Mietliegenschaften FA Immobilien
Mietvertragliche Leistungsänderungen / wertvermehrende Investitionen
Mietvertragliche Leistungsänderungen / wertvermehrende Investitionen
Set of flashcards Details
Flashcards | 36 |
---|---|
Students | 31 |
Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 18.09.2014 / 11.02.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/mietliegenschaften_fa_immobilien1
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/mietliegenschaften_fa_immobilien1/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Create or copy sets of flashcards
With an upgrade you can create or copy an unlimited number of sets and use many more additional features.
Log in to see all the cards.
Wann kann eine Erhöhung des Mietzinses mit der kostendeckenden Bruttorendite begründet werden?
- nur bei neueren Bauten, wenn ein entsprechender Mietzinsvorbehalt im Vertrag vereinbart wurde
- Achtung: Mietzinsvorbehalte müssen jeweils immer wieder nachgetragen werden, ansonsten gehen diese verloren.
Wann kann der Eigentümer eine MZ-Erhöhung geltend machen?
Wenn für den Mieter ein Mehrwert resultiert
Was gilt grundsätzlich als wertvermehrend?
- Einbau/Installation von Sachen, welche bislang nicht im Mietobjekt waren (GS, Lift etc.)
- wenn die Sache einen erheblichen Mehrwert erfährt (Backofen wird durch ein qualitativ besseres Gerät ersetzt)
- bei energietechnischen Gebäudesanierungen die Differenz wischen der Offerte für die Sanierung des ISt-Zustandes und der Bauabrechnung
Welche % Regeln werden angewendet bei der Definierung des wertvermehrenden Anteils?
100 %: bei neuen, noch nicht vorhanden gewesenen Investitionen (Bsp: Einbau Lift; WM pro Mietobjekt)
50 - 70 %: umfassende Sanierungen (Renovationen mit mehreren Arbeitsgattungen)
20 - 50 %: bei Ersatzanschaffungen von Einrichtungen und Bauteilen, welche eine Qualitätssteigerung zur Folge haben
haben
Beispiel wertvermehrender Anteil:
Kühlschrank wird druch dasselbe Modell ersetzt
keine Mehranteil und somit keine Überwälzung
Beispiel wertvermehrender Anteil:
Spannteppisch von schlechter Qualität wird durch hochwertigen neuen Spannteppich ersetzt
Mehrwertanteil 10 - 30 %
Beispiel wertvermehrender Anteil:
Freistehender Kochherd und einfacher Spültisch werden durch neue Küchenkombination ersetzt
Mehrwertanteil 40 -70 %
Beispiel wertvermehrender Anteil:
Bisher nicht vorhandener Tumbler wird eingebaut
Mehrwertanteil 100 %
Wie setzt sich die Mietzinserhöhung auf Grund einer wertvermehrenden Investition zusammen?
- Berechnung des wertvermehrenden Anteils der Investition
- Abschreibung (Lebensdauer der Investition)
- Verzinsung der Investition
- Unterhaltskosten
Berechnung
- Wertvermehrender Anteil ausscheiden (gilt als Berechnungszahl)
- Berechnung Amortisation (Anrechenbare Kosten) : Lebensdauer (Jahre)
- Berechnung der Verzinsung: Kosten x (Referenzzinssatz + 0.5 : 2)
- Berechnung Unterhaltskosten (10 % von Amortisation + Verzinsung)
Formel für Verzinsung Kapital
Wertvermehrender Anteil x aktueller Referenzzinssatz + 0.5
2
Beispiel Berechnung mit Zahlen:
CHF 50'000 x (3.5 + 0.5)
2 = CHF 875.00
Formel für Berechnung Abschreibung
Wertvermehrender Anteil
Lebensdauer
Formel Berechnung künftiger Unterhalt
10 % von (Ergebnis Verzinsung + Ergebnis Abschreibung)
Beispiel 1 : Berechnungsmöglichkeit
Investition: CHF 100'000.00
davon wertvermehrend: CHF 50'000.00
aktueller Ref.Zinssatz: 3 %
Lebensdauer: 15 Jahre
Verzinsung Kapital:
50'000 x (3.0 + 0.5)
2 = CHF 875.00
Abschreibungen:
50'000 : 15 = CHF 3'333.00
Unterhaltskosten:
10 % von (875.00 + 3'333.00) = CHF 421.00
Total abwälzbarer MZ/Jahr = CHF 4'629.00
Beispiel 2 : Berechnungsmöglichkeit
Investition: CHF 100'000.00
davon wertvermehrend: CHF 50'000.00
aktueller Ref.Zinssatz: 3 %
Lebensdauer: 15 Jahre
Verzinsung: (3.0 + 0.5) : 2 = 1.75 %
Abschreibung: 100 % : 15 Jahre = 6.67 %
Unterhalt: 10 % von (1.75 + 6.67) = 0.85 %
Total Überwälzungssatz 9.27 % von CHF 50'000.00 = CHF 4'635.00
Wann gelten Mietzinse als missbräuchlich?
