Kriminologie und Kriminalistik
Definitionen und Fragestellungen
Definitionen und Fragestellungen
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Cartes-fiches | 89 |
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Utilisateurs | 14 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 16.03.2013 / 18.02.2025 |
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Paragraph 4 Behörden sind ? / sind zuständig bei ??
Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Münster,essen, Köln - erpresserischem Menschenraub - Personen in Gewalt des Täters - Geiselnahme- Amok - größere Gefahren und Schadenslagen
Verdacht hegen heißt....... / verdachtstrepe von 1-4
....mehr oder anderes vermuten als sich offen zeigt/ 1.eahrnehmung 2.misstrauen 3. Vermutung 4. Verdacht
Anfangsverdaxht
152 StPO : ein Anfangserfolge liegt immer dann vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
Sind die Tatsachen, die den Schluss, dass eine Straftat vorliegen kann, nahelegen. (Somit reicht eine Vermutung nicht!)
Verdächtiger ..... Wann?/ def.
Beim Anfangsverdacht, beim hinreichenden Verdacht / Verdächtiger ist derjenige, der als Täter oder Teilnehmer einer Tat in Verdacht kommt
Dringender Tatverdacht
Es spricht mehr dafür als dagegen/ gezielt ermittelt/ Strafverfahren wird eingeleitet/ Status eines bes
Beschuldigter
Derjenige gegen den sich das verfahren richtet und gegen den mit Ziel der Anklageerhebung ermittelt wird
Beweismittel. 2 Unterteilungen / mit jeweils 3 und 2 Unterpunkten
1.Personalbeweis ... Zeuge / bes/ Sachverständiger 2. Sachvbeweis .... Augenscheinsobjekt und Urkunde
Zeuge
Wer aus eigener Anschauung Angaben zu einem relativen geschehen machen kann und gegen den sich das verfahren nicht richtet
Belehrung ZEG
1.um was geht es 69stpo 2. wahrheit sagen 57stpo 3. zwugnisverweigerungsrecht 52stpo 4. auskunftsverweigerungsrecht 55II StPO
Sachverständiger ZEG
Der aus eigener Anschauung Angaben zu einem relevanten geschehen machen und diese mit seinen besonderen Kenntnissen verknüpfen und interpretieren kann und gegen den sich das verfahren nicht richtet
Sachverständiger
Eine natürliche Person, die neutral eine ihr gestellte beweiserhebliche frage durch ein schriftliches oder mündliches Gutachten beantwortet, die nur mit besonderem Fachwissen beantwortet werden kann und dem Gericht zur Entscheidung dient
- Augenscheinsobjekt
Sind alle Beweise, die durch ihre Existenz , Lage oder Beschaffenheit auf die richterliche Überzeugung einwirken können
Urkunden
Sind alle schrifstücke irgendwelcher Art die einem Gedankeninhalt haben, also durch Schriftzeichen verkörperte Erklärungen aufweisen egal auf welcher Stoff. Unterlage
Sachliche Zuständigkeit beim Ermittlungsverfahren
1 IV polg nw i.V.m. 163 StPO : Polizei muss Maßnahmen treffen, die zur Verhütung der Verdunkelung der Sache dienen
Inhalt der kfa 1.anlass
1.anlass 1.1 Ausgangssituaton 1.1.1 gefahrenabwehr 1.1.2 verdachtslage i.H.a. Tat 1,1.3 Verdachtslage i.H.a. Person 1.2 allgemeine Beurteilung 1.3 einsatzsituation
Kfa
2. tatsituation
2.1 Tatort 2.2 Tatzeit 2.3 modus operandi / ofa- Kriterien 2.4 Tatmittel 2.5 Beiute 2.6 motivische 2.7 Opfer 2.8 tatverdächtiger
KFA
3. Beweissicherung
4. vorläufiges ..../......
5. Fahndungssituation
6.rechtslage
3.1 personalbeweis 3.2 Sachbeweis. 4. vorläufiges Ergebnis/Hypothese 5.1 Personenfahndung 5.2 sachfahndung 6. Rechtslage
1.1.1 gefahrenlage
Gefahr für und von Person / Sache
1.1.2 verdachtslage Tat
Mögliche Delikte aufgrund der im sv dargelegten tathandlung / Verdacht erregende Umstände / Fakten die gegen ein Delikt sprechen / Anfangsverdacht einer Straftat ja / nein ?!
