Völkerrecht Einführung + Rechtsquellen (Teil 1 und 2 von 6)
Einführung Völkerrecht + Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze, weitere Völkerrechtsquellen, Normkollision)
Einführung Völkerrecht + Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze, weitere Völkerrechtsquellen, Normkollision)
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Cartes-fiches | 81 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 25.09.2014 / 05.06.2022 |
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Was sind die Rechtsquellen des Völkerrechtes?
1)
2)
3) allgemeine Rechtsgrundsätze
Was sind allgemeine Rechtsgrundsätze?
1) eine Rechtsquelle des Völkerrechtes.--> universell geltende Rechtsprinzipien
1.1) Haben ihren Ursprung häufig in nationalen Rechtsordnungen
2) Die Staaten erkennen nach Treu und Glauben die Rechtsgrundsätze an.
3) z.B. Verjährung, Verhältnismässigkeit, Grundsatz von Treu und Glauben, acquienscence, estoppel
4) oft Zugriff auf allgemeine Rechtsgrundsätze, wenn im Vertrags- oder Gewohnheitsrecht nicht steht, wie eine Regel angewendet werden muss.
5) Mit der Zunahme von Vertragsrecht und dem Übergang gewisser allgemeiner Rechtsgrundsätze in das Gewohnheitsrecht nimmt die Bedeutung als eigenständige Rechtsquelle im modernen Völkerrecht ab.
Was ist Acquiescence?
1) Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz
2) qualifiziertes Stillschweigen > langjährige passive Hinnahme
Was ist Estoppel?
1) ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des Völkerrechts
2) Verbot widersprüchlichen Verhaltens
3) Estoppel setzt voraus, dass eine Partei im Vertrauen auf Zusicherungen oder konkludente Verhaltensweisen der andern sich zu rechtlich erheblichem Handeln verleiten liess, dass ihr zum Schaden gereichen würde, wenn die andere Partei später einen gegenteiligen Standpunkt einnehmen dürfe. --> Vertrauensschaden
4) Estoppel liegt vor, wenn Staat A etwas zusichert oder sich konkludent verhält, Staat B darauf vertraut, gestützt auf dieses Vertrauen Dispositionen trifft und Schaden erleiden würde, wenn Staat A nun den gegenteiligen Standpunkt einnehmen dürfte. Unter diesen Voraussetzungen ist Staat A an seine Zusicherung/konkludentes Verhaltne gebunden.
Was ist Equity?
1) Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des Völkerrechtes
2) Es soll nach Gesichtspunkten der Einzelfallgerechtigkeit entschieden werden.
3) Urteil, was dem Gericht im konkreten Fall unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und aller sonstigen Umständen am gerechtesten erscheint.
4) lückenfüllende Funktion der Billigkeit > wo Vertrag und Gewohnheitsrecht auf eine bestimmte Frage keine Antwort geben.
Was ist eine einseitige Erklärung?
1) Rechtsgeschäfte, nicht selbständige Rechtsquellen.Können aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gestützt auf das Prinzip von Treu und Glauben bindende Wirkung haben.
2) Willenserklärungen eines einzelnen Staates, durch welche die von den Rechtssubjekten gewollten Rechtsfolgen im Rahmen des allgemeinen VR ausgelöst werden.
3)
- Anerkennung
- Protest
- Verzicht
- vertraglich erlaubte Kündigung eines Vertrages
- Versprechen
4) Einseitige Erklärungen sind nicht Rechtsquellen im Sinne der Schaffung generell-abstrakter Normen des Völkerrechts, donern haben in der Regel rechtsgeschäftlichen Charakter.
Wann kann die Bindungswirkung auf der Grundlage des Vertrauensschutzes einer einseitigen Erklärung angenommen werden?
Wenn die Erkärung kumulativ
- öffentlich ist und erkennbar einen Bindungswillen zum Ausdruck bringt
- deutlich und spezifisch formuliert ist
- durch zuständige, repräsentative Vertreter des Staates abgegeben wurde.
