Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
Sozialversicherungen erschliessen
Sozialversicherungen erschliessen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 57 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Affaires sociales |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 20.05.2016 / 26.10.2020 |
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Um welche Ressourcen geht es?
finanzielle und sachliche Ressourcen mit dem Ziel:
- Eintritt eines sozialen Risiko abzuwenden
- Existenz zu sichern
- bisherigen Lebensstandar wieder herzustellen durch Reaktivierung von bisherigen oder alternativen Geldquellen
- besondere Sachleistungen wie Pflege, Sonderschulung, Schutzunterkunft zu aktivieren und deren Kostendeckung sicherzustellen
Welche Rechtsbereiche sind in der Ressourcenerschliessung von belangen?
- Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht
- weitere Bereiche des Sozialrechts, namenltich:
- privatrechtliche Ansprüche wie Mietrecht, Arbeitsrecht, Unterhalt, Privatversicherung
- öffentlich-rechtlicher Natur wie Opferhilfe, kantonale Bedarfsleistungen wie Stipendien, etc.
Was passiert in der Ressourcenerschliessung?
- Information über die Angebots- und Rechtslage
- Abklärung der Angebots-, Sach-, Rechtslage
- Anleitung zur Wahrnehmung von Rechten und Geltendmachung von Ansprüchen
- Begleitung zur Wahrnehmung von Rechten und Geltendmachung von Ansprüchen
- Vertretung bei ausserhalb der Person liegenden Ansprüchen
Was bedeutet diese vielfältigen Berührungspunkte für meinen Arbeitsauftrag?
- Auftrag: Rahmen und Inhalt kennen
- Arbeitskontext: Bewusstsein darüber welchen Hut ich auf habe:
- Rechtsanwenderin
- Vertragspartnerin
- Pflichteinforderin
- Leistungserbringerin
- (mehrere Möglich)
- Transparenz: gegenüber meinen Klienten (Info über Arbeitskontext und Auftrag)
Woraus ergibt sich mein Mandat der Sozialen Arbeit?
- Gesetz:
- Zweckbestimmung eines Gesetzes (aus dem kantonalen SHG)
- direkte gesetzliche Anordnung
- = aus öffentlichem Recht
- Vertrag:
- Gegenstand über den ich und meine Klienten uns geeinigt haben (Leistung - Gegenleistung)
- = aus Privatrecht - Auftrag (Art. 394 ff OR)
Was sind die Unterschiede zwischen Gesetz und Auftrag aus OR?
- Relevant für die Rechtsbeziehung in Bezug auf:
- Entstehung
- Rahmen
- Grundrechtsbindung
- Wirkung
- Beendigung
- Zuständigkeit
- Verfahren
- Haftung
- Datenschutz
Was für Institutionen gibt es, die nach vertraglichem Auftrag nach OR arbeiten?
- Private Instituionen ohne staatlichen Auftrag:
- Sonderschule einer privaten Stiftung ohne staatlichen Leistungsauftrag
- Private Institutionen mit generellem staatlichen Leistungsauftrag
- pro infirmis
- staatlich subventioniertes Kinderheim
- usw.
Was für Institutionen gibt es die nach gesetzlichem Auftrag arbeiten?
- staatliche Institutionen
- Sozialdienst
- Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz
- Private Institutionen mit individuellem staatlichen Leistungsauftrag
- durch Zuweisung zur Arbeitsintegration
- durch Zuweisung zu Arbeitsabklärung
- durch Zuweisung für Fremdplatzierung
Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf die Entstehung der Rechtsbeziehung aus Auftrag aus dem OR und gesetzlichem Auftrag?
- Auftrag aus dem OR
- Übereinstimmende Willensäusserung (Vertrag)
- gestzlicher Auftrag
- einseitige Willensäusserung
- durch Klient (z.B. Antrag auf Sozialhilfe)
- durch Staat (z.B. Anordnungen aus Kindesschutz / Erwachsenenschutz)
- einseitige Willensäusserung
Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf den Rahmen und die Wirkung der Rechtsbeziehung aus Auftrag aus dem OR und gesetzlichem Auftrag?