1.1.3 verdachtslage Person
Belastende und entlastende Umstände / konkreter verdachtsgrad / Anfangsverdacht? Dringender Tatverdacht? / Verdächtiger? Beschuldigter?
1.2allgemeine Beurteilung
Kriminalpolitische Bedeutung / öffentliches Interesse / einsatzintensität / strafandrohung / meldeerfirdernis / führungsverantwortung
1.3 Einsatzsituation
Uhrzeit. Tag/ Nacht , Wochentag, Raum, Kräfte , FuEM
2.1 Tatort
Tatort = Fundort? / kriminalistische Bedeutung der Lage / warum wählt der Täter diesen Ort? / Veränderungen möglich oder wahrscheinlich/ beobachtungsmoglochkeiten
2.2 Tatzeit
Feststellbar / Sicht und Lichtverhältnisse / warum wählt der Täter diese Uhrzeit? / kriminalistische Bedeutung der Tatzeit
2.3 Modus Operandi / OFA- Merkmale
Typische begehungsmerkmale/besondere Fähigkeiten/Rückschlüsse auf Tätertyp/ Serienstrafttaten/ was hat der Täter getan was nicht zur tatausfüheung notwendig war/ MO: was einmal klappt, klappt immer OFA: muss der Täter nicht tun (Kacke mit bongbongpapier)
2.4Tatmittel
Besondere Fertigkeiten / Kenntnisse , legale Beschaffenheit , individualisierbarkeit : wem ist es zuzuordnen? Wer kann das überhaupt ( aus 300m zwischen die Augen schießen)
2.5Beute
Besondere Merkmale ,Wert-/nutzen Relation , ideeller Wert , leicht verwertbar, Absatzwege ( wie wer ich es los, wo?)
2.6 Motivlage
Erkennbar ( weitere Handlungen eingrenzbar?) , Ziel erreicht?, Alternativen?,Hinweis auf bestimmte Person?
2.7 Opfer
Identifizierbar, Opfer-Täter -Beziehung , opferverhalten (Interaktion,schützend?), opferpersönlichkeit, opferaussagen, vortäuschungskriterien
2.8 tatverdächtiger
Ergebnis aus 1.1.3+2.1-2.7 , eingränzung des täterkreises, Personenbeschreibung , besondere Merkmale, idf-möglich ?, Bild vom Täter vor Ort? (Kamera?)
3.1 Personalbeweis
Bekannte ZEG/BES , Glaubwürdigkeit der Person und Glaubhaftigkeit der aussagen , verweigerungsrecht, beweisverwertungsverbot , Geständnis, Absicherung
3.2 Sachbeweis
Vorgandene Spuren , mögliche Spuren , kriminalistische und naturwissenschaftliche Möglichkeiten , was kann bewiesen werden, beweisverwertungsverbot
4. Vorläufiges Ergebnis/ Hypothese
Schlüssige Ergebnisse aus der Bewertung 1-3 oder nahe liegende durch Fakten begründete Alternativen ... Auswertung / Vermutung / Tathergang beschreiben
5.1 Personenfahndung
Vorsprung des Täters, konkrete fahndungsdaten, Aufenthaltsort des Täters bekannt oder zu ermitteln, alarmfahndung/ ringfahndung , Öffentlichkeitsfahndung
5.2 Sachfahndung
Beute, Werkzeug , ausschreibungsfähige oder - würdige Gegenstände
6. Rechtslage
Sachlich und örtliche Zuständigkeit khst, BKA, Lka ; eingriffsbefugnis zum bislang erfolgten und geplanten Maßnahmen
Erster Angriff
Beim ersten Angriff sind neben Maßnahmen der gefahrenabwehr, der Tatort zu sichern und erste wesentlichen Feststellungen über den Tathergang zu treffen ( sicherungsangriff) und der Tatbefund zu erheben ( auswertungsangriff)
Sicherungsangriff
Anfahrt beachten, Sondersignale ja/nein?, eigensicherung beachten, 1-Hilfe leisten, Tatort absperren, Tatverdächtige stellen, auf Umwelteinflüsse eingehen, zeugen feststellen
Verlauf von Spuren zur Beweisverwertung
K-Wache -> Sachbearbeiter -> KTU -> NSST -> LKA -> BKA