Mietliegenschaften FA Immobilien
Mietvertragliche Leistungsänderungen / wertvermehrende Investitionen
Mietvertragliche Leistungsänderungen / wertvermehrende Investitionen
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Kartei Details
Karten | 36 |
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Lernende | 31 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 18.09.2014 / 11.02.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Wann gelten Mietzinse als missbräuchlich?
- wenn ein übersetzer Ertrag aus der Mietsache erzielt wird
- offensichtlich übersetzter Kaufpreis (Vergleich des Ertragswertes zu orts- und quartierüblichen Mietzinsen für gleichartige Objekte)
Wann sind Mietzinse nicht missbräuchlich?
- im Rahmen der Orts- und Quartierüblichkeit
- durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen des Vermieters begründet
- im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite
- Wohneigentum mit WEG-verbilligten Mietzinsen
- ausgleichen der Teuerung auf dem risikotragenden Kapital
- (bei Rahmenverträgen - nicht mehr relevant)
Welche Faktoren werden bei der Mietzinsgestaltung berücksichtigt?
- Kostenfaktoren
- absolute Gründe
- angemessener Ertrag
- Kostendeckende Bruttorendite
- relative Gründe
- Referenzzinssatz
- Teuerung
- Kostensteigerung
- Mehrleistungen
- Indexveränderungen
- absolute Gründe
- Marktfaktoren
- absolute Gründe:
- Orts- und Quartierüblichkeit
- Neuvermietung
- absolute Gründe:
Welches sind absolute Gründe für die Erhöhung der Kostenfaktoren?
- Angemessener Ertrag
- Kostendeckende Bruttorendite
Welches sind die relativen Gründe bei den Kostenfaktoren?
- Referenzzinssatz
- Teuerung
- Kostensteigerung
- Mehrleistungen
- Indexveränderungen
Welches sind die absoluten Gründe bei den Marktfaktoren?
- Orts- und Quartierüblichkeit
- Neuvermietung
Was muss bei der Mietzinsgestaltung nach Kosten- und Marktfaktoren bedachtet werden?
- Markt- und Kostenfaktoren dürfen NICHT kumuliert werden
- absolute und relative Gründe dürfen NICHT kumuliert werden.
AUSNAHMEN:
- bei Anwendung der absoluten Methode werden meistens auch die relativen Faktoren (Anpassung Referenzzins, Indexveränderung etc.) mitberücksichtigt.
- Index- und Staffelmietverträge dürfen 1x pro Laufzeit zusammen mit relativer/absoluter Methode verrechnet werden.
- Allfällige Mietzinsvorbehalte in den Mietverträgen müssen immer wieder übertragen werden, sonst gehen sie verloren.
Formvorschrift bei Mietzinsveränderungen/Erhöhungen?
- amtlich, genehmigtes Formular
- Begründung auf Erhöhung
- Kündigung darf nicht angedroht oder ausgesprochen werden
Bei Verletzungen der Fomvorschriften ist die Kündigung nichtig.
- Erhöhung muss nur an jene Personen zugestellt werden, welche als Vertragspartner fungieren (nicht an Ehepartner bei Familienwohnung)
- bei WG alle Personen aufführen