Wirtschaftsprivatrecht 3
Willenserklärung und Vertrag
Willenserklärung und Vertrag
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K. H.
K. H.
Diese Lernkarten behandeln das Wirtschaftsprivatrecht auf Universitätsniveau und konzentrieren sich auf zentrale Aspekte wie Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen und Vertragsschluss. Sie beleuchten Themen wie Schriftform, Formvorschriften, bedingte Rechtsgeschäfte und die verschiedenen Arten von Verträgen, einschließlich Handelsgeschäften. Die Karteikarten eignen sich besonders für Studierende der Rechtswissenschaften, die sich auf Prüfungen vorbereiten und ein tiefes Verständnis der rechtlichen Grundlagen im Wirtschaftsprivatrecht erlangen möchten.
Flashcards
21
Students
1
Language
German
Category
Law
Level
University
Created / Updated
27.12.2015 / 02.01.2016
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- 1 / 21
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Flashcards
Arten der Rechtsgeschäfte
- einseitige/mehrseitige RG
- Verpflichtungs- /Verfügungsgeschäfte
- schuld-, sach-, familien-, erbrecht-, gesellschaftsrechltliche RG
- Handelsgeschäfte (einseitige/beidseitige)
Mehrseitige Rechtsgeschäfte
- Verträge
- Gesellschaftsverträge
- gesellschaftsrechtliche Beschlüsse
Einseitige Rechtsgeschäfte
- Anfechtung §§ 119 ff BGB
- Rücktritt §§ 346 ff.. BGB
- Aufrechnung §§ 387 BGB
- Testament § 2247 BGB
- Kündigung § 568 BGB
Verpflichtungen
- Regelungen im SchuldR
- Kaufvertrag § 433 BGB
- Mietvertrag § 535 BGB
- Werkvertrag § 633 BGB
- Gelddarlehensvertrag § 488 BGB
Voraussetzug für Handelsgeschäfte
- derjeniger, der das Geschäft tätigt muss Kaufmann sein
- es muss ein betriebsbezogenes Geschäft vorliegen
Tatbestandsmerkmale der Willenserklärung
- objektive: Willensäußerung
- subjektiv: Handlugswille, Erklärungsbewusstsein
Willenserklärung (Empfangsbedürftig)
- Erklärung
- Wille
- Wirksam werden
Erklärung
- Äußerer Tatbestand
- Objektive Äußerung (ausdrücklich - mündlich/schriftlich, konkludent)
Wille
- Innerer Tatbestand
- ist vorhanden bei Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille
Wirksam werden
- Abgabe
- Zugang: Im Machtbereich, Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen
Handlungswille
- Wille zur Äußerung
- notwendiges Element
- bei Fehlen des Handlungswillens ist WE nichtig
Erklärungsbedürfnis
- Wille zur rechtserheblicher Erklärung
- objektive Erkennbarkeit ist ausreichend
- bei Fehlen ist WE wirksam, aber anfechtbar
Geschäftswille
- Absicht für konkretes Geschäft
- bei Fehlen ist WE wirksam, aber anfechtbar
Verkehrssitte
$ 157 BGB
Bedingte Rechtsgeschäfte
- Aufschiebende Bedingung (§ 158 I BGB)
- Auflösende Bedingung (§ 158 II BGB)
Formvorschriften
- Gesetzliche Schriftform § 126 BGB
- Vereinbarte Form § 127 BGB
- Elektronische Form § 126 a BGB
- Textform § 126 b BGB
- Notarielle Beurkundung § 128 BGB
- Öffentliche Beglaubigung § 129 BGB
gesetzliche Schriftform erforderlich
- Verbraucherkreditvertrag § 492 BGB
- Miet- und Pachtverträge mit Vertragsdauer über 1 Jahr § 550 BGB
- Kündigung § 568 BGB
- Bürgschaftserklärung § 766 BGB
- Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis §§ 780, 781 BGB
Vertragsschluss Voraussetzung
- Antrag und Annahme
- §§ 145 ff. BGB
invitation ad offerendum
- Aufforderung zum Angebot
- Werbekatalog
- Speisekarte
- Schaufensterauslage
- Werbespot
Vorstufen des Vertrags
- Vorverhandlungen
- Vorvertrag (schuldrechtliche Verpflichtung zum Hauptvertrag)
- Optionsvertrag
Dissens
- offener: über Hauptpunkte, kein Vertrag
- versteckter: über Nebenpunkt