HfPol BW 38. Jahrgang Strafrecht HS Defintionen
Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB
Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB
Fichier Détails
Cartes-fiches | 92 |
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Utilisateurs | 21 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 30.12.2017 / 17.11.2020 |
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§ 238 StGB - Nachstellung
Def. Räuml. Nähe aufsuchen
Sämtliche physische Annäherungen (muss von GS wahrgenommen werden)
§ 238 StGB -Nachstellung
Def. Kontaktaufnahme
Hier ist KEINE Reaktion von GS erforderlich
§ 238 StGB Nachstellung
Def.. beharrlich
Wiederholtes oder andauerndes Verhalten des Täters
§ 238 StGB Nachstellung
Def. Lebensqualtität
Über regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen hinausgehende Belastung für das Opfer
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
Def. Einsperren
Verhinderung mit Hilfe äußerer Vorrichtungen, einen Raum zu verlassen (muss zumutbar sein) (Unkenntnis von weiterem Ausgang - Vollendung)
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
Def. Auf andere Weise
Jedes Tun oder Unterlassen, durch das eine anderer gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verlassen
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
Def. Abs. 3 Nr. 2 Schwere Gesundheitsschädigung - Womit vergleichbar
Vergleich zu § 226 StGB – schwere KV
§ 2239a/ b StGb Erpresserischer Menschenraub/ Geiselnahme
Def. Entführen
Ortsveränderung mittels Gewalt, Drohung oder List, die zu einer hilflosen Lage des Opfers führt
§ 239 a/b StGB Erpresserischer Menschenraub/ Geiselnahme
Def. Sich-Bemächtigen
Physische Herrschaft über das Opfer
§ 240 StGB Nötigung
Def. Gewalt
Körperlich wirkender Zwang auf einen anderen
§ 240 StGB Nötigung
Def. Drohung
Inausichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat bzw. vorgibt zuhaben
§ 240 StGB Nötigung
Def. Empfindliches Übel
Jede Änderung der Außenwelt, die vom Opfer subjektiv als Nachteil empfunden wird
§ 240 StGB Nötigung
III. RW.
Def. Verwerflichkeit
Gewalt i.d.R. + // Drohung +/- Zweck-Mittel-Relation § v240 (2) StGB
Bsp.: "Wenn du nicht lerns - Fällst du durch" -> Sozialadäquate Ansage
§ 183 StGB Exhibitionistische Handlung
Def. Exhib. Handlung
Entblößungshandlung mit geschlechtlichem Bezug
§ 177 (4) StGB Sexuelle Nötigung
Def. Gewalt
Gewalt erfordert gegen den Körper des Opfers gerichtete Kraftentfaltung zu Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes. Muss der sexuellen Handlung dienlich sein (Vorbereitung, Durchführung)
§ 177 (4) StGB Sexuelle Nötigung
Def. Drohung
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers oder eines ihm nahestehenden Dritten
§ 177(4) StGB Sexuelle Nötigung
Def. Ausnutzen
Ausnutzen einer schutzlosen Lage, wenn das Opfer wegen Aussichtslosigkeit auf körperliche Gegenwehr verzichtet und der Täte diese Lage ausnutzt
Brandstiftungsdelikte
Def. In Brand setzen
Mindestens Teile des Tatobjekts müssen so vom Feuer erfasst werden, dass das Feuer selbstständig weiterbrennt
Brandstiftungsdelikte
Def. Brandlegung
Jede Handlung, die auf das Verursachen eines Brandes ausgerichtet ist
Brandstiftungsdelikte
Def. Teilweise zerstört
Vernichtung oder vollständige Aufhebung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit des Objekts
Brandstiftungsdelikte
Def. Teilweise zerstört
Die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentliche Teile sind unbrauchbar
Brandstiftungsdelikte
Def. Gebäude ( § 306 Brandstiftung Nr. 1)
Ist ein fest mit dem Boden verbundenes aus Wänden und Dach bestehendes Bauwerk, das dazu bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen
Beleidigungsdelikte
Was ist eine Beleidigung ?
Tatsachenbehauptung ehrenrühriger Art gegenüber dem Betroffenen und Werturteile ehrenr. Art gegenüber Betroffenen oder Dritten
Beleidigungsdelikte
Was ist Üble Nachrede?
Tatsachenbehauptung ehrenr. Art behaupten oder verbreiten gegenüber Dritten
Beleidigungsdelikte
Was ist Verleumdung?
Unwahre Tatsachenbehauptung ehrenr. Art behaupten oder verbreiten gegenüber Dritten
-> Eselsbrücke in VerLeumdung steckt ein L wie LÜGE
Beleidigungsdelikte
Was sind Tatsachenbehauptungen?
Sind dem Beweis zugänglich
Beleidigungsdelikte
Was sind Werturteile?
Persönliche Meinung / Beurteilung
Beleidigungsdelikte
Def. Wider besseres Wissen
Sichere Kenntnis der Unwahrheit
Straftaten gegen die Staatsgewalt
Def. Vollstreckungshandlung
Jede Tätigkeit der Vollstreckungsorgane zur konkreten Regelung eines Einzelfalles
Straftaten gegen die Staatsgewalt
Def. Widerstand leisten
Jede aktive Tätigkeit, die die Durchführung der Vollstreckungshandlung verhindern / erschweren soll
Straftaten gegen die Staatsgewalt
Def. Gewat
Mittelbar/unmittelbar gegen den Amtsträger gerichtete Kraftentfaltung, die sich so auswirkt, dass der Amtsträger nicht ganz unerhebliche Kraftentfaltung ausüben muss, um die Diensthandlung durchzuführen
Straftaten gegen die Staatsgewalt
Def. Drohung mit Gewalt
Ankündigung bevorstehender Gewaltanwendung
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Def. Tätlicher Angriff ( §114 StGB)
Jede in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper des Betroffenen zielende Einwirkung ohne Rücksicht auf den Erfolg
§ 125 StGB - Landfriedensbruch
Def. Gewalttätigkeit gegen Menschen/Sachen
Aggressives, gegen die körperliche Unversehrtheit gerichtetes aktives Tun unter Einsatz physischer Kraft
§ 125 StGB - Landfriedensbruch
Def. Bedrohung von Menschen mit Gewalttätigkeit
Inausichtstellen einer Gewalttätigkeit gegen Menschen
§ 125 StGB - Landfriedensbruch
Def. Mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge
Menschenmenge ist eine nicht sofort überschaubare Personen- mehrheit, die räumlich zusammengehörend erscheint
§ 125 StGB - Landfriedensbruch
Def. Gefährdung der öffentl. Sicherheit
Wenn die Allgemeinheit in ihrem Gefühl gegen Rechtsverletzungen geschützt zu sein, beeinträchtigt wird
§ 125 StGB Landfriedensbruch
Def. Beteiligung als Täter / Teilnehmer
Reine Zugehörigkeit zur Menschenmenge reicht nicht aus
§ 242 StGB Diebstahl
Def. Fremd
Ist eine Sache die nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist
§ 242 StGB Diebstahl
Def. Beweglich
Alle Sachen die weggeschafft werden können