HfPol BW 38. Jahrgang Strafrecht HS Defintionen
Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB
Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB
Fichier Détails
Cartes-fiches | 92 |
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Utilisateurs | 21 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 30.12.2017 / 17.11.2020 |
Lien de web |
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§ 263 StGB - Betrug
Def. Vermögensschaden
Vermögen eines anderen wird beschädigt
§ 263 StGB - Betrug
Def. Bereicherungsabsicht (II. STB)
Bereicherung = Erlangung eines Vermögensvorteils + Absicht
§ 257 StGB - Begünstigung
Def. Vortat
Tatbestandsmäßige, rechtswidrige Vortat eines anderen
§ 257 StGB - Begünstigung
Def. Hilfe leisten
Objektiv zur Vorteilssicherung, subjektiv in dieser Absicht
§ 258 StGB - Strafvereitelung
Def. Vortat
Tatbestandsmäßige, rechtswidrige Vortat eines anderen
§ 258 StGB - Strafvereitelung
Def. Vereiteln
Vollständige oder teilweise Verhinderung der Bestrafung
§ 258 StGB - Strafvereitelung
Def. Verhinderung
- Aburteilung erfolgt auf geraume Zeit nicht (14 Tage)
Bsp. Durch Aussage wird Straftat zum Vergehen statt Verbrechen
§ 258a StGB - Strafvereitlung im Amt
Def. Dienstl. Kenntniserlangung
-> durch Unterlassen
-> Garantenstellung aus §§ 152 (2), 160, 163 StPO
§ 258a StGB - Strafvereitlung im Amt
Def. Außerdienstl. Kenntniserlangung
Nur wenn Straftat nach Art und Umfang die Öffentlichkeit berührt -> Katalogtat, Verbrechen o.ä.
§ 259 StGB - Hehlerei
Def. Recht. Vortat eines anderen
Diebstahl oder sonst. Vermögensdelikt
§ 259 StGB - Hehlerei
Def. Sache
Sache die aus Vortat erlangt wurde
§ 259 StGB - Hehlerei
Def. Verschaffen
Tatsächliche Verfügungsgewalt erlangen
§ 259 StGB - Hehlerei
Def. Absetzen
Selbstständiges Veräußern im Interesse und mit Einverständnis des Vortäters
§ 259 StGB - Hehlerei
Def. Absatzhilfe
Unselbstständiges und weisungsgebundenes Unterstützen des Vortäters
§ 259 StGB - Hehlerei
Def. Bereicherungsabsicht (II. STB)
Bereicherung = Erlangung eines Vermögensvorteils + Absicht
§ 238 StGB - Nachstellung
Def. Räuml. Nähe aufsuchen
Sämtliche physische Annäherungen (muss von GS wahrgenommen werden)
§ 238 StGB -Nachstellung
Def. Kontaktaufnahme
Hier ist KEINE Reaktion von GS erforderlich
§ 238 StGB Nachstellung
Def.. beharrlich
Wiederholtes oder andauerndes Verhalten des Täters
§ 238 StGB Nachstellung
Def. Lebensqualtität
Über regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen hinausgehende Belastung für das Opfer
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
Def. Einsperren
Verhinderung mit Hilfe äußerer Vorrichtungen, einen Raum zu verlassen (muss zumutbar sein) (Unkenntnis von weiterem Ausgang - Vollendung)
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
Def. Auf andere Weise
Jedes Tun oder Unterlassen, durch das eine anderer gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verlassen
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
Def. Abs. 3 Nr. 2 Schwere Gesundheitsschädigung - Womit vergleichbar
Vergleich zu § 226 StGB – schwere KV
§ 2239a/ b StGb Erpresserischer Menschenraub/ Geiselnahme
Def. Entführen
Ortsveränderung mittels Gewalt, Drohung oder List, die zu einer hilflosen Lage des Opfers führt
§ 239 a/b StGB Erpresserischer Menschenraub/ Geiselnahme
Def. Sich-Bemächtigen
Physische Herrschaft über das Opfer
§ 240 StGB Nötigung
Def. Gewalt
Körperlich wirkender Zwang auf einen anderen
§ 240 StGB Nötigung
Def. Drohung
Inausichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat bzw. vorgibt zuhaben
§ 240 StGB Nötigung
Def. Empfindliches Übel
Jede Änderung der Außenwelt, die vom Opfer subjektiv als Nachteil empfunden wird
§ 240 StGB Nötigung
III. RW.
Def. Verwerflichkeit
Gewalt i.d.R. + // Drohung +/- Zweck-Mittel-Relation § v240 (2) StGB
Bsp.: "Wenn du nicht lerns - Fällst du durch" -> Sozialadäquate Ansage
§ 183 StGB Exhibitionistische Handlung
Def. Exhib. Handlung
Entblößungshandlung mit geschlechtlichem Bezug
§ 177 (4) StGB Sexuelle Nötigung
Def. Gewalt
Gewalt erfordert gegen den Körper des Opfers gerichtete Kraftentfaltung zu Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes. Muss der sexuellen Handlung dienlich sein (Vorbereitung, Durchführung)
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