Mietliegenschaften FA Immobilien
Mietvertragliche Leistungsänderungen / wertvermehrende Investitionen
Mietvertragliche Leistungsänderungen / wertvermehrende Investitionen
Kartei Details
Karten | 36 |
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Lernende | 31 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 18.09.2014 / 11.02.2023 |
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Wann gelten Mietzinse als missbräuchlich?
- wenn ein übersetzer Ertrag aus der Mietsache erzielt wird
- offensichtlich übersetzter Kaufpreis (Vergleich des Ertragswertes zu orts- und quartierüblichen Mietzinsen für gleichartige Objekte)
Wann sind Mietzinse nicht missbräuchlich?
- im Rahmen der Orts- und Quartierüblichkeit
- durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen des Vermieters begründet
- im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite
- Wohneigentum mit WEG-verbilligten Mietzinsen
- ausgleichen der Teuerung auf dem risikotragenden Kapital
- (bei Rahmenverträgen - nicht mehr relevant)
Welche Faktoren werden bei der Mietzinsgestaltung berücksichtigt?
- Kostenfaktoren
- absolute Gründe
- angemessener Ertrag
- Kostendeckende Bruttorendite
- relative Gründe
- Referenzzinssatz
- Teuerung
- Kostensteigerung
- Mehrleistungen
- Indexveränderungen
- absolute Gründe
- Marktfaktoren
- absolute Gründe:
- Orts- und Quartierüblichkeit
- Neuvermietung
- absolute Gründe:
Welches sind absolute Gründe für die Erhöhung der Kostenfaktoren?
- Angemessener Ertrag
- Kostendeckende Bruttorendite
Welches sind die relativen Gründe bei den Kostenfaktoren?
- Referenzzinssatz
- Teuerung
- Kostensteigerung
- Mehrleistungen
- Indexveränderungen
Welches sind die absoluten Gründe bei den Marktfaktoren?
- Orts- und Quartierüblichkeit
- Neuvermietung
Was muss bei der Mietzinsgestaltung nach Kosten- und Marktfaktoren bedachtet werden?
- Markt- und Kostenfaktoren dürfen NICHT kumuliert werden
- absolute und relative Gründe dürfen NICHT kumuliert werden.
AUSNAHMEN:
- bei Anwendung der absoluten Methode werden meistens auch die relativen Faktoren (Anpassung Referenzzins, Indexveränderung etc.) mitberücksichtigt.
- Index- und Staffelmietverträge dürfen 1x pro Laufzeit zusammen mit relativer/absoluter Methode verrechnet werden.
- Allfällige Mietzinsvorbehalte in den Mietverträgen müssen immer wieder übertragen werden, sonst gehen sie verloren.
Formvorschrift bei Mietzinsveränderungen/Erhöhungen?
- amtlich, genehmigtes Formular
- Begründung auf Erhöhung
- Kündigung darf nicht angedroht oder ausgesprochen werden
Bei Verletzungen der Fomvorschriften ist die Kündigung nichtig.
- Erhöhung muss nur an jene Personen zugestellt werden, welche als Vertragspartner fungieren (nicht an Ehepartner bei Familienwohnung)
- bei WG alle Personen aufführen
Was muss das Formular für Mietzinserhöhungen enthalten?
- Bisheriger Nettomietzins
- Bisherige Nebenkosten
- neuer Nettomietzins
- neue Nebenkosten
- Begründung der Erhöhung (allenfalls einzeln aufzuführen mit evt. Förderbeiträgen)
- Zeitpunkt auf wenn die Erhöhung wirksam wird
- Bemerkung bei Erhöhung durch wertvermehrende Investitionen muss dringend angegeben werden, ob Förderbeiträge geflossen sind.
- Rechtsmittelbelehrung
- Verzeichnis der Schlichtungsbehörde und ihre örtliche Zuständigkeit
Fristen für Mietzinserhöhungen?
- Mieter muss Erhöhung 10 Tage vor Kündigungsfrist erhalten
- Postzustellung und die postalische Postzustellfrist von 7 Tagen beachten (eingeschränkte Empfangstheorie)
- in der Regel 20 Tage vor Kündigungsfrist zur Post bringen
Was ist bei Mietzinssenkungen zu beachten?
- müssen nicht auf dem amtlichen Formular angezeigt werden
- keine Formvorschrift
Anpassungen an den Referenzzinssatz - Ermitteln der %-Sätze bei der Mietzinserhöhung
Peo 1/4 %
3.0 % bei einem Referenzzinssatz bis zu 5 %
2.5 % bei einem Referenzzinssatz zwischen 5 und 6 %
2.0 % bei einem Referenzzinssatz über 6 %
Anpassung an den Referenzzinssatz - Berechnung bei einer Mietzinssenkung
- Berechnen des %-Satzes wie bei der Erhöhung
- Berechnungsformel anwenden
%-Satz der Erhöhung x 100
%-Satz der Erhöhung + 100
Berechnungsbeispiel für die Senkung des Referenzzinssatzes
Senkung des Referenzzinssatzes von 2.5 % auf 2.0 %
- 2.5 % auf 2.0 % ergibt laut %-Satz aus der Erhöhung = 2x3 % = 6 %
- Berechnungsformel:
6 % x 100
6 % + 100 = - 5.66 %
Was ist bei der Anpassung an das risikotragende Kapital zu beachten?
- Teuerung bei Wohnungsmietverträgen kann nur zu 40 % angepasst werden (Gegensatz zu Geschäftsräumen 100 %)
- Unabhängig wie viel oder ob überhaupt Eigenkapital besteht
Berechnungsformel für die Anpassung an das risikotragende Kapital
(neuer Index - alter Index) x 40 %
alter Index
Wie gilt die Praxisregel für die Anpassung der Kostensteigerung?
