Lernziele


Kartei Details

Karten 57
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 20.12.2018 / 17.11.2024
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Kapitel 1 Einführung

Wichtige Kriterien und Besonderheiten des Mietwohnungsmarktes aufzählen.

3 von 5 Haushalten Wohnen zur Miete

Knappes Angebot hohe Nachfrage

Optimale Leerwohnungsziffer 1.5% bis 2%

Der beanspruchte Wohnraum pro Einwohner ist gestiegen (1990 = 36m2 2015=45m2)

 

Kapitel 1 Einführung

Die Grösse eines Möglichen Portfolios eines Bewirtschafters beschreiben.

  • Bewirtschaftete Wohnungen
  • Durchschnittlicher Wert einer Wohnung
  • Durchschnittlicher Mietertrag pro Wohnung(Bruttorendite 5%)
  • Durchschnittlicher JAhresertrag
  • Dem Bewirtschafter zugewissenes Immobilienvermögen
  • Ordentliches JAhresbudget 15-20% der Einnahmen

BEISPIEL:

  • Bewirtschaftete Wohnungen : Anzahl 700
  • Durchschnittlicher Wert einer Wohnung: 300000CHF
  • Durchschnittlicher Mietertrag pro Wohnung(Bruttorendite 5%) 15000CHF
  • Durchschnittlicher JAhresertrag 10500000 CHF
  • Dem Bewirtschafter zugewissenes Immobilienvermögen 210000000 CHF
  • Ordentliches JAhresbudget 15-20% der Einnahmen 1575000

Kapitel 1 Einführung

Die verschiedenen Abschnitte im Mietrecht nennen und deren Bedeutung erläutern.

  1.  Allgemeine Bestimmungen : ( Artikel 253-268b OR) die sich sowohl auf die Miete von unbeweglichen wie beweglichen Sachen beziehen
  2. Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzins und anderen missbräuchlichen Forderungen der Vermieterschaft bei Wohn und Geschäftsräumen (ART. 269 - 270e OR): Dieser Abschnitt umfasst im wesentlichen den ehemaligen BMM.
  3. Bestimmungen über den Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn-und Geschäfträumen (Art.271-273c)
  4. Aufgehoben, wird durch die Zivilprozessordnung (ZPO) ersetzt

Obligationenrecht ART.253ff

Kapitel 1 Einführung

Die Zuständigkeiten und Kopetenzen der Schlichtungsbehörde bennen.

  • Seit 1 Januar 2011 gilt die Zivilprozessordnung
  • Vor einem Gerichtsverfahren muss ein Schlichtungsverfahren durchgeffführt werden
  • Klage muss bei der Ortsansässigen Schlichtungsbehörde eingereicht werden
  • Ziel ist es mit Hilfe der Parteien(Mieter&Vermieter bzw Verwaltung) eine Einigung herbeizurufen
  • Ein Schlichtungsverfahren kann mit Vergleich,Klagerückzug,Klageannerkennung,entscheid,urteilsvorschlag,Klagebewilligung oder Gegenstandslossigkeit abgeschlossen werden.
  • Mit einer Klagenbewilligung kann der Beklagte innert 30 Tageb eine Klagen beim Mietgericht einreichen

Kapitel 2

Bewirtschaftungsvertrag

Die Rechtsgrundlagen für den Bewirtschaftungsvertrag nennen.

  • Der Bewirtschaftungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (Einfacher Auftrag Rechtsgrundlage Art.394-406 OR)
  • Er bedarf keiner besoderen Fromschrift (müdlich,stillschweigen,Schriftlich)
  • emphielt sich jedoch schriftlich (Gilt als Vollmacht gegenüber Dritten,Auftrag jederzeit ersichtlich,Beweissicherung bei Streit)

Kapitel 2

Bewirtschaftungsvertrag

Die Kündigungsregelungen erläutern.

