Strafrecht AT §§ 25-35
Definitionen
Definitionen
Set of flashcards Details
Flashcards | 46 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 09.03.2015 / 21.05.2015 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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unmittelbarer Täter
§ 25 I 1. Alt ist, wer alle Merkmale eines Straftatbestandes selbst verwirklicht
mittelbarer Täter
§ 25 I 2. Alt ist, wer die Tat durch einen anderen als menschliches Werkzeug begeht
Tatmittler
ist das menschlihe Werkzeug, durch das der Hintermann eine Tat begeht
Mittäterschaft
§ 25 II gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken
sukzessive Mittäterschaft
Bildung eines gemeinsamen Tatplans erst im Laufe der Tatbegehung
Täter hinter dem Täter
ist, wer die Tat durch ein voll verantwortlich handelndes Werkzeug kraft seiner Organisationsherrschaft (etwa in Unrechtsregimen) begeht
Exzess des Mittäters
einseitige Überschreitung des Tatplans
Nebentäterschaft
liegt vor, wenn mehrere dasselbe Rechtsgut verletzen, ohne MIttäter, mittelbare Täter oder Teilnehmer zu sein