  • eidgenössische Zuständigkeitsgesetz (bei Soz.hilfe ZUG) und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
  • Verfassungsmässige Verfahrensprinzipien

Welche Haftungen bestehen bei Auftrag nach OR und Auftrag nach Gesetz?

Auftrag nach OR:

  • zivilrechtliche Haftung nach OR bzw. aus Auftrag, unerlaubte Handlung
  • bei Institutionen mit generellem staatlichen Auftrag (z.B. pro infirmis) Staatshaftung

Auftrag nach Gesetz:

  • Staatshaftung (Rechtsnorme der Kantone und des Bundes)
  • Strafrechtliche Rechenschaft

Welches sind die technischen Schritte für die Ressourcenerschliessung?

  1. Analyse
  2. Ermittlung der rechtlich relevanten Tatsachen
  3. Subsumtion
  4. Entscheidung

Welche Fristen sind zu beachten?

  • Verfahrensfristen
  • Verjährungsfristen

Welche Sozialversicherungen gibt es?

  • AHV
  • IV
  • EO
  • MSE
  • ALV
  • BVG
  • UV
  • KV
  • MV
  • EL
  • Familienzulagen
  • Sozialhilfe
  • Opferhilfe

AHV

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Rente
  • Hilflosenentschädigung

Sachleistungen:

  • Hilfsmittel

IV

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Rente
  • Taggelder
  • Hilflosenentschädigung

Sachleistungen:

  • Präventive Massnahmen (Früherfassung / -intervention)
  • Eingliederungsmassnahmen (auch medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen und bis 20. Altersjahr!)
  • Hilfsmittel

Erwerbsersatzordnung (EO)

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Taggelder
    • Grundentschädigung
    • Kinderzulagen
    • Zulage für Betreuungskosten
    • Betriebszulagen

Sachleistungen:

  • nur Geldleistungen

Mutterschaftsentschädigung

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Mutterschaftsentschädigung
  • Geburtszulage (kantonal)

Sachleistungen:

  • nur Geldleistungen

ALV

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Arbeitslosenentschädigung
  • Kurzarbeitsentschädigung
  • Schlechtwetterentschädigung
  • Insolvenzentschädigung

Sachleistungen:

  • Arbeitsmarktliche Massnahmen
    • Bildungsmassnahmen
    • Beschäftigungsmassnahmen
    • Spezielle Massnahmen

BVG

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Alter
    • Altersrente
    • ggf. Kinderrente
  • Tod
    • Waisenrente
    • Ehegatten- / Partnerrente (oder Abfindung)
  • Invalidität
    • Invalidenrente
    • ggf. Kinderrente
  • Vor Eintritt des Versicherungsfalles
    • Geldübertragung an andere Vorsorgeeinrichtung oder Freizügigkeitskonto
    • Barauszahlung 
    • Wohneigentumsförderung

Sachleistungen:

  • nur Geldleistungen

Unfallversicherung

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Taggelder
  • Übergangstaggeld / Übergangsentschädigung
  • Renten
  • Abfindungen
  • Integritätsentschädigung
  • Hilflosenentschädigung

Sachleistungen:

  • Heilbehandlung
  • Hilfsmittel
  • Kostenübernahme für
    • best. Sachschäden, Reise-/Transport-/Rettungskosten, Leichentransport und Bestattungskosten

Krankenversicherung

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Taggelder
    • Abhängig von Lohnhöhe!

Sachleistungen:

  • Heilbehandlung
  • Gewisse Eingliederungsmassnahmen
  • Hilfsmittel
  • Reise-/Transport-/Rettungskosten

Militärversicherung:

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

 

Geldleistungen:

  • Taggelder
  • Renten
  • Abfindungen
  • Integritätsschadenrenten
  • Hilflosenentschädigung

Sachleistungen:

  • Heilbehandlung
  • Hilfsmittel
  • Eingliederung
  • Kostenübernahme für
    • best. Sachschäden, Reise-/Transport-/Rettungskosten, Leichentransport und Bestattungskosten

EL

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Renten

Sachleistungen:

Vergütung von Krankheist- und Behinderungskosten:

  • zahnärztliche Behandlung
  • Hilfe, Pflege und Betreuung zuhause sowie in Tagesstrukturen
  • Ärztlich angeordnete Bade- / Erholungskuren
  • Diät
  • Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
  • Hilfsmittel
  • Kostenbeteiligung nach KVG 64 (Franchies und Selbstbehalt)

Kostenübernahme bei Einnahmeüberschuss (ELG 14 IV):

Krankheits- / Behinderungskosten können auch ohne laufenden EL-Anspruch geltend gemacht werden (=einzelne Rechnungen)

Familienzulagen:

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Geburtszulagen (Kantonale Leistung, im Kanton LU gegeben!)
  • Kinderzulagen
  • Ausbildungszulagen

Sachleistungen:

  • nur Geldleistungen

Sozialhilfe:

Welche Leistungen gibt es?

