Wirtschaftsprivatrecht 3

Willenserklärung und Vertrag

Willenserklärung und Vertrag


K. H.
Diese Lernkarten behandeln das Wirtschaftsprivatrecht auf Universitätsniveau und konzentrieren sich auf zentrale Aspekte wie Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen und Vertragsschluss. Sie beleuchten Themen wie Schriftform, Formvorschriften, bedingte Rechtsgeschäfte und die verschiedenen Arten von Verträgen, einschließlich Handelsgeschäften. Die Karteikarten eignen sich besonders für Studierende der Rechtswissenschaften, die sich auf Prüfungen vorbereiten und ein tiefes Verständnis der rechtlichen Grundlagen im Wirtschaftsprivatrecht erlangen möchten.
Karten
21
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
27.12.2015 / 02.01.2016

Lernkarten

Arten der Rechtsgeschäfte

  • einseitige/mehrseitige RG
  • Verpflichtungs- /Verfügungsgeschäfte
  • schuld-, sach-, familien-, erbrecht-, gesellschaftsrechltliche RG
  • Handelsgeschäfte (einseitige/beidseitige)

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

  • Verträge
  • Gesellschaftsverträge
  • gesellschaftsrechtliche Beschlüsse

Einseitige Rechtsgeschäfte

  • Anfechtung §§ 119 ff BGB
  • Rücktritt §§ 346 ff.. BGB
  • Aufrechnung §§ 387 BGB
  • Testament § 2247 BGB
  • Kündigung § 568 BGB

Verpflichtungen

  • Regelungen im SchuldR
  • Kaufvertrag § 433 BGB
  • Mietvertrag § 535 BGB
  • Werkvertrag § 633 BGB
  • Gelddarlehensvertrag § 488 BGB

Voraussetzug für Handelsgeschäfte

  • derjeniger, der das Geschäft tätigt muss Kaufmann sein
  • es muss ein betriebsbezogenes Geschäft vorliegen

Tatbestandsmerkmale der Willenserklärung

  • objektive: Willensäußerung
  • subjektiv: Handlugswille, Erklärungsbewusstsein

Willenserklärung (Empfangsbedürftig)

  • Erklärung
  • Wille
  • Wirksam werden

Erklärung

  • Äußerer Tatbestand
  • Objektive Äußerung (ausdrücklich - mündlich/schriftlich, konkludent)

Wille

  • Innerer Tatbestand
  • ist vorhanden bei Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille

Wirksam werden

  • Abgabe
  • Zugang: Im Machtbereich, Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen

Handlungswille

  • Wille zur Äußerung
  • notwendiges Element
  • bei Fehlen des Handlungswillens ist WE nichtig

Erklärungsbedürfnis

  • Wille zur rechtserheblicher Erklärung
  • objektive Erkennbarkeit ist ausreichend
  • bei Fehlen ist WE wirksam, aber anfechtbar

Geschäftswille

  • Absicht für konkretes Geschäft
  • bei Fehlen ist WE wirksam, aber anfechtbar

Verkehrssitte

$ 157 BGB

Bedingte Rechtsgeschäfte

  • Aufschiebende Bedingung (§ 158 I BGB)
  • Auflösende Bedingung (§ 158 II BGB)

Formvorschriften

  • Gesetzliche Schriftform § 126 BGB
  • Vereinbarte Form § 127 BGB
  • Elektronische Form § 126 a BGB
  • Textform § 126 b BGB
  • Notarielle Beurkundung § 128 BGB
  • Öffentliche Beglaubigung § 129 BGB

gesetzliche Schriftform erforderlich

  • Verbraucherkreditvertrag § 492 BGB
  • Miet- und Pachtverträge mit Vertragsdauer über 1 Jahr § 550 BGB
  • Kündigung § 568 BGB
  • Bürgschaftserklärung § 766 BGB
  • Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis §§ 780, 781 BGB

Vertragsschluss Voraussetzung

  • Antrag und Annahme
  • §§ 145 ff. BGB

invitation ad offerendum

  • Aufforderung zum Angebot
  • Werbekatalog
  • Speisekarte
  • Schaufensterauslage
  • Werbespot

Vorstufen des Vertrags

  • Vorverhandlungen
  • Vorvertrag (schuldrechtliche Verpflichtung zum Hauptvertrag)
  • Optionsvertrag

Dissens

  • offener: über Hauptpunkte, kein Vertrag
  • versteckter: über Nebenpunkt

Lernen