Wirtschaft und Gesellschaft Band 1
Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates
Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates
Kartei Details
Karten | 59 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 06.11.2013 / 18.05.2022 |
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Unabhängiges Gerichtswesen
Die Bürger dürfen die von der Staatsgewalt gegen sie verhängten Sanktionen von unabhängiger Stelle überprüfen lassen.
Repräsentative Demokratie
Regierungssystem, in welchem das Volk das Parlament wählt und die Mehrheit des Parlaments anschliessend die Regierung bestimmt (starkes Parlament), z.B. Deutschland.
Wahlrecht
Recht, Vertreter, d.h. Personen für staatliche Behörden zu wählen (= aktives Wahlrecht); Recht, sich selbst zur Wahl in eine Behörden zu stellen (= passives Wahlrecht).
Eigentumsgarantie
Schutz des privaten Eigentums an Wirtschaftsgütern, gilt Basis für langfristige Investitionen und die Bildung volkswirtschaftlichen Kapitals in privaten Händen.
Mehrheitsprinzip
Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet grundsätzlich die Mehrheit.
Staatsvolk
Gemeinschaft von Menschen mit gleichen sprachlichen oder kulturellen Wurzeln.
Initiative
Mit einer Volksinitiative können 100'000 Stimmberechtigte verlangen, einen bestimmten Artikel neu in die Bundesverfassung aufzunehmen. Ziel ist eine Verfassungsänderung/-ergänzung; Unterschriftensammlung innerhalb von 18 Monaten.
Ständerat
Kleine (Parlaments-)Kammer; 46 Mitglieder; zwei Vertreter pro Kanton (= Stand), sechs Halbkantone mit jeweils einem Vertreter.
Diktatur
Regierungsform, in welcher die Macht konzentriert bei einer Person oder sehr wenigen Personen liegt. Geht oft zusammen mit der Einschränkung der individuellen Freiheit, Behinderung der Justiz, Zensur.
Zentralstaat
Staatsgebilde, bei dem der gesamte Staat von einem einzigen Zentrum (meistens der Hauptstadt) aus regiert wird; es gibt keine souveränen Gliedstaaten; beispielsweise Frankreich, Grossbritannien, Italien.
Parlamentarische Monarchie
Herrschaftssystem mit einer Königin als Repräsentantin des Landes. Die Macht liegt aber beim Parlament und der vom Volk gewählten Regierung, z.B. Grossbritannien.
Regierungs-/Staatsrat
Regierung (Exekutive) auf kantonaler Ebene (Kollegialbehörden wie Bundesrat).
Obligatorisches Referendum
Zwingend vorgesehene Durchführung einer Volksabstimmung für bestimmte Parlamentsbeschlüsse, z.B. für jede Verfassungsänderung.
Demokratie
Regierungsform, in der die Macht im Staat vom Volk aus geht. Die Staatsgewalt wird nicht durch eine einzige Institution ausgeübt Ò Gewaltenteilung. Es gilt das Mehrheitsprinzip und der Schutz von Minderheiten.
Proporzverfahren
(= Verhältniswahl), Grundlage sind Wahllisten der Parteien mit Kandidatinnen und Kandidaten. Beispiel: Wahlen in den Nationalrat. Änderungsmöglichkeiten: streichen, kumulieren und panaschieren.
Kantone
Selbstständige Teilstaaten innerhalb des Bundesstaates (insgesamt 26 Kantone); mit souveränen staatlichen Institutionen (Parlamente, Regierungen, Gerichte).
Republik
Herrschaftssystem, in der die Herrschaft im Interesse des Volkes ausgeübt wird (Gegenmodell zu Monarchie).
Stimmrecht
Recht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können, d.h. Mitglieder des Nationalrats zu wählen, an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen, Volksinitiativen zu lancieren und zu unterschreiben, bei Gesetzesänderungen mit einem Referendum eine Volksabstimmung zu verlangen.
Gemeinden
«Unterste» Staatsebene oder Verwaltungseinheit mit eigenem Aufgabengebiet; z.B. Schulwesen, Sozialwesen (Altersheime, spitalexterne Pflege), Zivilschutz oder Einzug der Steuern.
Absolute Monarchie
Herrschaftssystem, in welchem ein König der alleinige (absolute) Herrscher ist, z.B. Saudi-Arabien.
Bundesgericht
Oberste judikative Staatsgewalt; Rechtssprechung auf Bundesebene mit Sitz in Lausanne.
Milizsystem
Prinzip, wonach politische Ämter von Personen wahrgenommen werden, die ihre politische Arbeit in ihrer «Freizeit», d.h. nebenamtlich (neben einer Haupttätigkeit) erledigen.
Grosser Rat/Kantons-/Landrat
Parlamente (Legislative) in den Kantonen.
Staatenbund
Lockerer Zusammenschluss selbstständiger (souveränder) Staaten. Beispiel: OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).
Bund
«Bund» ist der schweizerische Begriff für den Staat (häufig wird dafür auch die Bezeichnung Eidgenossenschaft verwendet).
Subsidiaritätsprinzip
Grundprinzip, wonach staatliche Aufgaben grundsätzlich von den Kantonen übernommen werden müssen und der Bund nur das erledigt, was in der Bundesverfassung ausdrücklich seinem Kompetenzbereich zugewiesen wird.
Staatsgewalt
Recht des Staates, zu befehlen, Weisungen zu erlassen und diese Weisungen auch durchsetzen zu können. Gewaltmonopol nach innen und Verteidigung der Grenzen nach aussen.
Staat
Einheitliches soziales System, in dem die Menschen im Hinblick auf gemeinsame Ziele zusammenwirken; häufig gehen wir dabei von drei Grundvoraussetzungen aus: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Fakultatives Referendum
Bei gewissen Parlatmentsbeschlüssen (z.B. bei Gesetzesänderungen) können die Stimmbürger eine Volksabstimmung verlangen. Voraussetzung: 50'000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Publikation des Entscheides.
Judikative
Richterliche Gewalt (Bundesgericht auf Bundesebene)
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