  • Kann jederzeit gekündigt werden
  • erfolgt die kündigung zur Unzeit ist der zurücktretender Partner zum erstatz des andern verursachten Schaden verpflichtet
  • Vereinbarungen mit Kündigungsklauseln sind rechtlich nicht bindent aber in der Parxis trotzdem im Sinne einer Absichtserklärung zu empfehlen

Kapitel 2

Bewirtschaftungsvertrag

Die rechte und Pflichten des Auftragsnehmers und Auftraggebers aufzählen

Auftragsnehmer (Beauftragten Verwaltung)

  • Getreue und sorgfältige Geschäftsführung
  • Nach dem Willen des Auftraggebers handeln
  • Persönliche Ausführung des Auftrages (Art.398 Abs.3 OR)
  • Rechenschaftsablegung und herausgabe der Akten

Auftraggeber (Besteller Imobilieneigentümer)

  • Honorarzahlung für geleistete Dienste
  • Entschädigung aller Auslagen und Spesen (sofern nicht im Honorar)
  • Befreiung von den Verbindlichkeiten aus der Auftragsführung (Handwerkerrechnungen etc.)
  • Ersatz des Schadens, den der Auftragnehmer bei der Ausführung erlitten hat.

Kapitel 2

Bewirtschaftungsvertrag

Einen Bewirtschaftungsvertrag für eine Mietliegenschaft erstellen Inhalt

  1. Parteien
  2. Objekt
  3. Vertragsbeginn,Vertragsdauer und Vertragskündigung
  4. Aufgabenbereich und Vollmachten
  5. Kopetenzsumme für Ausgaben
  6. Abrechnungstermine
  7. regelung des Zahlungsverkehrs
  8. Besondere Vereinbarungen
  9. Honorar und Spesen
  10. Gerichtsstand
  11. Ort,Datum und Unterschriften

Kapitel 2

Bewirtschaftungvertrag

Die Vorgehensweise einer Mandatsübernahme schildern

  1. Kontaktaufnahme zwischen Eigentümer und Verwaltung
  2. Besichtigung der Liegenschaft, Studium der vorhandenen Akten
  3. Ausarbeitung einer Offerte mit Festlegung des Arbeitsumfangs sowie Rechte und Pflichten
  4. Erstellen des Bewirtschaftungauftrages,Unterzeichnung
  5. Aktenübernahme mit übernahme-/Übergabeprotokoll
  6. Nötige Orientierungen und Beginn der Verwaltungstätigkeit

Kapitel 2

Bewirtschaftungsvertrag

Eine Checkliste der nötigen Unterlagen und Dokumente für die Mandatsübernahme erstellen.

Stammakten

  • Katasterplan
  • Grundbuchauszug
  • Evtl. Hypotheken und Steuerwert der Liegenschaft
  • BAupläne
  • Schliessplan mit Sicherungsschein/-Karte
  • Nebenkostenverteilschlüssel
  • Handwerker und Unternehmerverzeichnis

 

Verträge

  • Mietvertäge
  • Serviceverträge
  • Versicherungspolicen
  • Hauswartungsvertrag inkl. Pflichtenheft Inventarliste
  • Sonstige Verträge

Kapitel 3

Vermietung

Für eine Leer stehende Wonung eine Inserat erstellen

Bevor ein Inserat Entworfen werden kann muss man Festestellen : Welche Zielgruppe möchte ich erreichen (Jung,Alt,Familie,Alleinstehende)  / Wo kann ich am besten diese Zielgruppe erreichen.

Folgende 4 Fragen Sind zu beachten

  • WAS? (Gestaltung ,Text)
  • WO? (Zeitung,Internet,BAureklame)
  • WANN? (Zeitpunkt der erscheinung)
  • WIE? (Anzahl Inserate,Grösse)

 

Die Wichtingsten Informationen müssen ersichtlich sein sowie besonders Positive Punkte sollten Hervorgehoben werden.

  • Ort
  • Wohnungsgrösse
  • Stockwerk
  • Mietzins und Nebenkosten
  • Bezugstermin
  • Vorzüge (Gebäude in ruhifer LAge,nahe Öv)
  • Verwaltung mit Kontaktperson

Kapitel 3

Vermietung

Den Ablauf der Vermietungsaktivitäten erklären und die Notwendigen Schritte selbständig ausführen.

