Wirtschaft und Gesellschaft Band 1
Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates
Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates
Fichier Détails
Cartes-fiches | 59 |
---|---|
Utilisateurs | 11 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Politique |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 06.11.2013 / 18.05.2022 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/wirtschaft_und_gesellschaft_band_14
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/wirtschaft_und_gesellschaft_band_14/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Kantone
Selbstständige Teilstaaten innerhalb des Bundesstaates (insgesamt 26 Kantone); mit souveränen staatlichen Institutionen (Parlamente, Regierungen, Gerichte).
Republik
Herrschaftssystem, in der die Herrschaft im Interesse des Volkes ausgeübt wird (Gegenmodell zu Monarchie).
Stimmrecht
Recht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können, d.h. Mitglieder des Nationalrats zu wählen, an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen, Volksinitiativen zu lancieren und zu unterschreiben, bei Gesetzesänderungen mit einem Referendum eine Volksabstimmung zu verlangen.
Gemeinden
«Unterste» Staatsebene oder Verwaltungseinheit mit eigenem Aufgabengebiet; z.B. Schulwesen, Sozialwesen (Altersheime, spitalexterne Pflege), Zivilschutz oder Einzug der Steuern.
Absolute Monarchie
Herrschaftssystem, in welchem ein König der alleinige (absolute) Herrscher ist, z.B. Saudi-Arabien.
Bundesgericht
Oberste judikative Staatsgewalt; Rechtssprechung auf Bundesebene mit Sitz in Lausanne.
Milizsystem
Prinzip, wonach politische Ämter von Personen wahrgenommen werden, die ihre politische Arbeit in ihrer «Freizeit», d.h. nebenamtlich (neben einer Haupttätigkeit) erledigen.
Grosser Rat/Kantons-/Landrat
Parlamente (Legislative) in den Kantonen.
Staatenbund
Lockerer Zusammenschluss selbstständiger (souveränder) Staaten. Beispiel: OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).
Bund
«Bund» ist der schweizerische Begriff für den Staat (häufig wird dafür auch die Bezeichnung Eidgenossenschaft verwendet).
Subsidiaritätsprinzip
Grundprinzip, wonach staatliche Aufgaben grundsätzlich von den Kantonen übernommen werden müssen und der Bund nur das erledigt, was in der Bundesverfassung ausdrücklich seinem Kompetenzbereich zugewiesen wird.
Staatsgewalt
Recht des Staates, zu befehlen, Weisungen zu erlassen und diese Weisungen auch durchsetzen zu können. Gewaltmonopol nach innen und Verteidigung der Grenzen nach aussen.
Staat
Einheitliches soziales System, in dem die Menschen im Hinblick auf gemeinsame Ziele zusammenwirken; häufig gehen wir dabei von drei Grundvoraussetzungen aus: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Fakultatives Referendum
Bei gewissen Parlatmentsbeschlüssen (z.B. bei Gesetzesänderungen) können die Stimmbürger eine Volksabstimmung verlangen. Voraussetzung: 50'000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Publikation des Entscheides.
Judikative
Richterliche Gewalt (Bundesgericht auf Bundesebene)
Minderheitenschutz
Minderheiten können ihren Anliegen Nachdruck verleihen. Bei Abstimmungen gilt z.B. nicht nur ein Volksmehr, sondern auch die Mehrheit der Teilstaaten muss zustimmen.
Konkordanzsystem
Regierungsystem, in dem alle grossen Parteien im Parlament (und in der Regierung) mitarbeiten.
Legislative
Gesetzgebende Behörde eines Landes, Hauptaufgabe: Ausarbeitung von Gesetzen, bevor diese zur Volksabstimmung kommen (auf Bundesebene: National- und Ständerat).
Vertikale Gewaltenteilung
Aufgabenteilung zwischen der Zentralgewalt (= Bund) und den Teilstaaten (= Kantone).
Legalitätsprinzip
Danach ist das staatliche Handeln an gesetzliche Grundlagen gebunden, die vom Volk bzw. dessen Vertretern (Parlament) festgesetzt wurden.
Politische Rechte
Rechte, die einer Person die Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess ermöglichen (Stimmrecht, Wahlrecht); gelten ab einem bestimmten Alter.
Nationalrat
Grosse (Parlaments-)Kammer, 200 Mitglieder; repräsentiert die politischen Kräfteverhältnisse gemessen an der Bevölkerung (grosse Kantone haben viele Vertreter, kleine Kantone wenige).
Staatsgebiet
Gebiet (Land) mit völkerrechtlich anerkannten Grenzen.
Pluralismus
Die ausdrückliche Zulassung einer Vielzahl unterschiedlicher politischer Überzeugungen (z.B. Parteien) in einem Staat.
Bundesstaat
Zusammenschluss von Teilstaaten (Kantonen, Bundesländern, Bundesstaaten) zu einem einheitlichen Staatsgebilde, z.B. Schweiz, Deutschland, USA.
Vereinigte Bundesversammlung
Gemeinsame Sitzung von Ständerat und Nationalrat; wählt u.a. den Bundesrat, die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten.
Konkordat
Vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Kantone, der die Zusammenarbeit in bestimmten Fragen regelt.
Föderalismus
Grundprinzip des schweizerischen Bundesstaates, wonach die einzelnen Gliedstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, gleichzeitig aber der staatlichen Souveränität der Eidgenossenschaft untergeordnet sind.
Exekutive
Ausführende Gesetzesebene (auf Bundesebene: Bundesrat)
Departement
Abteilung der Bundesverwaltung, wird geleitet von einem Bundesrat (= Departementsvorsteher).
Konstitutionelle Monarchie
Herrschaftssystem, in welchem sich der Herrscher an die Verfassung hält,z.B. Liechtenstein.
Majorzverfahren
(= Mehrheitswahl), im Vordergrund steht die Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten. Beispiel: Wahlen in den Ständerat. Unterscheidung absolutes und relatives Mehr.
Monarchie
Herrschaftssystem, in welchem eine Person (der Monarch) die Herrschaft ausübt.
Kollegialbehörde
Der Bundesrat versteht sich als Kollegialbehörde, das bedeutet, dass er alle Entscheidungen nach aussen als Einheit vertritt. (Ein Bundesrat äussert an einer Pressekonferenz nicht seine persönliche Meinung, sondern die Meinung des gesamten Bundesrates.)
Menschen- oder Freiheitsrechte
Grundrechte, die für alle Menschen gelten, unabhängig von ihren spezifischen Persönlichkeitsmerkmalen (z.B. Geschlecht, Alter oder Hautfarbe).
Gemeindeautonomie
Grundsatz, wonach die Gemeinden innerhalb der gesetzlichen Vorgaben unabhängig handeln können.
Präsidiale Demokratie
Regierungssystem, in welchem das Volk das Parlament und den Präsidenten wählt, z.B. USA.
Bürgerrechte
Grundrechte, die ausschliesslich für Personen gelten, welche die Staatsbürgerschaft eines bestimmten Staates besitzen (auch staatsbürgerliche Rechte genannt). Diese Rechte werden durch den Besitz der Staatsbürgerschaft eines bestimmten Staates erlangt.
Bundesrat
Regierung und oberste Verwaltungsbehörde des Bundes; 7 Mitglieder; Zusammen mit der Verwaltung zuständig für die Umsetzung der Gesetze; versteht sich als Kollegialbehörde.
Indirekte Demokratie
Form der Demokratie, in der politische Entscheide auf indirektem Weg über vom Volk gewählte Abgeordnete (Parlamentarierinnen und Parlamentarier) ausgeübt werden.