Kriminologie und Kriminalistik

Definitionen und Fragestellungen

Definitionen und Fragestellungen


Kartei Details

Karten 89
Lernende 14
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 16.03.2013 / 18.02.2025
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Paragraph 4 Behörden sind ?  / sind zuständig bei ??

Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Münster,essen, Köln - erpresserischem Menschenraub - Personen in Gewalt des Täters - Geiselnahme- Amok - größere Gefahren und Schadenslagen

Verdacht hegen heißt....... / verdachtstrepe von 1-4

....mehr oder anderes vermuten als sich offen zeigt/ 1.eahrnehmung 2.misstrauen 3. Vermutung 4. Verdacht

Anfangsverdaxht

152 StPO : ein Anfangserfolge liegt immer dann vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte 

Sind die Tatsachen, die den Schluss, dass eine Straftat vorliegen kann, nahelegen. (Somit reicht eine Vermutung nicht!)

Verdächtiger ..... Wann?/ def. 

Beim Anfangsverdacht, beim hinreichenden Verdacht / Verdächtiger ist derjenige, der als Täter oder Teilnehmer einer Tat in Verdacht kommt

Dringender Tatverdacht 

Es spricht mehr dafür als dagegen/ gezielt ermittelt/ Strafverfahren wird eingeleitet/ Status eines bes

Beschuldigter

Derjenige gegen den sich das verfahren richtet und gegen den mit Ziel der Anklageerhebung ermittelt wird

Beweismittel.  2  Unterteilungen / mit jeweils 3 und 2 Unterpunkten 

1.Personalbeweis ... Zeuge / bes/ Sachverständiger 2. Sachvbeweis .... Augenscheinsobjekt und Urkunde

Zeuge

Wer aus eigener Anschauung Angaben zu einem relativen geschehen machen kann und gegen den sich das verfahren nicht richtet

Belehrung ZEG

1.um was geht es 69stpo 2. wahrheit sagen 57stpo 3. zwugnisverweigerungsrecht 52stpo 4. auskunftsverweigerungsrecht 55II StPO

Sachverständiger ZEG

Der aus eigener Anschauung Angaben zu einem relevanten geschehen machen und diese mit seinen besonderen Kenntnissen verknüpfen und interpretieren kann und gegen den sich das verfahren nicht richtet

Sachverständiger

Eine natürliche Person, die neutral eine ihr gestellte beweiserhebliche frage durch ein schriftliches oder mündliches Gutachten beantwortet, die nur mit besonderem Fachwissen beantwortet werden kann und dem Gericht zur Entscheidung dient

  1. Augenscheinsobjekt

Sind alle Beweise, die durch ihre Existenz , Lage oder Beschaffenheit auf die richterliche Überzeugung einwirken können

Urkunden

Sind alle schrifstücke irgendwelcher Art die einem Gedankeninhalt haben, also durch Schriftzeichen verkörperte Erklärungen aufweisen egal auf welcher Stoff. Unterlage

Sachliche Zuständigkeit beim Ermittlungsverfahren 

1 IV polg nw i.V.m. 163 StPO : Polizei muss Maßnahmen treffen, die zur Verhütung der Verdunkelung der Sache dienen

Inhalt der kfa 1.anlass

1.anlass 1.1 Ausgangssituaton 1.1.1 gefahrenabwehr 1.1.2 verdachtslage i.H.a. Tat 1,1.3 Verdachtslage i.H.a. Person 1.2 allgemeine Beurteilung 1.3 einsatzsituation

Kfa

2. tatsituation 

2.1 Tatort 2.2 Tatzeit 2.3 modus operandi / ofa- Kriterien 2.4 Tatmittel 2.5 Beiute 2.6 motivische 2.7 Opfer 2.8 tatverdächtiger

KFA 

3. Beweissicherung 

4. vorläufiges ..../......

5. Fahndungssituation

6.rechtslage 

3.1 personalbeweis 3.2 Sachbeweis. 4. vorläufiges Ergebnis/Hypothese 5.1 Personenfahndung 5.2 sachfahndung 6. Rechtslage

1.1.1 gefahrenlage

Gefahr für und von Person / Sache

1.1.2 verdachtslage Tat 

Mögliche Delikte aufgrund der im sv dargelegten tathandlung / Verdacht erregende Umstände / Fakten die gegen ein Delikt sprechen / Anfangsverdacht einer Straftat ja / nein ?!