Vermietungsaktivitäten

  1. Eingehende Bewerbungsunterlagen sichten
  2. Auskünfte einholen : Betreibungen, Leumundzeugnis, Handelsregisterauszug,Steuerauskunft,Referenz Bank
  3. Auswahl und Entscheid
  4. Mietvertrag abschliessen
  5. Abgabe-/Übergabe Termin vereinbaren

Kapitel 3

Vermietung

Einen Mietinteressenten auf seine ZAhlungsfähigkeiten und Zumutbarkeit prüfen.

Zahlungsfähigkeit

  • Betreibungsauszüge
  • Liegt der Mietzins im verhältnis zum Einkommens des Mieters (max 30% des Einkommens)

Zumutbarkeit

  • Refernzauskünfte bei bisheringen Vermietern oder Arbeitgeber einholen.
  • Bei grossen Teuren Geschäftsmieten Handelsauskunft einholen

Kapitel 3

Vermietung

Die weiteren Kriterien für die Mieterauwahl erläutern

 

  • Passt der Mieter zu der Bestehenden Mieterschaft (Mietermix)
  • Passen HAustiere, Kinder oder Ältere Menschen in die Liegenschaft
  • Wie ist der Persönliche Eindruck
  • Trögt der Mieter Sorge zum Mietobjekt.

Kapitel 4

Der Mietvertrag

Die Bedeutung eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes nennen und erläutern.

Der Mietvertrag ist ein zweiseitigen Rechtsgeschäft,was bedeutet,dass zum gültigem Abschluss eines Mietvertrags eine Einigung zwischen Vermieter und Mieter in den wichtigsten Vertragspunkten bestehen.

Zu den wichtigsten Vertragspunkten gehören:

  • Mietobjekt
  • Mietzins
  • dauer
  • Kündigung

Kapitel 4

Der Mietvertrag

Die Form des Mietvertrages erläutern

Der Mietvertrag bedarf keiner besonderen From.

  • Schriftlich
  • mündlich
  • stillschweigend

Empfolen ist aber Schriftlich

KApitel 4

Der Mietvertrag

Die Notwendigen Elemente eines Mietvertrages nennen und erläutern.

  • vERTRAGSPARTEIEN
  • mIETOBJEKT
  • rÄUME ZUR mITBENUTZUNG
  • mIETBEGINN
  • kÜNDIGUNGSFRISTEN/tERMINE
  • Mietzins
  • Berechnungsgrundlagen zum Mietzins
  • Nebenkosten
  • Sicherheitsleistungen zum Mietvertrag
  • Allgemeine Bedingungen zum Mietvertrag
  • Unterschrift

 

Kapitel 4

Der Mietvertrag

Die wichtigsten Unterschiede kennen von Mietverträgen Wohnung und Mietverträgen Geschäftsräume.

Geschäftsräume

  • Kündigungsfrist mind. 6 Monate
  • Erstreckungsdauer 6 Jahre
  • Sicherheitsleistung Keine in der Praxis 6 Monatsmieten

Wohnungen

  • Kündigungsfrist 3 MOnate
  • Sicherheitsleistung max 3 Monatsmieten

Kapitel 4

Der Mietvertrag

Die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich der Befristung des Mietvertrages mit den entsprechenden Vor und NAChteilen nennen.

Unbestimmte Dauer, unbefristetes Mietverhältniss

  • Am häufigsten verbreitet
  • Frei bestimmbare Kündigungsfrist (jedoch min. 3 Monate bei WM und 6 Monate bei GM)

Vorteile :

  • Jederzeit Kündbar

Nachteil:

 

Bestimmte Dauer, befristetes Mietverhältnis

  • Als befristet gilt ein Mietverhältnis dann, wenn es ohne Kündigung mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer endigt.
  • Während der Festen Vertragsdauer sind keine Mietzinserhöhungen erlaubt. (Ausgenommen mit Index-oder Staffelvereinbarung)
  • Der Vertrag endent nach Ablauf der Frist autoatisch und bedarf keiner Kündigung

Vorteile :

  • Keine Mietzinserhöhung

Nachteile

  • befristet

Kapitel 4

Der Mietvertrag

Die Voraussetzungen für gültige Index-und Staffelvereinbarung aufzählen.

