Mietliegenschaften FA Immobilien

Mietvertragliche Leistungsänderungen / wertvermehrende Investitionen

Mietvertragliche Leistungsänderungen / wertvermehrende Investitionen


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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Autres
Crée / Actualisé 18.09.2014 / 11.02.2023
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Wann gelten Mietzinse als missbräuchlich?

  • wenn ein übersetzer Ertrag aus der Mietsache erzielt wird
  • offensichtlich übersetzter Kaufpreis (Vergleich des Ertragswertes zu orts- und quartierüblichen Mietzinsen für gleichartige Objekte)

Wann sind Mietzinse nicht missbräuchlich?

  • im Rahmen der Orts- und Quartierüblichkeit
  • durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen des Vermieters begründet
  • im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite
  • Wohneigentum mit WEG-verbilligten Mietzinsen
  • ausgleichen der Teuerung auf dem risikotragenden Kapital
  • (bei Rahmenverträgen - nicht mehr relevant)

Welche Faktoren werden bei der Mietzinsgestaltung berücksichtigt?

  • Kostenfaktoren
    • absolute Gründe
      • angemessener Ertrag
      • Kostendeckende Bruttorendite
    • relative Gründe
      • Referenzzinssatz 
      • Teuerung 
      • Kostensteigerung
      • Mehrleistungen
      • Indexveränderungen
  • Marktfaktoren
    • absolute Gründe:
      • Orts- und Quartierüblichkeit
      • Neuvermietung

Welches sind absolute Gründe für die Erhöhung der Kostenfaktoren?

  • Angemessener Ertrag
  • Kostendeckende Bruttorendite

Welches sind die relativen Gründe bei den Kostenfaktoren?

  • Referenzzinssatz
  • Teuerung
  • Kostensteigerung
  • Mehrleistungen
  • Indexveränderungen

Welches sind die absoluten Gründe bei den Marktfaktoren?

  • Orts- und Quartierüblichkeit
  • Neuvermietung

Was muss bei der Mietzinsgestaltung nach Kosten- und Marktfaktoren bedachtet werden?

  • Markt- und Kostenfaktoren dürfen NICHT kumuliert werden
  • absolute und relative Gründe dürfen NICHT kumuliert werden.

AUSNAHMEN:

  • bei Anwendung der absoluten Methode werden meistens auch die relativen Faktoren (Anpassung Referenzzins, Indexveränderung etc.) mitberücksichtigt.
  • Index- und Staffelmietverträge dürfen 1x pro Laufzeit zusammen mit relativer/absoluter Methode verrechnet werden.
  • Allfällige Mietzinsvorbehalte in den Mietverträgen müssen immer wieder übertragen werden, sonst gehen sie verloren.

Formvorschrift bei Mietzinsveränderungen/Erhöhungen?

  • amtlich, genehmigtes Formular
  • Begründung auf Erhöhung
  • Kündigung darf nicht angedroht oder ausgesprochen werden

Bei Verletzungen der Fomvorschriften ist die Kündigung nichtig.

  • Erhöhung muss nur an jene Personen zugestellt werden, welche als Vertragspartner fungieren (nicht an Ehepartner bei Familienwohnung)
  • bei WG alle Personen aufführen

Was muss das Formular für Mietzinserhöhungen enthalten?

  • Bisheriger Nettomietzins
  • Bisherige Nebenkosten
  • neuer Nettomietzins
  • neue Nebenkosten
  • Begründung der Erhöhung (allenfalls einzeln aufzuführen mit evt. Förderbeiträgen)
  • Zeitpunkt auf wenn die Erhöhung wirksam wird
  • Bemerkung bei Erhöhung durch wertvermehrende Investitionen muss dringend angegeben werden, ob Förderbeiträge geflossen sind.
  • Rechtsmittelbelehrung
  • Verzeichnis der Schlichtungsbehörde und ihre örtliche Zuständigkeit

Fristen für Mietzinserhöhungen?