Materielle Grundsicherung:

  • WOK Wohnkosten
  • MGV medizinische Grundversorgung
  • GBL Grundbedarf für Lebensunterhalt
  • Sanktionskürzung (max. 15%)

Soziales Existenzminimum:

  • Materielle Grundsicherung
  • SIL Situationsbedingte Leistungen

Leistungen mit Anreizcharakter:

  • Soziales Existenzminimum
  • MIZ minimale Integrationszulage
  • IZU Integrationszulage für Nicht-Erwerbstätige
  • EFB Einkommensfreibetrag für Erwerbstätige

Opferhilfe:

Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?

Geldleistungen:

  • Entschädigung
  • Genugtuung

Sachleistungen:

  • Beratung
  • Soforthilfe / längerfristige Hilfe (medizinische, psychologische, soziale, materielle, juristische)
  • Vermittlung von Soforthilfe / längerfristiger Hilfe Dritter
  • Gewähren und Vermitteln von Kostenbeiträgen für die längerfristige Hilfe Dritter

Kinderrente IV

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine Kinderrente der IV ausbezahlt wird?

  • ein Elternteil muss Anspruch auf Invalidenrente besitzen
  • Das Kind hätte Anspruch auf eine Waisenrente gemäss AHV im Falle des Todes des rentenberechtigten Elternteils
    • also AHVG, AHVV anschauen!

Kinderrente IV

Welche Kinder haben Anspruch auf eine Kinderrente der IV?

  • eigene Kinder (auch werdende Kinder)
  • Findelkinder
  • Pflegekinder
  • Stiefkinder

Kinderrente IV

Wie lange hat ein Kind Anspruch?

  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • wenn noch in Ausbildung: bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr

--> alles auch gemäss AHVG und AHVV, vorallem siehe verschiedenen Ausbildungen, Art. 47bis AHVV

Kinderrente IV

Was gilt es zu beachten bei der Kinderrente der IV?

  • AHVG / AHVV für Anspruch: welche Kinder haben Anspruch (wie bei Waisenrente)
  • Dauer: 18 + bis zur Vollendung der Ausbildung (Ausbildung gemäss Art. 47bis AHVV)
  • Auszahlung: wird mit IV Rente ausbezahlt,
    • Ausnahmen:
      • zweckmässige Verwendung
      • zivilrechtliche Anordnung (vom Gericht entschieden)
      • Auszahlung an Volljährige
      • getrennte / geschiedene Eltern: Auszahlung an obhutsberechtigter Elternteil möglich

Kinderrente BVG

Was gilt es zu beachten?

  • Berechnung: Invalidenrente der BV wird gleich berechnet wie die Altersrente der BV
  • Kindsverhältnis: strenger als in IV / AHV: Stiefkinder nicht miteingeschlossen, sofern die Kasse in ihrem Reglement nichts anderes vorsieht; Pflegekinder nur wenn anspruchsberechtigte Person unterhaltspflichtig

EL

Welches sind die Leistungen der EL?

  • jährliche EL = Betrag um den die Anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigt
  • IPV
  • Krankheits- / Behinderungskosten, inkl. Zahnarztkosten

EL

Was ist wichtig zu beachten?

  • Anspruch auf Vergütung nur wenn andere Versicherungen nicht dafür aufkommen

--> bei der Hilflosenentschädigung der AHV/IV/UV/MV gilt dies jedoch nicht! (wird also nicht angerechnet als Einnahme)

Intensivpflegezuschlag

Was ist wichtig zu beachten?

  • nur für Minderjährige, die intensive Betreuung brauchen
  • Mehrbedarf an:
    • Behandlungspflege (Medikamentenabgabe)
    • Grundpflege (Körperhygiene)
    • Überwachung

Hilflosenentschädigung

Was ist wichtig zu beachten?

  • ausgehend vom objektiven Zustand der versicherten Person, d.h. unabhängig von der Umgebung und den möglichen Hilfestellungen
    • ABER: Schadenminderungspflicht!
  • Hilfsbedarf / Bemessungsbereich:
    • Alltägliche Lebensverrichtung (Waschen, essen, usw.)
    • persönliche Überwachung (bei Selbst- oder Fremdgefährdung)
    • Pflege (medizinische und pflegerische Hilfeleistungen)
    • Lebenspraktische Begleitung (z.B. nicht selbständig wohnen können)

Assistenzbeitrag

Was ist das Ziel?

selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu Hause