Indexierter Mietvertrag

  • Mindesmietdauer 5 Jahre
  • Huptsächlich bei Gewerbe
  • Kündigungsrecht z.G Mieter/Vermieter möglich
  • LIK abhängig (Landesindex der Kosumentenpreise)
  • Anküdigungsfrist erhöhung mind. 1 Monat im Voraus mit amtlichem Formular

Staffelmiete

  • Hilfe für z.B Start up Unternehemen
  • Mindesmietdauer 3 Jahre
  • Anpassungsmöglichkeit 1 x pro Jahr
  • Staffelung muss im Mietvertrag festgehalten Sein
  • Ankündigungsfrist erhöhung mind. 4 Monate im Voraus mit amtlichem Formular

Kapitel 5

Beendigung des Mietverhältnisses

Die Gesetzlichen Kündigungsfristen kennen.

3 Monate für Wohnungen

6 Monate für Geschäftsräume

2 Wochen für möblierte Zimmer und seperate Einstellplätze

Kapitel 5

Beendigung des Mietverhältnisses

Die Gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Familienwohnung kennen.

  • Nach Art. 162 ZGB und Art. 14 PartG bestimmen Ehegatten und eingetragene Partner über die Wohnung gemeinsam die sogenannte Familienwohnung
  • Nur mit zustimmung Beider Partner kann gekündigt werden
  • Im falle dass durch die Vermietung gekündigt wird muss das amtliche Formular seperat an beide Partner übergeben werden (Nur mit beider Unterschrift kann gekündigt werden)

Kapitel 5

Beendigung des Mietverhältnisses

Die Möglichkeiten des aussenordentlichen Kündigung und deren Anwendung kennen.

Ausserordentliche Kündigungen sind in Ausnahmesituationen möglich, diese sind gesetzlich geregelt nachfolgend einige beispiele.

  • Vorzeitige Rückgabe der Sache Art 264 OR --> Mieter stellt einen zumutbaren und zahlungsfähigen NAchfolgemieter welcher den Mietvertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt. Ach muss das Mietobjekt in dem aktuellen Zustand übernommen werden.
  • Tod des Mieters Art 266i OR----> Mit dem Tod des Mieters geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über. Die gesetzlichen Erben können den Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen auf den nächsten gesetzlichen Kündigungstermin kündigen. 
  • Zahlungsverzug des Mieters Art. 257d OR ---> Ist der Mieter mit dem Mietzins in Rückstand geraten so kann der Vermieter eine schriftliche Zahlungsfrist ansetzten, in dieser ZAhlungsfrist muss dem Mieter angedroht werden dass das Mietverhältnis aufgelöst wird bei nicht einhalten.
  • Verletzung der Sorgfalts- und Rücksichtsnahmepflichten Art. 257f OR----> Verletzt der Mieter trotz schriftlicher Mahnung wiederholt seine Sorgfalts-und Rücksichtsnahmepflichten,kann der Vermieter den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende Kündigen

Kapitel 5

Beendigung des Mietverhältnisses

Das korrekte Vorgehen bei einer Kündigung infolge Zahlungsverzugs kennen.

  • Ist der Mieter im Rückstand,so muss ihm der Vermieter eine schriftliche ZAhlungsfrist setzten
  • In dieser ZAhlungsfrist muss zudem dem Mieter angedroht werden, dass das Mietverhältnis aufgelöst wird bei nicht einhalten der ZAhlungsfrist
  • Nach unbenutztem Ablauf der ZAhlungsfrist kann der Vermieter das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das nächste Monatsende auflösen
  • Bei Familienwohnungen muss sowohl die Kündigungandrohung wie acuh die Kündigung beiden Ehepartner seperat zugestellt werden.

Kapitel 5

Beendigung des Mietverhältnisses

Die Auswirkung einer nichtigen Kündigung und die Gründe die zur nichtigkeit führen kennen.