Rahmen:
- Auftrag nach OR
- Verhältnis beruht auf Freiwilligkeit
- gemeinsame Ausarbeitung des Auftrages jedoch mit Orientierung am Instituionsrahmen
- aus vereinbartem Auftrag ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Seiten
- gestzlicher Auftrag
- Verhältnis ist nicht aushandelbar
- Ermessensspielräume aus Gesetz eröffnen Handlungsspielräume
Wirkung:
- Auftrag nach OR
- keine Grundrechtsbindung: bei Institutionen mit generellem staatlichen Auftrag
- Vertragspartnerschaft
- ich bringe die vereinbarte Leistung
- ich fordere die vereinbarte Gegenleistung
- gestzlicher Auftrag
- es besteht eine Grundrechtsbindung
- ich wende das Gesetz an, der Klient ist nicht auf Augenhöhe mit mir
- ich verhandle im Rahmen des Ermessenspielraums mit meinen Klienten
- ich erbringe die gesetzlichen Leistungen
- ich fordere die notwendigen Pflichten ein
Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf die Auftragsbeendigung der Rechtsbeziehung aus Auftrag aus dem OR und gesetzlichem Auftrag?
Auftrag aus OR
- Einseitiger Widerruf oder Kündigung
- Auflösung durch Übereinkunft
gesetzlicher Auftrag
- durch Klient: Einseitig durch Klient (Verzicht, wenn nicht ausgeschlossen, Bsp.: Antrag Sozialhilfe)
- durch Staat: Voraussetzungen für die Massnahme ist nicht mehr erfüllt
Wie sehen die nicht-streitigen Verfahren aus bei Auftrag nach OR und Auftrag nach Gesetz?
Auftrag nach OR:
- keine Zuständigkeitsordnung
- kein strukturiertes Verfahren
- schriftlich oder mündlich
Auftrag nach Gesetz:
- kantonale Zuständigkeitsbestimmungen und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
- eidgenössische Zuständigkeitsgesetz (bei Soz.hilfe ZUG) und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
- Verfassungsmässige Verfahrensprinzipien
Wie sehen die streitigen Verfahren aus bei Auftrag nach OR und Auftrag nach Gesetz?
Auftrag nach OR:
- Zivilprozessrecht
Auftrag nach Gesetz:
Auftrag nach Gesetz:
- kantonale Zuständigkeitsbestimmungen und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
- eidgenössische Zuständigkeitsgesetz (bei Soz.hilfe ZUG) und Verfahrensgesetze / -bestimmungen
- Verfassungsmässige Verfahrensprinzipien
Welche Haftungen bestehen bei Auftrag nach OR und Auftrag nach Gesetz?
Auftrag nach OR:
- zivilrechtliche Haftung nach OR bzw. aus Auftrag, unerlaubte Handlung
- bei Institutionen mit generellem staatlichen Auftrag (z.B. pro infirmis) Staatshaftung
Auftrag nach Gesetz:
- Staatshaftung (Rechtsnorme der Kantone und des Bundes)
- Strafrechtliche Rechenschaft
Welches sind die technischen Schritte für die Ressourcenerschliessung?
- Analyse
- Ermittlung der rechtlich relevanten Tatsachen
- Subsumtion
- Entscheidung
Welche Fristen sind zu beachten?
- Verfahrensfristen
- Verjährungsfristen
Welche Sozialversicherungen gibt es?
- AHV
- IV
- EO
- MSE
- ALV
- BVG
- UV
- KV
- MV
- EL
- Familienzulagen
- Sozialhilfe
- Opferhilfe
AHV
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Rente
- Hilflosenentschädigung
Sachleistungen:
- Hilfsmittel
IV
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Rente
- Taggelder
- Hilflosenentschädigung
Sachleistungen:
- Präventive Massnahmen (Früherfassung / -intervention)
- Eingliederungsmassnahmen (auch medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen und bis 20. Altersjahr!)
