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Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche

Sozialversicherungen erschliessen

Sozialversicherungen erschliessen

Nicht sichtbar

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Kartei Details

Karten 57
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 20.05.2016 / 26.10.2020
Lizenzierung Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND)    (Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche)
Weblink
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Um welche Ressourcen geht es?

finanzielle und sachliche Ressourcen mit dem Ziel:

  • Eintritt eines sozialen Risiko abzuwenden
  • Existenz zu sichern 
  • bisherigen Lebensstandar wieder herzustellen durch Reaktivierung von bisherigen oder alternativen Geldquellen
  • besondere Sachleistungen wie Pflege, Sonderschulung, Schutzunterkunft zu aktivieren und deren Kostendeckung sicherzustellen

Welche Rechtsbereiche sind in der Ressourcenerschliessung von belangen?

  • Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht
  • weitere Bereiche des Sozialrechts, namenltich:
    • privatrechtliche Ansprüche wie Mietrecht, Arbeitsrecht, Unterhalt, Privatversicherung
    • öffentlich-rechtlicher Natur wie Opferhilfe, kantonale Bedarfsleistungen wie Stipendien, etc. 

Was passiert in der Ressourcenerschliessung?

  • Information über die Angebots- und Rechtslage
  • Abklärung der Angebots-, Sach-, Rechtslage
  • Anleitung zur Wahrnehmung von Rechten und Geltendmachung von Ansprüchen
  • Begleitung zur Wahrnehmung von Rechten und Geltendmachung von Ansprüchen
  • Vertretung bei ausserhalb der Person liegenden Ansprüchen

Was bedeutet diese vielfältigen Berührungspunkte für meinen Arbeitsauftrag?

  • Auftrag: Rahmen und Inhalt kennen
  • Arbeitskontext: Bewusstsein darüber welchen Hut ich auf habe: 
    • Rechtsanwenderin
    • Vertragspartnerin
    • Pflichteinforderin
    • Leistungserbringerin
    • (mehrere Möglich)
  • Transparenz: gegenüber meinen Klienten (Info über Arbeitskontext und Auftrag)

Woraus ergibt sich mein Mandat der Sozialen Arbeit?

  • Gesetz:
    • Zweckbestimmung eines Gesetzes (aus dem kantonalen SHG)
    • direkte gesetzliche Anordnung
    • = aus öffentlichem Recht
  • Vertrag:
    • Gegenstand über den ich und meine Klienten uns geeinigt haben (Leistung - Gegenleistung)
    • = aus Privatrecht - Auftrag (Art. 394 ff OR)

Was sind die Unterschiede zwischen Gesetz und Auftrag aus OR?

  • Relevant für die Rechtsbeziehung in Bezug auf:
    • Entstehung
    • Rahmen
    • Grundrechtsbindung
    • Wirkung
    • Beendigung
  • Zuständigkeit
  • Verfahren
  • Haftung
  • Datenschutz

Was für Institutionen gibt es, die nach vertraglichem Auftrag nach OR arbeiten?

  • Private Instituionen ohne staatlichen Auftrag:
    • Sonderschule einer privaten Stiftung ohne staatlichen Leistungsauftrag
  • Private Institutionen mit generellem staatlichen Leistungsauftrag
    • pro infirmis
    • staatlich subventioniertes Kinderheim
    • usw.

Was für Institutionen gibt es die nach gesetzlichem Auftrag arbeiten?

  • staatliche Institutionen 
    • Sozialdienst
    • Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz
  • Private Institutionen mit individuellem staatlichen Leistungsauftrag
    • durch Zuweisung zur Arbeitsintegration
    • durch Zuweisung zu Arbeitsabklärung
    • durch Zuweisung für Fremdplatzierung