Definitionen


Kartei Details

Karten 46
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 09.03.2015 / 21.05.2015
Weblink
https://card2brain.ch/box/strafrecht_at_2535
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/strafrecht_at_2535/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

unmittelbarer Täter

§ 25 I 1. Alt ist, wer alle Merkmale eines Straftatbestandes selbst verwirklicht

mittelbarer Täter

§ 25 I 2. Alt ist, wer die Tat durch einen anderen als menschliches Werkzeug begeht

Tatmittler

ist das menschlihe Werkzeug, durch das der Hintermann eine Tat begeht

Mittäterschaft

§ 25 II gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken

sukzessive Mittäterschaft

Bildung eines gemeinsamen Tatplans erst im Laufe der Tatbegehung

Täter hinter dem Täter

ist, wer die Tat durch ein voll verantwortlich handelndes Werkzeug kraft seiner Organisationsherrschaft (etwa in Unrechtsregimen) begeht

Exzess des Mittäters

einseitige Überschreitung des Tatplans

Nebentäterschaft

liegt vor, wenn mehrere dasselbe Rechtsgut verletzen, ohne MIttäter, mittelbare Täter oder Teilnehmer zu sein

Tatherrschaft

ist das in-den-Händen-halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufs

Akzessorietät der Teilnahme

bedeutet, dass eine Teilnahme vom Bestehen einer rechtswidirgen Haupttat abhängt

limitierte Akzessorietät

bedeutet, das die HAupttat nicht schuldhaft begangen worden sein muss

bestimmen

hervorrufen eines Tatentschlusses

omnimodo facturus

ist der bereits fest zur Tat Entschlossene

hilfeleisten

jedes Ermöglichen oder Erleichtern der Haupttat

gelockerte Akzessorietät

bedeutet, dass besondere persönliche/ täterbezogene Merkmale von der Akzessorietät ausgenommen sind

Kettensntiftung

Anstiftung zur Anstiftung

sichbereiterklären

ernstgemeinte Kundgabe der vorbehaltslosen Bereitwilligkeit zur Begehung

Annahme des Erbietens § 30

Einverständniserklärung damit, dass ein anderer, der sich zur Begehung des Verbrechens bereit erklärt hat, die Tat ausführt

Verabredung § 30

Willeneinigung von midestens zwei Personen zur gemeinsamen. mittäterschaftlichen Ausführung eines Verbrechens oder einer gemeinsamen Anstiftung

Notwehrlage

gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff

Notwehrhandlung

erforderliche Verteidigung

gegenwärtig isd § 32

ist der Angriff, wenn die Verletzung unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch fortdauert

rechtswidirg

ist ein Angriff, der nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist

Verteidigung

Abwehr eines Angriffs

geboten

die Notwehrhandlung ist geboten, wenn es keine Einschränkungen aufgrund sozialethischer Wertungen bedarf (KEINE GÜTERABWÄGUNG)

Verteidigungwille

Handeln in Kenntnis und aufgrund der Notwehrlage

antizipierte Notwehr/ Putativnotwehr

vorzeitige Notwehrhandlung gegen einen noch nicht gegenwärtigen Angriff

Nothilfe

Abwendung eines Angriffs den ein Dritter gegen einen anderen führt

intensiver Notwehrexess

Überschreitung der Grenze der Erforderlichkeit

erforderlich

ist eine Verteidigungshandlung, wennsie das mildeste unter den gleich geeigneten MItteln darstellt

extensiver Notwehrexess

Überschreitung der zeitlichen Grenzen (Gegenwärtigkeit) nach hinten (nachzeitiger) oder vorn (vorzeitiger extensiver Notwehrexess)

asthenische Affekte

Affekte der Schwäche (Verwirrtheit, Furcht, Wut)

sthenische Affekte

Affekte der Stärke (Wut, Zorn, Kampfeslust)

Putativnotwehrexess

Überschreitung der Grenzen bei nur vorgestellter Notwehrlage

Notstandslage § 34

gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter

Notstandshandlung

Rettungshandlung

Rettungswille

Handeln in KEnntnis und aufgrund der Notstandslage

Freiheit § 34

Fortbewegungsfreiheit

anderes Rechtsgut § 34

jedes rechtlich geschützte Interesse

Gefahr § 34

Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts