Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
Sozialversicherungen erschliessen
Sozialversicherungen erschliessen
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Kartei Details
Karten | 57 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 20.05.2016 / 26.10.2020 |
Lizenzierung | Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND) (Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche) |
Weblink |
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Um welche Ressourcen geht es?
finanzielle und sachliche Ressourcen mit dem Ziel:
- Eintritt eines sozialen Risiko abzuwenden
- Existenz zu sichern
- bisherigen Lebensstandar wieder herzustellen durch Reaktivierung von bisherigen oder alternativen Geldquellen
- besondere Sachleistungen wie Pflege, Sonderschulung, Schutzunterkunft zu aktivieren und deren Kostendeckung sicherzustellen
Welche Rechtsbereiche sind in der Ressourcenerschliessung von belangen?
- Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht
- weitere Bereiche des Sozialrechts, namenltich:
- privatrechtliche Ansprüche wie Mietrecht, Arbeitsrecht, Unterhalt, Privatversicherung
- öffentlich-rechtlicher Natur wie Opferhilfe, kantonale Bedarfsleistungen wie Stipendien, etc.
Was passiert in der Ressourcenerschliessung?
- Information über die Angebots- und Rechtslage
- Abklärung der Angebots-, Sach-, Rechtslage
- Anleitung zur Wahrnehmung von Rechten und Geltendmachung von Ansprüchen
- Begleitung zur Wahrnehmung von Rechten und Geltendmachung von Ansprüchen
- Vertretung bei ausserhalb der Person liegenden Ansprüchen
Was bedeutet diese vielfältigen Berührungspunkte für meinen Arbeitsauftrag?
- Auftrag: Rahmen und Inhalt kennen
- Arbeitskontext: Bewusstsein darüber welchen Hut ich auf habe:
- Rechtsanwenderin
- Vertragspartnerin
- Pflichteinforderin
- Leistungserbringerin
- (mehrere Möglich)
- Transparenz: gegenüber meinen Klienten (Info über Arbeitskontext und Auftrag)
Woraus ergibt sich mein Mandat der Sozialen Arbeit?
- Gesetz:
- Zweckbestimmung eines Gesetzes (aus dem kantonalen SHG)
- direkte gesetzliche Anordnung
- = aus öffentlichem Recht
- Vertrag:
- Gegenstand über den ich und meine Klienten uns geeinigt haben (Leistung - Gegenleistung)
- = aus Privatrecht - Auftrag (Art. 394 ff OR)
Was sind die Unterschiede zwischen Gesetz und Auftrag aus OR?
- Relevant für die Rechtsbeziehung in Bezug auf:
- Entstehung
- Rahmen
- Grundrechtsbindung
- Wirkung
- Beendigung
- Zuständigkeit
- Verfahren
- Haftung
- Datenschutz
Was für Institutionen gibt es, die nach vertraglichem Auftrag nach OR arbeiten?
- Private Instituionen ohne staatlichen Auftrag:
- Sonderschule einer privaten Stiftung ohne staatlichen Leistungsauftrag
- Private Institutionen mit generellem staatlichen Leistungsauftrag
- pro infirmis
- staatlich subventioniertes Kinderheim
- usw.
Was für Institutionen gibt es die nach gesetzlichem Auftrag arbeiten?
- staatliche Institutionen
- Sozialdienst
- Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz
- Private Institutionen mit individuellem staatlichen Leistungsauftrag
- durch Zuweisung zur Arbeitsintegration
- durch Zuweisung zu Arbeitsabklärung
- durch Zuweisung für Fremdplatzierung