Gegenüber wem kann eine einseitige Erklärung abgegeben werden?
Gegenüber einem einzelnen Staat oder der Staatengemeinschaft insgesamt. Eine einseitige Erklärung, welche eine rechtliche Bindung begründet hat, darf nicht willkürlich zurückgezogen werden.
Was ist soft law?
Relative Verbindlichkeit.
Es handelt sich um Abkommen, welche ohne verbindlichen Charakter konzipiert und unterzeichnet werden, welchen aber aus Gründen des Vertrauensschutzes eine gewisse normative Bedeutung zukommt.
Solche rechtlich nicht verbindlichen Vereinbarungen werden oft im Rüstungskontrollbereich geschlossen.
Beschlüsse internationaler Organisationen treten in vielen Formen auf und werden nicht nur politisch, sondern auch rechtlich zunehmend bedeutsam. Bezüglich ihrer Rechtsverbindlichkeit lassen sich drei Grundkategorien unterscheiden. Welche?
1) Völlige Unverbindlichkeit
2) Verbindlichkeit kraft primärer Rechtsquelle
3) Relative Verbindlichkeit als sogenanntes "soft law+
Was ist das Sekundärrecht supranationaler Organisationen?
Supranationale Organisationen (EU, UNO) zeichnen sich durch ihre Befugnis zum Erlass von ihre Mitgliedstaaten bindenden Beschlüsse aus. Diese können die Form von individuell-konkreten Anordnungen aber auch von generell-abstrakten Regelungen annehmen.
Obwohl die normative Geltung dieses Sekundärrechts zweifellos gegeben ist, wird es in aller Regel nicht als eigenständige Rechtsquelle des Völkerrechts eingestuft, da dessen Rechtskraft auf der Einräumung supranationaler Kompetenzen an eine internationale Organisation durch die Mitgliedstaaten im Gründungsvertrag beruht.
Weshalb gibt es Normkollisionen im Völkerrecht?
1) Fehlende Normhierarchie im Völkerrecht > dezentrale Strutkur des Völkerrechts
2) In den letzten Jahrzehnten und insbesondere unter dem Einfluss der wirtschaftlichen Globalisierung erlebte das Völkerrecht eine eigentliche Kodifikationsdynamik.
3) Die Normproliferation erfolgte indes in den einzelnen völkerrechtlichen Vertragssystemen, welche sich immer mehr zu autonomen Rechtsbereichen entwickeln, mangels eines zentralen "Gesetzgebungsorgans" oft isoliert und in wenig kohärenter Weise.
4) Anwachsen des völkerrechtlichen Normbestandes führt zunehmend zu inhaltlichen Überlappungen und potentiellen Konfliktfeldern zwischen den einzelnen Völkerrechtszweigen. > Fragmentation des Völkerrechts.
5) Internationale Rechtsanqendung liegt vermehrt in den Händen spezialisierter, nur sektoriell zuständiger Überwachungsregimen > trotz ähnlicher Fragestellung gelangen diese zu unterschiedlichen rechtlichen Schlussfolgerungen. (wenden nur "ihr" Vertragswerk an) > Gefährdung der Einheit, Kohärenz und Rechtssicherheit.
Welches sind die spezifischen völkerrechtliche Vorrangregeln?
1) Ius cogens > zwingendes Recht > harter Kern des allgemeinen Völkerrechtes.
2) Internationaler Ordre Public > objektiv bindende Bestimmungen.
Was ist Ius cogens?
> Spezifische völkerrechtliche Vorrangregel
1) harter Kern des allgemeinen Völkerrechtes. Normen, welche für die Staatengemeinschaft von derart zentraler Bedeutung sind, dass sie nur durch neues ius cogens aufgehoben oder abgeändert werden können.
2) Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf.
3) Oft Gewohnheitsrecht + Rechtsüberzeugung, dass nicht abgewichen werden darf.