 

Eine nichtige Kündigung entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung

  • Es haben nicht alle Mietparteien die Kündigung unterzeichnet
  • Die Zustimmung des Ehepartners bei Familienwohnungen fehlt
  • Die Kündigungsandrohung nach art.257d OR wurde nicht beiden Ehepartnern seperat zugestellt
  • Die Kündigung wurde nicht beiden Ehepartner seperat zugestellt
  • Vermieter hat nicht das vorgeschriebene amtliche Formular verwendet

Kapitel 5

Beendigung des Mietverhältnisses

Den Ablauf einer Wohnungsabnahme kennen.

  • Bei der Rückgabe uss der Vermieter den ZUstand der Sache prüfen und Mägeln und diese sofort beim Mieter melden
  • Übernahmeprotokoll und allfällige Mängelliste des auszuziehenden Mieters mitnehmen
  • Wohnungsabgabe spätestens am letzten Tag der Mietdauer durchführen
  • Der Mieter ist in folgenden Punkten haftbar---> Reinigung,Kleiner Unterhalt,Mängel ausübermässiger Abnutzung/Beschädigung,BAuliche Änderungen ohne Zustimmung der Vermieterschaft

 

Kapitel 5

Beendigung des Mietverhältnisses

Die Möglichkeiten der Verrechnung an den Mieter kennen.

Voraussetzung für die HAftung sind

  • MAngel für dessen Behebung der Mieter einzustehen hat.
  • Mangel bei einzug noch nicht bestanden hat
  • Mängelrüge rechtzeitig erhoben wurde

Die Abgeltung der MAngel können über 3 Arten erfolgen

  • Minderwert (z.b schlagstelle im LAvabo) ---> Kleine Schäden die den ersatz der Einrichtung nicht rechtfertigen
  • Reperatur (z.B defekter Geschirrspüler)---> Muss eine Einrichtung durch verschulden des Mieters Repariert werden so gehen sämtliche Kosten zu seinen Lasten
  • Neuanschaffung/Instandstellung abgelten (z.B Neuversiegelung Parkettboden) ---->Ist eine Einrichtung nicht mehr reparierbar muss die neu angeschafft werden. Die Kosten fallen dem Mieter zu Lasten, jedoch unter berüchsichtigung der paritätischem Lebensdauertabelle des HEV.

Kapitel 5

Beendigung des Mietverhältnisses

Die Bestimmungen bezüglich der Mängelrüge bei Wohnungsabgabe kennen.

  • Bei der Rückgabe ist es die Pflicht des Vermieters den Zustand der Sache zu überprüfen auf allfällige Mängel und diese Sofort dem Mieter mitzuteilen.
  • Versäumt er dies so verliert er die Ansprüche gegenüber dem Mieter sofern es sich nicht um Mängel handelt die bei einer wohnungsübergabe nicht erhennbar waren

Kapitel 5

Beendigung des Mietverhältnisses

Die Anwendung der Lebensdauertabelle kennen und die Aortisation eines BAuteils berechnen können.

Die Lebensdauer einer Parkettversiegelung beträgt 10 Jahre. Die letzte versiegelung wurde im JAhr 2005 durchgeführt. NAch Auszug des Mieters im JAhr 2009 stellte man diverse Schlagstellen und Wasserflecken fest.

Der Anteil bis zum Auszug beträgt 4 JAhre dies gilt als amortisiert und dieser Kostenanteil (4 von 10 JAhren) muss der Vermieter tragen. Die JAhre welche die Parkettversiegelung bei normalen Gebracuh noch hätte halten müssen (6 von 10 Jahren), ist dem Mieter zu tragen.

Somit kann 60% der Rechnung für die Neuversiegelung weiterbelastet werden an de Mieter.

Kapitel 9

Mängelrechte des Mieters während der Mietdauer

Die Verschiedenen Arten von Mängeln bennen Können.

Schwerer Mangel (schwerwigende Mängel)

  • Der Gebrauch der Mietsache ist ausgeschlossen oder erheblich beeinträchtigt

mittlerer Mangel ( untergeordnete Mängel)

  • Der Gebrauch der Mietsache ist beeinträchtigt oder vermindert.

Leichter Mangel (kleine Mängel)

  • Geht zu Lasten des Mieters
  • Mängel die durch Reinigung oder selbst reperatur behoben werden können
  • Mängel die unter 150CHF bis 200CHF

Kapitel 9

Mängelrechte des Mieters während der Mietdauer

Die Pflichten des Mieters ersp. des Vermieters bei Mängeln aufzählen können.

