OBREa - 1. Einführung (11. - 142.142)
OBRE AT - 1. Einführung (11. - 142.2) S. 1-76. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil
OBRE AT - 1. Einführung (11. - 142.2) S. 1-76. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil
Kartei Details
Karten | 128 |
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Lernende | 10 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 29.11.2012 / 16.11.2015 |
Weblink |
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Was ist die Deliktsfähigkeit?
Die Fähigkeit, durch unerlaubte Handlungen schadensersatzpflichtig zu werden.
(wenn z.B. eine fremde Sache beschädigt wird und alle Tatbestandsmerkmale der zutreffenden Haftpflichtnorm erfüllt sind -> Ersatzpflichtig
Was ist der Grundsatz bei Handlungen einer urteilsunfähigen Person (ob mündig oder nicht)?
Sie lösen (unter Vorbehalt der gesetzlichen Ausnahmen) keine Rechtswirkungen aus. (Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäft tritt grundsätzlich automatisch ein.
Ist ein Rechtsgeschäft eines Urteilsunfähigen gültig? Wieso?
Nein ist nicht gültig, denn die Urteilsunfähigkeit muss für den Vertragspartner nicht erkennbar gewesen sein. Geschützt wird die urteilsunfähige Person.
Welche Rechtsgeschäfte bleiben auch dann, wenn sie von einer urteilsunfähigen Person vorgenommen wurden, wirksam, solange die Unwirksamkeit vom Gericht ausgesprochen wurde?
-Testementserrichtung
-Eheschliessung
Wann wird ein auch ein urteilsunfähiger ersatzpflichtig?
Wenn er sehr vermögend ist und der Geschädigte sehr bedürftig.
Wann muss der Schaden wegen Dahinfallen des Vertrags ( das Negative Vertragsinteresse ) auch von einem Urteilsunfähigen ersetzt werden?
Bei Vertragsverletzungen durch einen bei Vertragsabschluss oder später urteilsunfhähig gewordenen wird er ersatzpflichtig.
Welche Urteilsunfähige Personen haften für einen Schaden den er verursacht hat? (Ausnahme)
Die vorübergehend urteilsunfähige Person (z.B. Drogenrausch) sofern sie nicht nachweist, dass sie ohne eigenes Verschulden in den Zustand der Urteilsunfähigkeit geraten ist.
Was braucht eine urteilsunfähige Person, welche durch ihr Handeln keine Rechtswirkungen erzeugen kann?
einen gesetzlichen Vertreter, der für sie handelt
Wird der gesetzlicher Vertreter oder die vertretene urteilsunfähige Person berechtigt und verpflichtet?
Die urteilsunfähige Person.
Wird der gesetzlicher Vertreter oder die vertretene urteilsunfähige Person berechtigt und verpflichtet?
Die urteilsunfähige Person.
Für welche Geschäfte sind Vertreter unzulässig? (Ausnahmen)
-keine Bürgschaften eingehen
-keine Stiftungen errichten
-keine Schenkungen
-absolut höchstpersönliche Rechte (Eheschliessung, Testamentserrichtung)
Mit was kann eine beschränkt Handlungsunfähige Person einen Vertragspartner binden, sich selbst aber nicht?
-Mit der Willenserklärung Entgegennahme. (Offerte)
-Rechtsvorkehren treffen die nicht mit Verpflichtung oder Rechtsverlust verbunden sind (Mängelrüge erheben)
-als Stellvertreter für andere Handeln
Wann kann eine urteilsfähige unmündige Person selbständig ein wirksames Rechtsgeschäft abschliessen?
Wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt.
Welche Arten der Zustimmung gibt es bei gesetzlichen Vertretern?
-stillschweigende oder ausrückliche
-vor Abschluss des Rechtsgeschäfts (Ermächtigung) oder danach (Genehmigung) für ein oder einen bestimmten Kreis von Rechtsgeschäften)
Wer hat das verkackte Privatgesetz geschrieben?
Eugen Huber
matrielles Recht
Recht haben
z.B. Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht
sagt was rechtens ist
formelles Recht
Recht bekommen
Durchsetzung des materiellen Rechts
z.B. Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsverfahrensgericht
Sachenrecht
antwortet direkt auf eine Rechtsfrage, besteht aus matriellem und formellem Recht
Kollisionsrecht
bestimmt das anwendbare Sachenrecht, wenn Ort oder Zeit verschiedene Rechtsordnungen anbieten (Intertemporal)
Öffentliches Recht
Staat mit Hoheitsgewalt
Staat ohne Hoheitsgewalt (Zweckverband)
z.B. Strafprozess
privates Recht
kein Staat (Privatpersonen) z.B. Mietvertrag
Staat ohne Hoheitsgewalt z.B. Kaufvertrag mit Privatem oder Staat
zwingendes Recht
absolut (unabänderlich)
relativ ( unabänderlich zuungunsten der schwächeren Partei)
dispositives Recht
abänderlich, Beteiligte dürchen etwas anderes Vereinbaren
Rechtsfolgen bei Verletzung zwingenden Rechts
1. Nichtigkeit
2. Anpassung
3. Pflicht zur Behebung des Mangels
4. Anfechtungsrecht
5. Strafbarkeit
Verfassung
-Ist das Fundament
-sollte ausschliesslich Grundlegendes enthalten
-Durch Verfassungsinitiative (und fehlen der Gesetzesinitiative) auch Anliege auf Gesetzesstufe enthalten
Formelles Gesetz
NICHT ZU VERWECHSELN MIT FORMELLEM RECHT!
im verfassungsmässig geregelten Gesetzgebungsverfahren zusammengekommene Erlasse
-auf Stufe zwischen Verfassung und Verordnung
-für alle wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen vorgesehen
Unterschied in Spezialgesetze und Kodifikationen
Verordnungen
keine formelle Gesetzte
im vereinfachten Gesetzgebungsverfahren entstanden
unter der Stufe der formellen Gesetze und regeln Einzelheiten ( dienen der Konkretisierung und Vollzug der formellen Gesetze)
Postulat der stufengerechten Rechtssetzung
Grunlagen in die Verfassung
Konkretisierung in Gesetzen
Einzelheiten in Verordnung
Unterschied Spezialgesetz und Kodifikation
-Spezialgesetz: eng umschriebenes RECHTSGEBIET (z.B. Versicherungsvertragsgesetz, Konsumkreditgesetz, Produktehaftpflichtgesetz)
-Kodifikation: weite Rechtsgebiete möglichst vollständig und abschliessend regeln. (z.B. Zivilgesetzbuhm Obligaionenrecht, Strafgesetzbuch)
Kantone Gesetze
Sind soweit die Bundesverfassung den Bund nicht ermächtigt für die Rechtssetzung zuständig.
Unterteilung ebenfalls in Verfassung, Gesetz, Verordnung.
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