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Strafrecht AT §§ 25-35

Definitionen

Definitionen


Set of flashcards Details

Flashcards 46
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 09.03.2015 / 21.05.2015
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unmittelbarer Täter

§ 25 I 1. Alt ist, wer alle Merkmale eines Straftatbestandes selbst verwirklicht

mittelbarer Täter

§ 25 I 2. Alt ist, wer die Tat durch einen anderen als menschliches Werkzeug begeht

Tatmittler

ist das menschlihe Werkzeug, durch das der Hintermann eine Tat begeht

Mittäterschaft

§ 25 II gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken

sukzessive Mittäterschaft

Bildung eines gemeinsamen Tatplans erst im Laufe der Tatbegehung

Täter hinter dem Täter

ist, wer die Tat durch ein voll verantwortlich handelndes Werkzeug kraft seiner Organisationsherrschaft (etwa in Unrechtsregimen) begeht

Exzess des Mittäters

einseitige Überschreitung des Tatplans

Nebentäterschaft

liegt vor, wenn mehrere dasselbe Rechtsgut verletzen, ohne MIttäter, mittelbare Täter oder Teilnehmer zu sein