Pflichten des Mieters

  • Meldung des Mängels an den Vermieter/Verwaltung
  • Behebung verlangen
  • Zutritt zum MIetobjekt gewähren für z.b Handwerker
  • kleiner Unterhalt leichte Mängel selbst beseitigen

 

Pflichten des Vermieters

  • Behebung des Mangels
  • Ersatzvornahme auf kosten des vernieters(bei mittleren MAngel)
  • Minderung des Mietzins
  • Schadensersatz
  • Übernahme des Rechtsstreites mit einem Dritten
  • Hinterlegung
  • Fristlose Kündigung des Mietvertrags

Kapitel 9

Mängelrechte des Mieters während der Mietdauer

Die Möglichkeit der Mietreduktion und die Systematik der Berechnung des Reduktionsanspruches erläutern können.

Weist das Mietobjekt einen Mangel auf, ist der Mieter berechtigt, eine angemessene Mietzinsreduktion zu verlangen. Die Berechnung der Mietzinsreduktion wird durch folgende Faktoren bestimmt

  • Schwere des Mangels
  • Benutzbarkeit des Mietobjekts während der Mangel bestand
  • Dauer des mangelhaften Zustands

Der Anspruch auf Mietzinsreduktion besteht vom Zeitpunkt der Meldung an den Vermieter bis zur Behebung des MAngels.

Beispiele:

  • Übermässige Feuchtigkeit in einer 3 1/2 Zimmer Wohnung , Verrotten von Möbeln 22%
  • Ungenügende Raumtemperatur für Wintermonate 20% (übers Jahr gerechnet 10%)
  • Geschirrspülmaschiene unbenutzbar 3%
  • Wassereinbruch führte zu wasserflecken,Feuchtigeitsflecken auf möbel kleidung mietzinsherabsetzung für 18 Tage 30%

Kapitel 9

Mängelrechte des Mieters während der Mietdauer

Das korekte Vorgehen bei einer Mietzinshinterlegung erklären können.

  • Sofern der Mangel nicht nach angemessener Frist seitens Vermieters beseitigt wurde kann der Mieter den Bruttoziens bei der im Kanton liegender SChlichtungsbehörde Hinterlegen
  • Der Vermieter muss schriftlich vom Mieter benachrichtigt werden das er den Mietzins hinterlegen wird
  • Der Hinterlegte Mietzins gilt als bezahlt somit kann der Vermieter nicht wegen nicht bezahlen kündigen
  • Werden sich Vermieter und Mieter nicht einig so kann der Mieter innert 30Tagen klage gegen den Vermieter einreichen bei der SChlichtungsbehörde

Kapitel 7

Mietvertragliche Leistungsänderungen

Die gesetzlichen Vorschriften für die Festlegung und Erhöhung des Mietzinses bei Erst- und Wiedervermietung und die Anfechtungsmöglichkeiten erläutern können.

 

Erstvermietung

  • Vermieter kann Mietzins frei festlegen
  • Sofern es sich nicht um einen Missbräuchlichen Mietzins handelt (Art. 269 OR)
  • In der Regel liegt der Mietzins im Rahmen der orts- und Quartierüblichen Mietzinsen
  • Mietzins berechnung erfolgt in 2 Schritten Mietzinskalkulation und Markanalyse

Wiedervermietung

  • Vermieter kann Mietzins frei festlegen
  • Folgende Einschränkungen sind zu beachten: Sofern ein Vormieter noch für den Mietzins haftet und einen Nachfolgemieter vorschlägt, so sind dem Nachfolgemieter die gleichen Mietbedingungen einzuräumen (Art. 264 OR)

Anfechtungsmöglichkeiten

  • Ein Anfangszins kann als missbräuchlich angefochten werden wenn er gegeüber dem früheren Mietzins erheblich erhöht wurde (Art.270b OR)
  • Der Mieter kann innert 30 Tagen nach Übernahme des Mietobjektes, als missbräuchlich anfechten und dessen herabsetzung verlangen (Art. 270 OR)

Kapitel 7

Mietvertragliche Leistungsänderungen

Anhand eines Beispiels die einzuhaltendeen Fristen und Termine für einen Mietvertragsänderung aufzeigen können.

