OBREa - 1. Einführung (11. - 142.142)
OBRE AT - 1. Einführung (11. - 142.2) S. 1-76. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil
OBRE AT - 1. Einführung (11. - 142.2) S. 1-76. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil
Set of flashcards Details
Flashcards | 128 |
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Students | 10 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 29.11.2012 / 16.11.2015 |
Weblink |
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matrielles Recht
Recht haben
z.B. Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht
sagt was rechtens ist
formelles Recht
Recht bekommen
Durchsetzung des materiellen Rechts
z.B. Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsverfahrensgericht
Sachenrecht
antwortet direkt auf eine Rechtsfrage, besteht aus matriellem und formellem Recht
Kollisionsrecht
bestimmt das anwendbare Sachenrecht, wenn Ort oder Zeit verschiedene Rechtsordnungen anbieten (Intertemporal)
Öffentliches Recht
Staat mit Hoheitsgewalt
Staat ohne Hoheitsgewalt (Zweckverband)
z.B. Strafprozess
privates Recht
kein Staat (Privatpersonen) z.B. Mietvertrag
Staat ohne Hoheitsgewalt z.B. Kaufvertrag mit Privatem oder Staat
zwingendes Recht
absolut (unabänderlich)
relativ ( unabänderlich zuungunsten der schwächeren Partei)
dispositives Recht
abänderlich, Beteiligte dürchen etwas anderes Vereinbaren
Rechtsfolgen bei Verletzung zwingenden Rechts
1. Nichtigkeit
2. Anpassung
3. Pflicht zur Behebung des Mangels
4. Anfechtungsrecht
5. Strafbarkeit
Verfassung
-Ist das Fundament
-sollte ausschliesslich Grundlegendes enthalten
-Durch Verfassungsinitiative (und fehlen der Gesetzesinitiative) auch Anliege auf Gesetzesstufe enthalten
Formelles Gesetz
NICHT ZU VERWECHSELN MIT FORMELLEM RECHT!
im verfassungsmässig geregelten Gesetzgebungsverfahren zusammengekommene Erlasse
-auf Stufe zwischen Verfassung und Verordnung
-für alle wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen vorgesehen
Unterschied in Spezialgesetze und Kodifikationen
Verordnungen
keine formelle Gesetzte
im vereinfachten Gesetzgebungsverfahren entstanden
unter der Stufe der formellen Gesetze und regeln Einzelheiten ( dienen der Konkretisierung und Vollzug der formellen Gesetze)
Postulat der stufengerechten Rechtssetzung
Grunlagen in die Verfassung
Konkretisierung in Gesetzen
Einzelheiten in Verordnung
Unterschied Spezialgesetz und Kodifikation
-Spezialgesetz: eng umschriebenes RECHTSGEBIET (z.B. Versicherungsvertragsgesetz, Konsumkreditgesetz, Produktehaftpflichtgesetz)
-Kodifikation: weite Rechtsgebiete möglichst vollständig und abschliessend regeln. (z.B. Zivilgesetzbuhm Obligaionenrecht, Strafgesetzbuch)
Kantone Gesetze
Sind soweit die Bundesverfassung den Bund nicht ermächtigt für die Rechtssetzung zuständig.
Unterteilung ebenfalls in Verfassung, Gesetz, Verordnung.
Regelung bei Widerspruch zwischen Normen
Alter
Jüngere Norm geht der älteren Norm GLEICHER STUFE VOR.
Regelung bei Widerspruch zwischen Normen
Spezielles Recht
Die spezielle Norm geht der gleichzeitig erlassenen allgemeinen Norm vor.
Regelung bei Widerspruch zwischen Normen
älteres spezielles Recht jüngerem allgemeinem
Widerspricht eine ältere spezielle Norm einer jüngeren allgemeinen, so ist durch Auslegung der neuen Ordnung zu bestimmen, ob die alte aufgehoben werden sollte oder nicht.
Was ist objektives Recht?
Gesamtheit der geltenden Rechtsnormen einer staatlichen Rechtsordnung
(Bestimmungen der Verfassung, Gesetzen, Verordnungen und Gewohneits- und Gerichtsrecht)
Was ist subjektives Recht? Unterteilung
Ist Recht, das dem Einzelnen von der Rechtsordnung gewährt wird.
Unterteilung in absolute und relative Rechte!
Subjektives Recht Absolut
bestehen gegenüber jedermann
Subjektives Recht relativ
Recht besteht nur gegenüber bestimmten Personen
unterteilung der absoluten Rechten
-Dingliche Rechte (an Sachen)
-Immaterialgüterrechte (geistige Güter)
-Persönlichkeitsrechte (Persönlichkeit jedes Menschen schützen)
Beispiel für relatives (obligatorisches) Recht
Forderungen, d. H. Rechte auf Leistung (z.B. auf Vertragserfüllung oder auf Schadensersatz)
Beispiele für subjektive Rechte
Gestaltungsrechte (die in Befugnis bestehen, die Rechtsstellung eines anderen ohne dessen Mitwirkung durch einsitige Willenserklärung zu verändern. z.B. Kündigungsrecht oder Minderungsrecht)
Was sind Rechtsobjekte?
Jeder Gegenstand, mit dem sich das Recht befasse kann.
-Tiere
-Immaterielle Güter
-Sachen (Unterteilt in beweglich oder unbeweglich)
Unterteilung der Sache (Rechtsobjekt)
- beweglich
-unbeweglich
Unterteilung der Rechtssubjekten
Wer rechtsfähig ist
-natürliche Personen
-juristische Personen
Unterteilung der juristischen Personen (Rechtssubjekten)
-Körperschaften (Personenverbindungen zur Verfolgung bestimmter Zwecke)
-Anstalten ( verselbständigte, einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögen z.B. (FHSG)
Unterteilung der Körperschaften
-privatrechtliche (z.B. AG, GmbH
-öff. rechtliche (Kanton, Bund)
Unterteilung der Anstalten (Rechtssubjekten)
-privatrechtliche (Stiftung und Verein)
-öff. rechtliche (z.B. Suva, FHS)
Gliederung des Geltenden Rechts
-Sachenrecht (öff. Recht und Privatrecht)
-Kollisionsrecht ( Internationales Privatrecht, Intertemporales Recht usw.)
Unterteilung des öffentlichen Rechts
materielles recht:
-Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Völkerrecht
formelles Recht
-Zivilprozessrecht
-Strafprozessrecht
-Verwaltungsverfahrensrecht
-Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Spezifizierung Privatrecht
materielles Recht:
-ZGB: Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht (Eselsbrücke Geburts bis Tod)
-OR: Allgemeiner Teil, Vertragsrecht (Besonderer Teil), Gesellschaftsrecht, Handlungsregister-, Firmen- und Buchführungsrecht, Wertpapierrecht, -Immeterialgüterrecht usw.
Anwendung und Ergänzung des Gesetztes
Rangordnung der Rechtsquellen
1. Gesetzrecht
2. Gewohnheitsrecht
3. Gerichtsrecht