  • Mieter muss Erhöhung 10 Tage vor Kündigungsfrist erhalten
  • Postzustellung und die postalische Postzustellfrist von 7 Tagen beachten (eingeschränkte Empfangstheorie)
  • in der Regel 20 Tage vor Kündigungsfrist zur Post bringen

Was ist bei Mietzinssenkungen zu beachten?

  • müssen nicht auf dem amtlichen Formular angezeigt werden
  • keine Formvorschrift

Anpassungen an den Referenzzinssatz - Ermitteln der %-Sätze bei der Mietzinserhöhung

 

Peo 1/4 %

3.0 % bei einem Referenzzinssatz bis zu 5 %

2.5 % bei einem Referenzzinssatz zwischen 5 und 6 %

2.0 % bei einem Referenzzinssatz über 6 %

Anpassung an den Referenzzinssatz - Berechnung bei einer Mietzinssenkung

  1. Berechnen des %-Satzes wie bei der Erhöhung
  2. Berechnungsformel anwenden

%-Satz der Erhöhung      x    100

%-Satz der Erhöhung      +    100

Berechnungsbeispiel für die Senkung des Referenzzinssatzes

Senkung des Referenzzinssatzes von 2.5 % auf 2.0 %

  1. 2.5 % auf 2.0 % ergibt laut %-Satz aus der Erhöhung = 2x3 % =  6 %
  2. Berechnungsformel:

             6 %   x  100

             6 %   +  100   =            - 5.66 %

Was ist bei der Anpassung an das risikotragende Kapital zu beachten?

  • Teuerung bei Wohnungsmietverträgen kann nur zu 40 % angepasst werden (Gegensatz zu Geschäftsräumen 100 %)
  • Unabhängig wie viel oder ob überhaupt Eigenkapital besteht

Berechnungsformel für die Anpassung an das risikotragende Kapital

(neuer Index - alter Index)    x   40 %

                 alter Index

Wie gilt die Praxisregel für die Anpassung der Kostensteigerung?

  • 0.5 % bei Akontozahlungen
  • 1.0 % bei Pauschalen

 

Mit der Kostensteigerung werden die Erhöhung der Gebühren undöffentlichenAbgaben, Objektsteuer, Baurechtszinsen, Versicherungsprämien und Unterhaltskosten ausgeglichen.

Berechnungsformel für die Anpassung der Kostensteigerung

0.5 % (1.0 %)       x    Anzahl Monate seitd der letzten Erhöhung

                            12

Welche Mehrleistungen können auf den Mietzins abgewälzt werden?

  • Investitionen und wertvermehrende Aufwendungen
  • Vergrösserung der Mietsache
  • zusätzliche Nebenleistungen

Mehrleistungen können zwischen 50 - 70 % auf den Mieter überwälzt werden.

Wann gelten Mehrleistungen nicht als missbräuchlich?

  • angemessener Satz für Verzinsung
  • Amortisation und Unterhalt nicht überschritten werden

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Orts- und Quartierüblichkeit angewendet werden kann?

  • 5 vergleichbare Objekte
  • gleiches Alter und Ausbaustandart
  • nicht von der gleichen Verwaltung
  • nicht vom gleichen Eigentümer

(Mietzinserhöhungen nach Orts- und Quartierüblichkeit sind sehr schwierig zu beweisen)

Wann kann eine Erhöhung des Mietzinses mit der kostendeckenden Bruttorendite begründet werden?

  • nur bei neueren Bauten, wenn ein entsprechender Mietzinsvorbehalt im Vertrag vereinbart wurde
  • Achtung: Mietzinsvorbehalte müssen jeweils immer wieder nachgetragen werden, ansonsten gehen diese verloren.

Wann kann der Eigentümer eine MZ-Erhöhung geltend machen?

Wenn für den Mieter ein Mehrwert resultiert

Was gilt grundsätzlich als wertvermehrend?