Die Mitteilung erfolgt am besten per Einschreiben mindestens 20 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist.

Mindesfrist 20 Tage =                         3 Tage Postzustellung (Postweg)

                                                  plus   7 Tage Abholfrist für Einschreibebrief

                                                  Plus 10 Tagge   Bedenkzeit 

Kapitel 7

Mietvertragliche Leistungsänderungen

Ereignisse bzw. Gründe aufzeigen, welche zu einer Mietvertragsänderung führen können.

 

  • Referenzzinssatz-Veränderungen (o.a Hypothekarzinssatz gennant)
  • Kostensteigerung
  • Kaufkraftsicherung des risikotragenden Kapitals
  • Mehrleistung des Vermieters
  • Orts.- und Quartierüblichkeit
  • Kostendeckung Bruttorendite

Kapitel 7

Mietvertragliche Leistungsänderungen

Die Regelung für die Überwälzung von wertvermehrenden Investitionen erläutern können.

 

Eine Mehrleistung ist anzunehmen wenn eine eindeutige Komfortleistung oder Qualitätaverbesserung vorliegt .

Als Mehrleistung gelten  auch die folgenden energetischen Verbesserungen:

  • Massnahme zur Verminderung der Energieverluste derm Gebäudehülle
  • Massnahme zur rationelleren Energienutzung
  • Massnahme zur Verminderung der Emissionen bei haustechnischen Anlagen
  • Massnahme zum Einsatz erneuerbarer Energie
  • Der Ersatz von Haushaltsgeräten mit grossem Energieverbrauch durch Geräte mit gerigerem Verbrauch

Umfassende Überholungen gelten in der Regel zu 50-70% als wertvermehrende Investitionen.

  • mehrere Teile einer Liegenschaft überholt werden
  • die Gesamtkosten einen mehrfachen Betrag der jährlichen Mietzinseinnahmen ausmachen
  • die Liegenschaft im Unterhalt nicht vernachlässigt wurde

 

Kapitel 7

Mietvertragliche Leistungsänderungen

Überwälzungssatz von wertvermehrenden Investitionen Berechnen können.

Berechnungen Verzinsung Amortisation Unterhalt

Die Summe aus Verzinsung, Amortisation und Unterhalt ergibt den sogennanten Überwälzungssatz.

Verzinsung : Referenzzinsatz + 0.5% durch 2 = V%

Amortisation : 100 durch Lebensdauer = A%

Unterhalt Variante SVIT : Pauschal 1% = U%

Unterhalt Variante BGE: 10% von (V% + A%) = U%

Kapitel 7

Mietvertragliche Leistungsänderungen

Eine Mietvertragsänderung korrekt anzeigen können.

Für eine Mietzinserhöhung muss der Veieter ein zuständigen Kanton genehmigtes Formulat verwenden.

Für Mietzinserhöhungen muss folgendes enthalten sein

  • Den bisherigen Mietzins und die bisherige Belastung des Mieters für Nebenkosten
  • Den neuen Mietzins und die neuen Belastungen des Mieters für Nebenkosten
  • Den Zeitpunkt, auf den die Erhöhung in Kraft tritt
  • Die Klare Begründung der Erhöhung

Für andere einseitige Vertragsänderungen muss folgendes enthalten sein

  • Die Umschreibung dieser Forderung
  • Den ZEitpunkt, auf den sie wirksam wird

In beiden Fällen muss folgendes enthalten sein

  • Die Klare Begründung
  • die gesetzliche Voraussetzung der Anfechtung
  • Die Angaben der zuständigen Schlichtungsbehörde

Kapitel 7

Mietvertragliche Leistungsänderungen

Das Verfahren mit Fristen für die Anfechtung einer Mietvertragsänderung erläutern können.

 

Der Mieter kann die Eröhung innert 30 Tagen seit Empfang bei der Schlichtungsbehörde anfechten, wenn sie diese inhaltlich für unberechtigt hält. Verpasst er die Frist, so wird die Erhöhung wirksam.