1.1.3 verdachtslage Person

Belastende und entlastende Umstände / konkreter verdachtsgrad / Anfangsverdacht? Dringender Tatverdacht? / Verdächtiger? Beschuldigter?

1.2allgemeine Beurteilung 

Kriminalpolitische Bedeutung / öffentliches Interesse / einsatzintensität / strafandrohung / meldeerfirdernis / führungsverantwortung

1.3 Einsatzsituation

Uhrzeit. Tag/ Nacht , Wochentag, Raum, Kräfte , FuEM

2.1 Tatort

Tatort = Fundort? / kriminalistische Bedeutung der Lage / warum wählt der Täter diesen Ort? / Veränderungen möglich oder wahrscheinlich/ beobachtungsmoglochkeiten

2.2 Tatzeit

Feststellbar / Sicht und Lichtverhältnisse / warum wählt der Täter diese Uhrzeit? / kriminalistische Bedeutung der Tatzeit

2.3 Modus Operandi / OFA- Merkmale

Typische begehungsmerkmale/besondere Fähigkeiten/Rückschlüsse auf Tätertyp/ Serienstrafttaten/ was hat der Täter getan was nicht zur tatausfüheung notwendig war/ MO: was einmal klappt, klappt immer OFA: muss der Täter nicht tun (Kacke mit bongbongpapier)

2.4Tatmittel

Besondere Fertigkeiten / Kenntnisse , legale Beschaffenheit , individualisierbarkeit : wem ist es zuzuordnen? Wer kann das überhaupt ( aus 300m zwischen die Augen schießen)

2.5Beute

Besondere Merkmale ,Wert-/nutzen Relation , ideeller Wert , leicht verwertbar, Absatzwege ( wie wer ich es los, wo?)

2.6 Motivlage 

Erkennbar ( weitere Handlungen eingrenzbar?) , Ziel erreicht?, Alternativen?,Hinweis auf bestimmte Person?

2.7 Opfer 

Identifizierbar, Opfer-Täter -Beziehung , opferverhalten (Interaktion,schützend?), opferpersönlichkeit, opferaussagen, vortäuschungskriterien

2.8 tatverdächtiger

Ergebnis aus 1.1.3+2.1-2.7 , eingränzung des täterkreises, Personenbeschreibung , besondere Merkmale, idf-möglich ?, Bild vom Täter vor Ort? (Kamera?)

3.1 Personalbeweis 

Bekannte ZEG/BES , Glaubwürdigkeit der Person und Glaubhaftigkeit der aussagen , verweigerungsrecht, beweisverwertungsverbot , Geständnis, Absicherung

3.2 Sachbeweis

Vorgandene Spuren , mögliche Spuren , kriminalistische und naturwissenschaftliche Möglichkeiten , was kann bewiesen werden, beweisverwertungsverbot

4. Vorläufiges Ergebnis/ Hypothese

Schlüssige Ergebnisse aus der Bewertung 1-3 oder nahe liegende durch Fakten begründete Alternativen ... Auswertung / Vermutung / Tathergang beschreiben

5.1 Personenfahndung

Vorsprung des Täters, konkrete fahndungsdaten, Aufenthaltsort des Täters bekannt oder zu ermitteln, alarmfahndung/ ringfahndung , Öffentlichkeitsfahndung

5.2 Sachfahndung

Beute, Werkzeug , ausschreibungsfähige oder - würdige Gegenstände

6. Rechtslage

Sachlich und örtliche Zuständigkeit khst, BKA, Lka ; eingriffsbefugnis zum bislang erfolgten und geplanten Maßnahmen

Erster Angriff

Beim ersten Angriff sind neben Maßnahmen der gefahrenabwehr, der Tatort zu sichern und erste wesentlichen Feststellungen über den Tathergang zu treffen ( sicherungsangriff) und der Tatbefund zu erheben ( auswertungsangriff)

Sicherungsangriff

Anfahrt beachten, Sondersignale ja/nein?, eigensicherung beachten, 1-Hilfe leisten, Tatort absperren, Tatverdächtige stellen, auf Umwelteinflüsse eingehen, zeugen feststellen

Verlauf von Spuren zur Beweisverwertung

K-Wache -> Sachbearbeiter -> KTU -> NSST -> LKA -> BKA