OBREa - 1. Einführung (11. - 142.142)

OBRE AT - 1. Einführung (11. - 142.2) S. 1-76. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil

OBRE AT - 1. Einführung (11. - 142.2) S. 1-76. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil

Giuliano Buonanno

Giuliano Buonanno

Kartei Details

Karten 128
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 29.11.2012 / 16.11.2015
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matrielles Recht

Recht haben

z.B. Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht

sagt was rechtens ist

formelles Recht

Recht bekommen

Durchsetzung des materiellen Rechts

z.B. Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsverfahrensgericht

Sachenrecht

antwortet direkt auf eine Rechtsfrage, besteht aus matriellem und formellem Recht

Kollisionsrecht

bestimmt das anwendbare Sachenrecht, wenn Ort oder Zeit verschiedene Rechtsordnungen anbieten (Intertemporal)

Öffentliches Recht

Staat mit Hoheitsgewalt

Staat ohne Hoheitsgewalt (Zweckverband)

z.B. Strafprozess

privates Recht

kein Staat (Privatpersonen) z.B. Mietvertrag

Staat ohne Hoheitsgewalt z.B. Kaufvertrag mit Privatem oder Staat

zwingendes Recht

absolut (unabänderlich)

relativ ( unabänderlich zuungunsten der schwächeren Partei)

dispositives Recht

abänderlich, Beteiligte dürchen etwas anderes Vereinbaren

Rechtsfolgen bei Verletzung zwingenden Rechts

1. Nichtigkeit

2. Anpassung

3. Pflicht zur Behebung des Mangels

4. Anfechtungsrecht

5. Strafbarkeit

Verfassung

-Ist das Fundament

-sollte ausschliesslich Grundlegendes enthalten

-Durch Verfassungsinitiative (und fehlen der Gesetzesinitiative) auch Anliege auf Gesetzesstufe enthalten

Formelles Gesetz

NICHT ZU VERWECHSELN MIT FORMELLEM RECHT!

im verfassungsmässig geregelten Gesetzgebungsverfahren zusammengekommene Erlasse

-auf Stufe zwischen Verfassung und Verordnung

-für alle wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen vorgesehen

Unterschied in Spezialgesetze und Kodifikationen

Verordnungen

keine formelle Gesetzte

im vereinfachten Gesetzgebungsverfahren entstanden

unter der Stufe der formellen Gesetze und regeln Einzelheiten ( dienen der Konkretisierung und Vollzug der formellen Gesetze)

Postulat der stufengerechten Rechtssetzung

Grunlagen in die Verfassung

Konkretisierung in Gesetzen

Einzelheiten in Verordnung

Unterschied Spezialgesetz und Kodifikation

-Spezialgesetz: eng umschriebenes RECHTSGEBIET (z.B. Versicherungsvertragsgesetz, Konsumkreditgesetz, Produktehaftpflichtgesetz)

-Kodifikation: weite Rechtsgebiete möglichst vollständig und abschliessend regeln. (z.B. Zivilgesetzbuhm Obligaionenrecht, Strafgesetzbuch)

Kantone Gesetze

Sind soweit die Bundesverfassung den Bund nicht ermächtigt für die Rechtssetzung zuständig.

Unterteilung ebenfalls in Verfassung, Gesetz, Verordnung.

Regelung bei Widerspruch zwischen Normen

Rang

Bundesrecht geht auf aller Stufen kantonalem Recht vor -> bundeswidriges kantonales Recht ist nichtig.

höherrangiges Recht geht tieferrangigem Recht vor (1. Verfassung 2. Gesetz 3. Verordnung)

Regelung bei Widerspruch zwischen Normen

Alter

Jüngere Norm geht der älteren Norm GLEICHER STUFE VOR.

Regelung bei Widerspruch zwischen Normen

Spezielles Recht

Die spezielle Norm geht der gleichzeitig erlassenen allgemeinen Norm vor.

Regelung bei Widerspruch zwischen Normen

älteres spezielles Recht jüngerem allgemeinem

Widerspricht eine ältere spezielle Norm einer jüngeren allgemeinen, so ist durch Auslegung der neuen Ordnung zu bestimmen, ob die alte aufgehoben werden sollte oder nicht.

Objektives und subjektives Recht Übersicht

Übersicht

Was ist objektives Recht?

Gesamtheit der geltenden Rechtsnormen einer staatlichen Rechtsordnung

(Bestimmungen der Verfassung, Gesetzen, Verordnungen und Gewohneits- und Gerichtsrecht)

Was ist subjektives Recht? Unterteilung

Ist Recht, das dem Einzelnen von der Rechtsordnung gewährt wird.

Unterteilung in absolute und relative Rechte!

Subjektives Recht Absolut

bestehen gegenüber jedermann

Subjektives Recht relativ

Recht besteht nur gegenüber bestimmten Personen

unterteilung der absoluten Rechten

-Dingliche Rechte (an Sachen)

-Immaterialgüterrechte (geistige Güter)

-Persönlichkeitsrechte (Persönlichkeit jedes Menschen schützen)

Beispiel für relatives (obligatorisches) Recht

Forderungen, d. H. Rechte auf Leistung (z.B. auf Vertragserfüllung oder auf Schadensersatz)

Beispiele für subjektive Rechte

Gestaltungsrechte (die in Befugnis bestehen, die Rechtsstellung eines anderen ohne dessen Mitwirkung durch einsitige Willenserklärung zu verändern. z.B. Kündigungsrecht oder Minderungsrecht)

Rechtsobjekt Übersicht

Rechtsobjekt Übersicht

Was sind Rechtsobjekte?

Jeder Gegenstand, mit dem sich das Recht befasse kann.

-Tiere

-Immaterielle Güter

-Sachen (Unterteilt in beweglich oder unbeweglich)

Unterteilung der Sache (Rechtsobjekt)

- beweglich

-unbeweglich

Rechtssubjekt Übersicht

Übersicht

Unterteilung der Rechtssubjekten

Wer rechtsfähig ist

-natürliche Personen

-juristische Personen

Unterteilung der juristischen Personen (Rechtssubjekten)

-Körperschaften (Personenverbindungen zur Verfolgung bestimmter Zwecke)

-Anstalten ( verselbständigte, einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögen z.B. (FHSG)

Unterteilung der Körperschaften

-privatrechtliche (z.B. AG, GmbH

-öff. rechtliche (Kanton, Bund)

Unterteilung der Anstalten (Rechtssubjekten)

-privatrechtliche (Stiftung und Verein)

-öff. rechtliche (z.B. Suva, FHS)

Gliederung des geltenden Rechts Übersicht

Übersicht

Gliederung des Geltenden Rechts

-Sachenrecht (öff. Recht und Privatrecht)

-Kollisionsrecht ( Internationales Privatrecht, Intertemporales Recht usw.)

Unterteilung des öffentlichen Rechts

materielles recht:

-Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Völkerrecht

formelles Recht

-Zivilprozessrecht

-Strafprozessrecht

-Verwaltungsverfahrensrecht

-Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Spezifizierung Privatrecht

materielles Recht:

-ZGB: Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht (Eselsbrücke Geburts bis Tod)

-OR: Allgemeiner Teil, Vertragsrecht (Besonderer Teil), Gesellschaftsrecht, Handlungsregister-, Firmen- und Buchführungsrecht, Wertpapierrecht, -Immeterialgüterrecht usw.

Anwendung und Ergänzung des Gesetztes

Rangordnung der Rechtsquellen

1. Gesetzrecht

2. Gewohnheitsrecht

3. Gerichtsrecht