- wenn ein übersetzer Ertrag aus der Mietsache erzielt wird
- offensichtlich übersetzter Kaufpreis (Vergleich des Ertragswertes zu orts- und quartierüblichen Mietzinsen für gleichartige Objekte)
Wann sind Mietzinse nicht missbräuchlich?
- im Rahmen der Orts- und Quartierüblichkeit
- durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen des Vermieters begründet
- im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite
- Wohneigentum mit WEG-verbilligten Mietzinsen
- ausgleichen der Teuerung auf dem risikotragenden Kapital
- (bei Rahmenverträgen - nicht mehr relevant)
Welche Faktoren werden bei der Mietzinsgestaltung berücksichtigt?
- Kostenfaktoren
- absolute Gründe
- angemessener Ertrag
- Kostendeckende Bruttorendite
- relative Gründe
- Referenzzinssatz
- Teuerung
- Kostensteigerung
- Mehrleistungen
- Indexveränderungen
- absolute Gründe
- Marktfaktoren
- absolute Gründe:
- Orts- und Quartierüblichkeit
- Neuvermietung
- absolute Gründe:
Welches sind absolute Gründe für die Erhöhung der Kostenfaktoren?
- Angemessener Ertrag
- Kostendeckende Bruttorendite
Welches sind die relativen Gründe bei den Kostenfaktoren?
- Referenzzinssatz
- Teuerung
- Kostensteigerung
- Mehrleistungen
- Indexveränderungen
Welches sind die absoluten Gründe bei den Marktfaktoren?
- Orts- und Quartierüblichkeit
- Neuvermietung
Was muss bei der Mietzinsgestaltung nach Kosten- und Marktfaktoren bedachtet werden?
- Markt- und Kostenfaktoren dürfen NICHT kumuliert werden
- absolute und relative Gründe dürfen NICHT kumuliert werden.
AUSNAHMEN:
- bei Anwendung der absoluten Methode werden meistens auch die relativen Faktoren (Anpassung Referenzzins, Indexveränderung etc.) mitberücksichtigt.
- Index- und Staffelmietverträge dürfen 1x pro Laufzeit zusammen mit relativer/absoluter Methode verrechnet werden.
- Allfällige Mietzinsvorbehalte in den Mietverträgen müssen immer wieder übertragen werden, sonst gehen sie verloren.
Formvorschrift bei Mietzinsveränderungen/Erhöhungen?
- amtlich, genehmigtes Formular
- Begründung auf Erhöhung
- Kündigung darf nicht angedroht oder ausgesprochen werden
Bei Verletzungen der Fomvorschriften ist die Kündigung nichtig.
- Erhöhung muss nur an jene Personen zugestellt werden, welche als Vertragspartner fungieren (nicht an Ehepartner bei Familienwohnung)
- bei WG alle Personen aufführen
Was muss das Formular für Mietzinserhöhungen enthalten?
- Bisheriger Nettomietzins
- Bisherige Nebenkosten
- neuer Nettomietzins
- neue Nebenkosten
- Begründung der Erhöhung (allenfalls einzeln aufzuführen mit evt. Förderbeiträgen)
- Zeitpunkt auf wenn die Erhöhung wirksam wird
- Bemerkung bei Erhöhung durch wertvermehrende Investitionen muss dringend angegeben werden, ob Förderbeiträge geflossen sind.
- Rechtsmittelbelehrung
- Verzeichnis der Schlichtungsbehörde und ihre örtliche Zuständigkeit
Fristen für Mietzinserhöhungen?
- Mieter muss Erhöhung 10 Tage vor Kündigungsfrist erhalten
- Postzustellung und die postalische Postzustellfrist von 7 Tagen beachten (eingeschränkte Empfangstheorie)
- in der Regel 20 Tage vor Kündigungsfrist zur Post bringen
Was ist bei Mietzinssenkungen zu beachten?
- müssen nicht auf dem amtlichen Formular angezeigt werden
- keine Formvorschrift
Anpassungen an den Referenzzinssatz - Ermitteln der %-Sätze bei der Mietzinserhöhung
Peo 1/4 %
3.0 % bei einem Referenzzinssatz bis zu 5 %
2.5 % bei einem Referenzzinssatz zwischen 5 und 6 %
2.0 % bei einem Referenzzinssatz über 6 %
Anpassung an den Referenzzinssatz - Berechnung bei einer Mietzinssenkung
- Berechnen des %-Satzes wie bei der Erhöhung
- Berechnungsformel anwenden
%-Satz der Erhöhung x 100
%-Satz der Erhöhung + 100
Berechnungsbeispiel für die Senkung des Referenzzinssatzes
Senkung des Referenzzinssatzes von 2.5 % auf 2.0 %
- 2.5 % auf 2.0 % ergibt laut %-Satz aus der Erhöhung = 2x3 % = 6 %
- Berechnungsformel:
6 % x 100
6 % + 100 = - 5.66 %
Was ist bei der Anpassung an das risikotragende Kapital zu beachten?
- Teuerung bei Wohnungsmietverträgen kann nur zu 40 % angepasst werden (Gegensatz zu Geschäftsräumen 100 %)
- Unabhängig wie viel oder ob überhaupt Eigenkapital besteht
-
- 1 / 36
-