  • Einbau/Installation von Sachen, welche bislang nicht im Mietobjekt waren (GS, Lift etc.)
  • wenn die Sache einen erheblichen Mehrwert erfährt (Backofen wird durch ein qualitativ besseres Gerät ersetzt)
  • bei energietechnischen Gebäudesanierungen die Differenz wischen der Offerte für die Sanierung des ISt-Zustandes und der Bauabrechnung

Welche % Regeln werden angewendet bei der Definierung des wertvermehrenden Anteils?

100 %:        bei neuen, noch nicht vorhanden gewesenen Investitionen (Bsp: Einbau Lift; WM pro Mietobjekt)

50 - 70 %:    umfassende Sanierungen (Renovationen mit mehreren Arbeitsgattungen)

20 - 50 %:    bei Ersatzanschaffungen von Einrichtungen und Bauteilen, welche eine Qualitätssteigerung zur Folge haben   

                   haben

Beispiel wertvermehrender Anteil:

Kühlschrank wird druch dasselbe Modell ersetzt

 

keine Mehranteil und somit keine Überwälzung

Beispiel wertvermehrender Anteil:

Spannteppisch von schlechter Qualität wird durch hochwertigen neuen Spannteppich ersetzt

Mehrwertanteil 10 - 30 %

Beispiel wertvermehrender Anteil:

Freistehender Kochherd und einfacher Spültisch werden durch neue Küchenkombination ersetzt

Mehrwertanteil 40 -70 %

Beispiel wertvermehrender Anteil:

Bisher nicht vorhandener Tumbler wird eingebaut

Mehrwertanteil 100 %

Wie setzt sich die Mietzinserhöhung auf Grund einer wertvermehrenden Investition zusammen?

  • Berechnung des wertvermehrenden Anteils der Investition
  • Abschreibung (Lebensdauer der Investition)
  • Verzinsung der Investition
  • Unterhaltskosten

Berechnung

  1. Wertvermehrender Anteil ausscheiden (gilt als Berechnungszahl)
  2. Berechnung Amortisation (Anrechenbare Kosten) : Lebensdauer (Jahre) 
  3. Berechnung der Verzinsung: Kosten  x (Referenzzinssatz + 0.5 : 2)
  4. Berechnung Unterhaltskosten (10 % von Amortisation + Verzinsung)

Formel für Verzinsung Kapital

Wertvermehrender Anteil    x   aktueller Referenzzinssatz + 0.5

                                             2

Beispiel Berechnung mit Zahlen:

CHF 50'000   x   (3.5 + 0.5)

                       2                                 =    CHF  875.00

 

Formel für Berechnung Abschreibung

Wertvermehrender Anteil

Lebensdauer

 

Formel Berechnung künftiger Unterhalt

10 % von (Ergebnis Verzinsung + Ergebnis Abschreibung)

 

Beispiel 1 : Berechnungsmöglichkeit

Investition:                       CHF 100'000.00

davon wertvermehrend:  CHF 50'000.00

aktueller Ref.Zinssatz:     3 %

Lebensdauer:                   15 Jahre

Verzinsung Kapital:

50'000     x   (3.0 + 0.5)

                2                                      = CHF      875.00

Abschreibungen:

50'000 : 15                                       = CHF   3'333.00

Unterhaltskosten:

10  %  von (875.00 + 3'333.00)        =  CHF    421.00

Total abwälzbarer MZ/Jahr               = CHF  4'629.00

Beispiel 2 : Berechnungsmöglichkeit

Investition:                       CHF 100'000.00

davon wertvermehrend:  CHF 50'000.00

aktueller Ref.Zinssatz:     3 %

Lebensdauer:                   15 Jahre

Verzinsung:             (3.0 + 0.5)  :  2               =      1.75 %

Abschreibung:         100 % : 15 Jahre           =      6.67 %

Unterhalt:                 10 % von (1.75 + 6.67) =      0.85 %

Total Überwälzungssatz                                        9.27 % von CHF 50'000.00     =    CHF   4'635.00