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Wirtschaft und Gesellschaft Band 1

Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates

Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates

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Kartei Details

Karten 59
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Politik
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 06.11.2013 / 18.05.2022
Lizenzierung Namensnennung (CC BY)
Weblink
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Kantone

Selbstständige Teilstaaten innerhalb des Bundesstaates (insgesamt 26 Kantone); mit souveränen staatlichen Institutionen (Parlamente, Regierungen, Gerichte).

Republik

Herrschaftssystem, in der die Herrschaft im Interesse des Volkes ausgeübt wird (Gegenmodell zu Monarchie).

Stimmrecht

Recht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können, d.h. Mitglieder des Nationalrats zu wählen, an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen, Volksinitiativen zu lancieren und zu unterschreiben, bei Gesetzesänderungen mit einem Referendum eine Volksabstimmung zu verlangen.

Gemeinden

«Unterste» Staatsebene oder Verwaltungseinheit mit eigenem Aufgabengebiet; z.B. Schulwesen, Sozialwesen (Altersheime, spitalexterne Pflege), Zivilschutz oder Einzug der Steuern.

Absolute Monarchie

Herrschaftssystem, in welchem ein König der alleinige (absolute) Herrscher ist, z.B. Saudi-Arabien.

Bundesgericht

Oberste judikative Staatsgewalt; Rechtssprechung auf Bundesebene mit Sitz in Lausanne.

Milizsystem

Prinzip, wonach politische Ämter von Personen wahrgenommen werden, die ihre politische Arbeit in ihrer «Freizeit», d.h. nebenamtlich (neben einer Haupttätigkeit) erledigen.

Grosser Rat/Kantons-/Landrat

Parlamente (Legislative) in den Kantonen.