Recht - BWL
Vers. Methoden und System zum Thema Recht in der BWL -> Verträge (Kauf-) und verwandte Themen (SE)
Vers. Methoden und System zum Thema Recht in der BWL -> Verträge (Kauf-) und verwandte Themen (SE)
Kartei Details
Karten | 48 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 23.04.2012 / 07.05.2013 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Definieren Sie und nennen Sie die 3 Stufen der Deliktsfähigkeit.
1) Deliktsunfähigkeit:
-> Alle Geschäftsunfähigen
-> Keine Haftung aus unerlaubter Handlung aber evtl. Haftung des Aufsichtspflichtigen laut §828
2) Beschränkt Deliktsfähige
-> Minderjährige, wenn Einsicht fehlt.
-> Haftung nur wenn Einsicht in Verantwortlichkeit besteht §628 aber evtl. Haftung des Aufsichtspflichtigen.
3) Volle Deliktsfähigkeit:
-> Alle voll Geschäftsfähigen
-> Volle Haftung
Willenserklärung und dessen Formen
Ein wirksamer Vertrag -> 2 übereinstimmende WE (Angebot und Annahme)
Formen der WE:
1) formlos: Mündlich, Telefonisch, Konkludent
2) schriftform: §766
3) notarielle Form
4) öffentliche Beglaubigung
+
Empfangs bedürftig oder nicht Empfangs bedürftig
Nichtigkeit wegen Formmangels
§125
Zugang einer WE
1) Anwesenden: unmittelbar/sofort
2) Abwesenden: WE muss in den Machtbereicht (i.d.R. BK) d. Empfängers und eine zumutbare Möglichkeit d. Kenntnisnahme. §130
Angebotswirkung
-> grundsätzliche Bindungswirkung laut § 145
-> ausnahmsweise keine Bindungswirkung bei 1) bloßen Gefälligkeiten und 2) invitation ad offerendum
Annahme eines Angebot
1) rechtzeitig, ohne Einschränkung/Abänderung -> Vertragsschluß
2) unter Einschränkung/Abänderung -> kein Vertragsschluss -> gilt als neues Angebot
3) verspätet -> kein Vertragsschluss -> gilt als neues Angebot
rechtshindernde (=Nichtigskeitsgründe) Einwendungen
-> werden im Anspruchssystem unter dem Punkt I.2. geprüft
*Geschäftsunfähigkeit §§104 f. BGB
* Scheingeschäft §117 BGB
* Formmangel §125 BGB
* Gesetzliches Verbot §134 BGB
* Sittenwidrigkeit/Wucher §138 BGB
* Anfechtung §§119 ff. BGB
rechtsvernichternden Einwendungen
-> werden im Anspruchssystem unter dem Punkt II geklärt:
* Gewährleistung §§434 ff. BGB
* Unmöglichkeit §§275, 326 BGB
* Verzug §§286, 323 BGB
* positive Vertragsverletzung (pVv) $280 BGB
* culpa in contrahendo (c.i.c.) * Erfüllung §362 BGB
* Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGg) §313 I BGB