- 0.5 % bei Akontozahlungen
- 1.0 % bei Pauschalen
Mit der Kostensteigerung werden die Erhöhung der Gebühren undöffentlichenAbgaben, Objektsteuer, Baurechtszinsen, Versicherungsprämien und Unterhaltskosten ausgeglichen.
Berechnungsformel für die Anpassung der Kostensteigerung
0.5 % (1.0 %) x Anzahl Monate seitd der letzten Erhöhung
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Welche Mehrleistungen können auf den Mietzins abgewälzt werden?
- Investitionen und wertvermehrende Aufwendungen
- Vergrösserung der Mietsache
- zusätzliche Nebenleistungen
Mehrleistungen können zwischen 50 - 70 % auf den Mieter überwälzt werden.
Wann gelten Mehrleistungen nicht als missbräuchlich?
- angemessener Satz für Verzinsung
- Amortisation und Unterhalt nicht überschritten werden
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Orts- und Quartierüblichkeit angewendet werden kann?
- 5 vergleichbare Objekte
- gleiches Alter und Ausbaustandart
- nicht von der gleichen Verwaltung
- nicht vom gleichen Eigentümer
(Mietzinserhöhungen nach Orts- und Quartierüblichkeit sind sehr schwierig zu beweisen)
Wann kann eine Erhöhung des Mietzinses mit der kostendeckenden Bruttorendite begründet werden?
- nur bei neueren Bauten, wenn ein entsprechender Mietzinsvorbehalt im Vertrag vereinbart wurde
- Achtung: Mietzinsvorbehalte müssen jeweils immer wieder nachgetragen werden, ansonsten gehen diese verloren.
Wann kann der Eigentümer eine MZ-Erhöhung geltend machen?
Wenn für den Mieter ein Mehrwert resultiert
Was gilt grundsätzlich als wertvermehrend?
- Einbau/Installation von Sachen, welche bislang nicht im Mietobjekt waren (GS, Lift etc.)
- wenn die Sache einen erheblichen Mehrwert erfährt (Backofen wird durch ein qualitativ besseres Gerät ersetzt)
- bei energietechnischen Gebäudesanierungen die Differenz wischen der Offerte für die Sanierung des ISt-Zustandes und der Bauabrechnung
Welche % Regeln werden angewendet bei der Definierung des wertvermehrenden Anteils?
100 %: bei neuen, noch nicht vorhanden gewesenen Investitionen (Bsp: Einbau Lift; WM pro Mietobjekt)
50 - 70 %: umfassende Sanierungen (Renovationen mit mehreren Arbeitsgattungen)
20 - 50 %: bei Ersatzanschaffungen von Einrichtungen und Bauteilen, welche eine Qualitätssteigerung zur Folge haben
haben
Beispiel wertvermehrender Anteil:
Kühlschrank wird druch dasselbe Modell ersetzt
keine Mehranteil und somit keine Überwälzung
Beispiel wertvermehrender Anteil:
Spannteppisch von schlechter Qualität wird durch hochwertigen neuen Spannteppich ersetzt
Mehrwertanteil 10 - 30 %
Beispiel wertvermehrender Anteil:
Freistehender Kochherd und einfacher Spültisch werden durch neue Küchenkombination ersetzt
Mehrwertanteil 40 -70 %
Beispiel wertvermehrender Anteil:
Bisher nicht vorhandener Tumbler wird eingebaut
Mehrwertanteil 100 %
Wie setzt sich die Mietzinserhöhung auf Grund einer wertvermehrenden Investition zusammen?
- Berechnung des wertvermehrenden Anteils der Investition
- Abschreibung (Lebensdauer der Investition)
- Verzinsung der Investition
- Unterhaltskosten
Berechnung
- Wertvermehrender Anteil ausscheiden (gilt als Berechnungszahl)
- Berechnung Amortisation (Anrechenbare Kosten) : Lebensdauer (Jahre)
- Berechnung der Verzinsung: Kosten x (Referenzzinssatz + 0.5 : 2)
- Berechnung Unterhaltskosten (10 % von Amortisation + Verzinsung)
Formel für Verzinsung Kapital
Wertvermehrender Anteil x aktueller Referenzzinssatz + 0.5
2
Beispiel Berechnung mit Zahlen:
CHF 50'000 x (3.5 + 0.5)
2 = CHF 875.00
Formel für Berechnung Abschreibung
Wertvermehrender Anteil
Lebensdauer
Formel Berechnung künftiger Unterhalt
10 % von (Ergebnis Verzinsung + Ergebnis Abschreibung)
Beispiel 1 : Berechnungsmöglichkeit
Investition: CHF 100'000.00
davon wertvermehrend: CHF 50'000.00
aktueller Ref.Zinssatz: 3 %
Lebensdauer: 15 Jahre
Verzinsung Kapital:
50'000 x (3.0 + 0.5)
2 = CHF 875.00
Abschreibungen:
50'000 : 15 = CHF 3'333.00
Unterhaltskosten:
10 % von (875.00 + 3'333.00) = CHF 421.00
Total abwälzbarer MZ/Jahr = CHF 4'629.00
Beispiel 2 : Berechnungsmöglichkeit
Investition: CHF 100'000.00
davon wertvermehrend: CHF 50'000.00
aktueller Ref.Zinssatz: 3 %
Lebensdauer: 15 Jahre
Verzinsung: (3.0 + 0.5) : 2 = 1.75 %
Abschreibung: 100 % : 15 Jahre = 6.67 %
Unterhalt: 10 % von (1.75 + 6.67) = 0.85 %
Total Überwälzungssatz 9.27 % von CHF 50'000.00 = CHF 4'635.00