HfPol BW 38. Jahrgang Strafrecht HS Defintionen

Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB

Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB


Kartei Details

Karten 92
Lernende 21
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 30.12.2017 / 17.11.2020
Weblink
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§ 238 StGB - Nachstellung

Def. Räuml. Nähe aufsuchen

Sämtliche physische Annäherungen (muss von GS wahrgenommen werden)

§ 238 StGB -Nachstellung

Def. Kontaktaufnahme

Hier ist KEINE Reaktion von GS erforderlich

§ 238 StGB Nachstellung

Def.. beharrlich

Wiederholtes oder andauerndes Verhalten des Täters

§ 238 StGB Nachstellung

Def. Lebensqualtität

Über regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen hinausgehende Belastung für das Opfer

§ 239 StGB Freiheitsberaubung

Def. Einsperren

Verhinderung mit Hilfe äußerer Vorrichtungen, einen Raum zu verlassen (muss zumutbar sein) (Unkenntnis von weiterem Ausgang - Vollendung)

§ 239 StGB Freiheitsberaubung

Def. Auf andere Weise

Jedes Tun oder Unterlassen, durch das eine anderer gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verlassen

§ 239 StGB Freiheitsberaubung

Def. Abs. 3 Nr. 2 Schwere Gesundheitsschädigung - Womit vergleichbar

Vergleich zu § 226 StGB – schwere KV

§ 2239a/ b StGb Erpresserischer Menschenraub/ Geiselnahme

Def. Entführen

Ortsveränderung mittels Gewalt, Drohung oder List, die zu einer hilflosen Lage des Opfers führt

§ 239 a/b StGB Erpresserischer Menschenraub/ Geiselnahme

Def. Sich-Bemächtigen

Physische Herrschaft über das Opfer

§ 240 StGB Nötigung

Def. Gewalt

Körperlich wirkender Zwang auf einen anderen

§ 240 StGB Nötigung

Def. Drohung

Inausichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat bzw. vorgibt zuhaben

§ 240 StGB Nötigung

Def. Empfindliches Übel

Jede Änderung der Außenwelt, die vom Opfer subjektiv als Nachteil empfunden wird

§ 240 StGB Nötigung

III. RW.

Def. Verwerflichkeit

Gewalt i.d.R. + // Drohung +/- Zweck-Mittel-Relation § v240 (2) StGB

Bsp.: "Wenn du nicht lerns - Fällst du durch"  -> Sozialadäquate Ansage

§ 183 StGB Exhibitionistische Handlung

Def. Exhib. Handlung

Entblößungshandlung mit geschlechtlichem Bezug

§ 177 (4) StGB Sexuelle Nötigung

Def. Gewalt

Gewalt erfordert gegen den Körper des Opfers gerichtete Kraftentfaltung zu Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes. Muss der sexuellen Handlung dienlich sein (Vorbereitung, Durchführung)

§ 177 (4) StGB Sexuelle Nötigung

Def. Drohung

Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers oder eines ihm nahestehenden Dritten

§ 177(4) StGB Sexuelle Nötigung

Def. Ausnutzen

Ausnutzen einer schutzlosen Lage, wenn das Opfer wegen Aussichtslosigkeit auf körperliche Gegenwehr verzichtet und der Täte diese Lage ausnutzt

Brandstiftungsdelikte

Def. In Brand setzen

Mindestens Teile des Tatobjekts müssen so vom Feuer erfasst werden, dass das Feuer selbstständig weiterbrennt

Brandstiftungsdelikte

Def. Brandlegung

Jede Handlung, die auf das Verursachen eines Brandes ausgerichtet ist

Brandstiftungsdelikte

Def. Teilweise zerstört

Vernichtung oder vollständige Aufhebung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit des Objekts

Brandstiftungsdelikte

Def. Teilweise zerstört

Die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentliche Teile sind unbrauchbar

Brandstiftungsdelikte

Def. Gebäude ( § 306 Brandstiftung Nr. 1)

Ist ein fest mit dem Boden verbundenes aus Wänden und Dach bestehendes Bauwerk, das dazu bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen
 

Beleidigungsdelikte

Was ist eine Beleidigung ?

Tatsachenbehauptung ehrenrühriger Art gegenüber dem Betroffenen und Werturteile ehrenr. Art gegenüber Betroffenen oder Dritten

Beleidigungsdelikte

Was ist Üble Nachrede?

Tatsachenbehauptung ehrenr. Art behaupten oder verbreiten gegenüber Dritten

Beleidigungsdelikte

Was ist Verleumdung?

Unwahre Tatsachenbehauptung ehrenr. Art behaupten oder verbreiten gegenüber Dritten

-> Eselsbrücke in VerLeumdung steckt ein L wie LÜGE

Beleidigungsdelikte

Was sind Tatsachenbehauptungen?

Sind dem Beweis zugänglich

Beleidigungsdelikte

Was sind Werturteile?

Persönliche Meinung / Beurteilung

Beleidigungsdelikte

Def. Wider besseres Wissen

Sichere Kenntnis der Unwahrheit

Straftaten gegen die Staatsgewalt

Def. Vollstreckungshandlung

Jede Tätigkeit der Vollstreckungsorgane zur konkreten Regelung eines Einzelfalles

Straftaten gegen die Staatsgewalt

Def. Widerstand leisten

Jede aktive Tätigkeit, die die Durchführung der Vollstreckungshandlung verhindern / erschweren soll

Straftaten gegen die Staatsgewalt

Def. Gewat

Mittelbar/unmittelbar gegen den Amtsträger gerichtete Kraftentfaltung, die sich so auswirkt, dass der Amtsträger nicht ganz unerhebliche Kraftentfaltung ausüben muss, um die Diensthandlung durchzuführen

Straftaten gegen die Staatsgewalt

Def. Drohung mit Gewalt

Ankündigung bevorstehender Gewaltanwendung

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Def. Tätlicher Angriff ( §114 StGB)

Jede in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper des Betroffenen zielende Einwirkung ohne Rücksicht auf den Erfolg

§ 125 StGB - Landfriedensbruch

Def. Gewalttätigkeit gegen Menschen/Sachen

Aggressives, gegen die körperliche Unversehrtheit gerichtetes aktives Tun unter Einsatz physischer Kraft

§ 125 StGB - Landfriedensbruch

Def. Bedrohung von Menschen mit Gewalttätigkeit

Inausichtstellen einer Gewalttätigkeit gegen Menschen

§ 125 StGB - Landfriedensbruch

Def. Mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge

Menschenmenge ist eine nicht sofort überschaubare Personen- mehrheit, die räumlich zusammengehörend erscheint

§ 125 StGB - Landfriedensbruch

Def. Gefährdung der öffentl. Sicherheit

Wenn die Allgemeinheit in ihrem Gefühl gegen Rechtsverletzungen geschützt zu sein, beeinträchtigt wird

§ 125 StGB Landfriedensbruch

Def. Beteiligung als Täter / Teilnehmer

Reine Zugehörigkeit zur Menschenmenge reicht nicht aus

§ 242 StGB Diebstahl

Def. Fremd

Ist eine Sache die nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist

§ 242 StGB Diebstahl

Def. Beweglich

Alle Sachen die weggeschafft werden können