- Hilfsmittel
Erwerbsersatzordnung (EO)
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Taggelder
- Grundentschädigung
- Kinderzulagen
- Zulage für Betreuungskosten
- Betriebszulagen
Sachleistungen:
- nur Geldleistungen
Mutterschaftsentschädigung
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Mutterschaftsentschädigung
- Geburtszulage (kantonal)
Sachleistungen:
- nur Geldleistungen
ALV
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Arbeitslosenentschädigung
- Kurzarbeitsentschädigung
- Schlechtwetterentschädigung
- Insolvenzentschädigung
Sachleistungen:
- Arbeitsmarktliche Massnahmen
- Bildungsmassnahmen
- Beschäftigungsmassnahmen
- Spezielle Massnahmen
BVG
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Alter
- Altersrente
- ggf. Kinderrente
- Tod
- Waisenrente
- Ehegatten- / Partnerrente (oder Abfindung)
- Invalidität
- Invalidenrente
- ggf. Kinderrente
- Vor Eintritt des Versicherungsfalles
- Geldübertragung an andere Vorsorgeeinrichtung oder Freizügigkeitskonto
- Barauszahlung
- Wohneigentumsförderung
Sachleistungen:
- nur Geldleistungen
Unfallversicherung
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Taggelder
- Übergangstaggeld / Übergangsentschädigung
- Renten
- Abfindungen
- Integritätsentschädigung
- Hilflosenentschädigung
Sachleistungen:
- Heilbehandlung
- Hilfsmittel
- Kostenübernahme für
- best. Sachschäden, Reise-/Transport-/Rettungskosten, Leichentransport und Bestattungskosten
Krankenversicherung
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Taggelder
- Abhängig von Lohnhöhe!
Sachleistungen:
- Heilbehandlung
- Gewisse Eingliederungsmassnahmen
- Hilfsmittel
- Reise-/Transport-/Rettungskosten
Militärversicherung:
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Taggelder
- Renten
- Abfindungen
- Integritätsschadenrenten
- Hilflosenentschädigung
Sachleistungen:
- Heilbehandlung
- Hilfsmittel
- Eingliederung
- Kostenübernahme für
- best. Sachschäden, Reise-/Transport-/Rettungskosten, Leichentransport und Bestattungskosten
EL
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Renten
Sachleistungen:
Vergütung von Krankheist- und Behinderungskosten:
- zahnärztliche Behandlung
- Hilfe, Pflege und Betreuung zuhause sowie in Tagesstrukturen
- Ärztlich angeordnete Bade- / Erholungskuren
- Diät
- Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
- Hilfsmittel
- Kostenbeteiligung nach KVG 64 (Franchies und Selbstbehalt)
Kostenübernahme bei Einnahmeüberschuss (ELG 14 IV):
Krankheits- / Behinderungskosten können auch ohne laufenden EL-Anspruch geltend gemacht werden (=einzelne Rechnungen)
Familienzulagen:
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Geburtszulagen (Kantonale Leistung, im Kanton LU gegeben!)
- Kinderzulagen
- Ausbildungszulagen
Sachleistungen:
- nur Geldleistungen
Sozialhilfe:
Welche Leistungen gibt es?
Materielle Grundsicherung:
- WOK Wohnkosten
- MGV medizinische Grundversorgung
- GBL Grundbedarf für Lebensunterhalt
- Sanktionskürzung (max. 15%)
Soziales Existenzminimum:
- Materielle Grundsicherung
- SIL Situationsbedingte Leistungen
Leistungen mit Anreizcharakter:
- Soziales Existenzminimum
- MIZ minimale Integrationszulage
- IZU Integrationszulage für Nicht-Erwerbstätige
- EFB Einkommensfreibetrag für Erwerbstätige
Opferhilfe:
Welche Geld- / Sachleistungen gibt es?
