Wirtschaft und Gesellschaft Band 1

Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates

Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates

Sachsana Vigenswaran

Sachsana Vigenswaran

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Langue Deutsch
Catégorie Politique
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 06.11.2013 / 18.05.2022
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Kantone

Selbstständige Teilstaaten innerhalb des Bundesstaates (insgesamt 26 Kantone); mit souveränen staatlichen Institutionen (Parlamente, Regierungen, Gerichte).

Republik

Herrschaftssystem, in der die Herrschaft im Interesse des Volkes ausgeübt wird (Gegenmodell zu Monarchie).

Stimmrecht

Recht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können, d.h. Mitglieder des Nationalrats zu wählen, an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen, Volksinitiativen zu lancieren und zu unterschreiben, bei Gesetzesänderungen mit einem Referendum eine Volksabstimmung zu verlangen.

Gemeinden

«Unterste» Staatsebene oder Verwaltungseinheit mit eigenem Aufgabengebiet; z.B. Schulwesen, Sozialwesen (Altersheime, spitalexterne Pflege), Zivilschutz oder Einzug der Steuern.

Absolute Monarchie

Herrschaftssystem, in welchem ein König der alleinige (absolute) Herrscher ist, z.B. Saudi-Arabien.

Bundesgericht

Oberste judikative Staatsgewalt; Rechtssprechung auf Bundesebene mit Sitz in Lausanne.

Milizsystem

Prinzip, wonach politische Ämter von Personen wahrgenommen werden, die ihre politische Arbeit in ihrer «Freizeit», d.h. nebenamtlich (neben einer Haupttätigkeit) erledigen.

Grosser Rat/Kantons-/Landrat

Parlamente (Legislative) in den Kantonen.

Staatenbund

Lockerer Zusammenschluss selbstständiger (souveränder) Staaten. Beispiel: OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).

Bund

«Bund» ist der schweizerische Begriff für den Staat (häufig wird dafür auch die Bezeichnung Eidgenossenschaft verwendet).

Subsidiaritätsprinzip

Grundprinzip, wonach staatliche Aufgaben grundsätzlich von den Kantonen übernommen werden müssen und der Bund nur das erledigt, was in der Bundesverfassung ausdrücklich seinem Kompetenzbereich zugewiesen wird.

Staatsgewalt

Recht des Staates, zu befehlen, Weisungen zu erlassen und diese Weisungen auch durchsetzen zu können. Gewaltmonopol nach innen und Verteidigung der Grenzen nach aussen.

Staat

Einheitliches soziales System, in dem die Menschen im Hinblick auf gemeinsame Ziele zusammenwirken; häufig gehen wir dabei von drei Grundvoraussetzungen aus: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.

Fakultatives Referendum

Bei gewissen Parlatmentsbeschlüssen (z.B. bei Gesetzesänderungen) können die Stimmbürger eine Volksabstimmung verlangen. Voraussetzung: 50'000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Publikation des Entscheides.

Judikative

Richterliche Gewalt (Bundesgericht auf Bundesebene)

Minderheitenschutz

Minderheiten können ihren Anliegen Nachdruck verleihen. Bei Abstimmungen gilt z.B. nicht nur ein Volksmehr, sondern auch die Mehrheit der Teilstaaten muss zustimmen.

Konkordanzsystem

Regierungsystem, in dem alle grossen Parteien im Parlament (und in der Regierung) mitarbeiten.

Legislative

Gesetzgebende Behörde eines Landes, Hauptaufgabe: Ausarbeitung von Gesetzen, bevor diese zur Volksabstimmung kommen (auf Bundesebene: National- und Ständerat).

Vertikale Gewaltenteilung

Aufgabenteilung zwischen der Zentralgewalt (= Bund) und den Teilstaaten (= Kantone).

Legalitätsprinzip

Danach ist das staatliche Handeln an gesetzliche Grundlagen gebunden, die vom Volk bzw. dessen Vertretern (Parlament) festgesetzt wurden.

Politische Rechte

Rechte, die einer Person die Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess ermöglichen (Stimmrecht, Wahlrecht); gelten ab einem bestimmten Alter.

Nationalrat

Grosse (Parlaments-)Kammer, 200 Mitglieder; repräsentiert die politischen Kräfteverhältnisse gemessen an der Bevölkerung (grosse Kantone haben viele Vertreter, kleine Kantone wenige).

Staatsgebiet

Gebiet (Land) mit völkerrechtlich anerkannten Grenzen.

Pluralismus

Die ausdrückliche Zulassung einer Vielzahl unterschiedlicher politischer Überzeugungen (z.B. Parteien) in einem Staat.

Bundesstaat

Zusammenschluss von Teilstaaten (Kantonen, Bundesländern, Bundesstaaten) zu einem einheitlichen Staatsgebilde, z.B. Schweiz, Deutschland, USA.

Vereinigte Bundesversammlung

Gemeinsame Sitzung von Ständerat und Nationalrat; wählt u.a. den Bundesrat, die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten.

Konkordat

Vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Kantone, der die Zusammenarbeit in bestimmten Fragen regelt.

Föderalismus

Grundprinzip des schweizerischen Bundesstaates, wonach die einzelnen Gliedstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, gleichzeitig aber der staatlichen Souveränität der Eidgenossenschaft untergeordnet sind.

Exekutive

Ausführende Gesetzesebene (auf Bundesebene: Bundesrat)

Departement

Abteilung der Bundesverwaltung, wird geleitet von einem Bundesrat (= Departementsvorsteher).

Konstitutionelle Monarchie

Herrschaftssystem, in welchem sich der Herrscher an die Verfassung hält,z.B. Liechtenstein.

Majorzverfahren

(= Mehrheitswahl), im Vordergrund steht die Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten. Beispiel: Wahlen in den Ständerat. Unterscheidung absolutes und relatives Mehr.

Monarchie

Herrschaftssystem, in welchem eine Person (der Monarch) die Herrschaft ausübt.

Kollegialbehörde

Der Bundesrat versteht sich als Kollegialbehörde, das bedeutet, dass er alle Entscheidungen nach aussen als Einheit vertritt. (Ein Bundesrat äussert an einer Pressekonferenz nicht seine persönliche Meinung, sondern die Meinung des gesamten Bundesrates.)

Menschen- oder Freiheitsrechte

Grundrechte, die für alle Menschen gelten, unabhängig von ihren spezifischen Persönlichkeitsmerkmalen (z.B. Geschlecht, Alter oder Hautfarbe).

Gemeindeautonomie

Grundsatz, wonach die Gemeinden innerhalb der gesetzlichen Vorgaben unabhängig handeln können.

Präsidiale Demokratie

Regierungssystem, in welchem das Volk das Parlament und den Präsidenten wählt, z.B. USA.

Bürgerrechte

Grundrechte, die ausschliesslich für Personen gelten, welche die Staatsbürgerschaft eines bestimmten Staates besitzen (auch staatsbürgerliche Rechte genannt). Diese Rechte werden durch den Besitz der Staatsbürgerschaft eines bestimmten Staates erlangt.

Bundesrat

Regierung und oberste Verwaltungsbehörde des Bundes; 7 Mitglieder; Zusammen mit der Verwaltung zuständig für die Umsetzung der Gesetze; versteht sich als Kollegialbehörde.

Indirekte Demokratie

Form der Demokratie, in der politische Entscheide auf indirektem Weg über vom Volk gewählte Abgeordnete (Parlamentarierinnen und Parlamentarier) ausgeübt werden.