Geldleistungen:
- Entschädigung
- Genugtuung
Sachleistungen:
- Beratung
- Soforthilfe / längerfristige Hilfe (medizinische, psychologische, soziale, materielle, juristische)
- Vermittlung von Soforthilfe / längerfristiger Hilfe Dritter
- Gewähren und Vermitteln von Kostenbeiträgen für die längerfristige Hilfe Dritter
Kinderrente IV
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine Kinderrente der IV ausbezahlt wird?
- ein Elternteil muss Anspruch auf Invalidenrente besitzen
- Das Kind hätte Anspruch auf eine Waisenrente gemäss AHV im Falle des Todes des rentenberechtigten Elternteils
- also AHVG, AHVV anschauen!
Kinderrente IV
Welche Kinder haben Anspruch auf eine Kinderrente der IV?
- eigene Kinder (auch werdende Kinder)
- Findelkinder
- Pflegekinder
- Stiefkinder
Kinderrente IV
Wie lange hat ein Kind Anspruch?
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- wenn noch in Ausbildung: bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr
--> alles auch gemäss AHVG und AHVV, vorallem siehe verschiedenen Ausbildungen, Art. 47bis AHVV
Kinderrente IV
Was gilt es zu beachten bei der Kinderrente der IV?
- AHVG / AHVV für Anspruch: welche Kinder haben Anspruch (wie bei Waisenrente)
- Dauer: 18 + bis zur Vollendung der Ausbildung (Ausbildung gemäss Art. 47bis AHVV)
- Auszahlung: wird mit IV Rente ausbezahlt,
- Ausnahmen:
- zweckmässige Verwendung
- zivilrechtliche Anordnung (vom Gericht entschieden)
- Auszahlung an Volljährige
- getrennte / geschiedene Eltern: Auszahlung an obhutsberechtigter Elternteil möglich
- Ausnahmen:
Kinderrente BVG
Was gilt es zu beachten?
- Berechnung: Invalidenrente der BV wird gleich berechnet wie die Altersrente der BV
- Kindsverhältnis: strenger als in IV / AHV: Stiefkinder nicht miteingeschlossen, sofern die Kasse in ihrem Reglement nichts anderes vorsieht; Pflegekinder nur wenn anspruchsberechtigte Person unterhaltspflichtig
EL
Welches sind die Leistungen der EL?
- jährliche EL = Betrag um den die Anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigt
- IPV
- Krankheits- / Behinderungskosten, inkl. Zahnarztkosten
EL
Was ist wichtig zu beachten?
- Anspruch auf Vergütung nur wenn andere Versicherungen nicht dafür aufkommen
--> bei der Hilflosenentschädigung der AHV/IV/UV/MV gilt dies jedoch nicht! (wird also nicht angerechnet als Einnahme)
Intensivpflegezuschlag
Was ist wichtig zu beachten?
- nur für Minderjährige, die intensive Betreuung brauchen
- Mehrbedarf an:
- Behandlungspflege (Medikamentenabgabe)
- Grundpflege (Körperhygiene)
- Überwachung
Hilflosenentschädigung
Was ist wichtig zu beachten?
- ausgehend vom objektiven Zustand der versicherten Person, d.h. unabhängig von der Umgebung und den möglichen Hilfestellungen
- ABER: Schadenminderungspflicht!
- Hilfsbedarf / Bemessungsbereich:
- Alltägliche Lebensverrichtung (Waschen, essen, usw.)
- persönliche Überwachung (bei Selbst- oder Fremdgefährdung)
- Pflege (medizinische und pflegerische Hilfeleistungen)
- Lebenspraktische Begleitung (z.B. nicht selbständig wohnen können)
Assistenzbeitrag
Was ist das Ziel?
selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu Hause