4) nicht nur völkerrechtliche Vorrangregel, sondern inhaltich die fundamentalsten Werte des Völkerrechts
5) Normbestand: Verbot der Sklaverei, der Piraterie, der Folter, des Völkermordes; der Grundsatz der Gleichheit der Staaten und der Selbstbestimmung, sowie gewisse Regeln des humanitären Völkerrechts.
6) Rechtswirkung: Nichtigkeit widersprechenden Vertragsrecht + Nichtigkeit existierender Verträge, welche mit einer neu entstandenen zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts im Widerspruch stehen + Nichtigkeit widersprechenden Gewohnheitsrechts
> umfassendes völkerrechtliches Verbot, von ius cogens abzuweichen.
Was ist der internationale ordre public?
1) spezifische völkerrechtliche Vorrangregel
2) Normen, welche zentrale Gemeinschaftsinteressen der internationalen Gemeinschaft verkörpern und als Erga-omnes-Bestimmungen die Völkerrechtsordnung überdachen.
3) die inhaltliche Wichtigkeit einer Norm bildet für die Staatengemeinschaft der entscheidende Faktor für die Aufnahme in den Normekreis (nicht ihre besondere Verprlichtungsstruktur)
4) Der ordre public kann nicht scharf von demjenigen des ius cogens abgegrenzt werden. Als Faustregel gilt, dass sämtlichen Ius-cogens-Normen auch Erga-omnes-Charakter zukommt, umgekehrt jedoch nicht alle Erga-omnes-Normen zwingenden Charakter haben
Ab wann beginnt das Völkerrecht?
Ab 1648: Westfälischer Friede. Übergang vom Personalitätsprinzip (Rechtsbeziehung und anwendbares Recht bezog sich auf Abhängigkeit) auf Territorialitätsprinzip.
--> Gleichberechtigung unter den Staaten (Einsicht: wir müssen zusammen, nicht gegeneinander arbeiten)
Wann wird Klassisches Völkerrecht vom Modernen Völkerrecht abgelöst?
Klassisches Völkerrecht: 1648 - 1945
Modernes Völkerrecht: ab 1945
Grundzüge des Klassischen Völkerrechts?
Klassisches VR:
- Recht der Staaten
- Recht der 'zivilisierten' Staaten
- Absolute Souveränität
- Recht zum Krieg
- Koexistenzrecht
Grundzüge des Modernen Völkerrechts?
Modernes VR
- Recht der Staaten, internationalen Organisationen und Individuen
- Universelles Völkerrecht
- Relative Souveränität
- Gewaltverbot
- Kooperationsrecht
1) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht
Rechtssubjekte: Recht der Staaten vs. Recht der Staaten, IO und Individuen
Klassisches VK: nur ein Rechtssubjekt. Individuum existiert nicht (war ein Rechtsobjekt). Heute: Eigentliches Opfer (z.B. von Folter) wird nicht beachtet --> nur Staaten sind Subjekte des Rechtes (immer noch klassisches Völkerrecht).
Modernes VK: Individuen haben völkerrechtliche Rechte (Menschenrechtsverträge = völkerrechtliche Verträge). Rechtssubjekt: Staaten, IO und Individuen
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2) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht
'zivilisierte' Staaten vs. universelles Völkerrecht
Klassisches Völkerrecht: eurozentrisch. 'Zivilisierte' (westliche Staaten) sind Rechtssubjekte. Kolonialisierte Staaten nicht.
Modernes Völkerrecht: gilt universell. Es gibt keine Abstufung mehr in zivilisierte und nicht-zivilisierte Staaten. Alle Staaten sind gleich.
Begriff "Kulturvölker" ist Reminiszens an die Zeit des Klassischen Völkerrechts.
3) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht
Absolute vs. Relative Souveränität
Klassisches Völkerrecht:
Absolute Souveränität --> Jeder Staat war nach innen und aussen souverän (keine völkerrechtliche Schranken) --> Recht auf Krieg (um Ziele zu erreichen)
Modernes Völkerrecht:
Relative Souveränität: Völkerrechtliche Schranken. Krieg muss erklärt werden (nach Völkerrecht) --> Gewaltverbot (geht weiter als Kriegsverbot) --> Staaten müssen Menschenrechte beachten!
--> Radikalster Wechsel von Recht zum Krieg zum Gewaltverbot
4) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht
Koexistenzrecht vs. Kooperationsrecht
Klassisches Völkerrecht
Koexistenzrecht: Ziel: friedliche Koexistenz der Staaten
Modernes Völkerrecht
Kooperationsrecht: Zusammenarbeit der Staaten --> Probleme müssen von einer internationalen Gemeinschaft gelöst werden (z.B. Klimawandel, Umweltzerstörung)
Ist Völkerrecht Recht?
Völkerrecht hat keinen zentralen Gesetzgeber (ist nicht auf Herrschaft und Hierarchie gebaut). Jedoch sind völkerrechtliche Verpflichtungen immer stärker von Rechtsnormen geprägt. > Faktische Grundlage für das Funktionieren einer solchen Rechtsordnung ist die umfassende Interdependenz der Staaten (do ut des).
Völkerrecht ist Koordinationsrecht einer sich selbstregierenden Gemeinschaft. Besteht aus Rechtssubjekten (Staaten, IO, Individuen)
VR ist dezentrales Recht. Wird durch die Rechtssubjekte selber durchgesetzt. > freiwillige Zustimmung (ausdrücklich: Vertragsrecht) oder konkluent (Gewohnheitsrecht)
VR basiert auf Konsensprinzip und Reziprozität > hält die Normgemeinschaft zusammen. > Interdependenz (jedoch Menschenrechtsschutz und Umweltrecht > kaum bedeutend)
Rechtsgeltung bezieht das internationale Recht v.a. aus Vertrag und Gewohnheitsrecht, die auch innerstaatlich Verbindlichkeit herzustellen vermögen. Was als Recht gilt, wird infolge des Mangels an zentralen Organen der Rechtsetzung in einem weiten Bereich von den Rechtssubjekten selbst in einem ständigen Prozess der Vereinbarung, Anerkennung, Duldung, Bestätigung etc. konkretisiert.
Grundprinzipien des Völkerrechtes
Konsensprinzip: VR basiert auf übereinstimmenden Haltung der Staatengemeinschaft --> es gibt Regeln, an die man sich halten muss. --> Interdependenz ist sehr hoch.
Reziprozitätsprinzip: Parallele oder ungleiche Interessen?
Wo finden wir die völkerrechtlichen Regelungen?
VR unterscheidet sich vom nationalen Recht. VR --> keinen zentralen Gesetzgeber (keine Verfassung, keine Gesetzbücher)
--> Nur eine Regelung: Art 38 IGH-Statut (Inernationaler Gerichtshof).
IGH beurteilt nur zwischenstaatliche Verfahren (eine Einzelperson kann keine Klage einreichen!). IGH ist das Gericht, das der UNO unterstellt ist. Wurde 1945 gegründet. Vorläufer des IGH: Ständiger Gerichtshof. Die Regelungen des alten Gerichtshofes gelten auch noch für den neuen Gerichtshof. Siehe z.B. Begriff "Kulturvölker" --> Begriff stammt aus dem Klassischen Völkerrecht.
Artikel 38 IGH-Statut: welche Grundlagen müssen bei Beurteilung von Beschwerden beigezogen werden?
Der Gerichtshof, dessen Aufgabe es ist, die ihm unterbreiteten Streitigkeiten nach dem Völkerrecht zu entscheiden, wendet an:
1) internationale Übereinkünfte (völkerrechtliche Verträge)
2) internationales Gewohnheitsrecht (nicht geschriebenes Recht)
3) allgemeine Rechtsgrundsätze (nicht geschriebene Prinzipien --> Prinzipien, die wir in allen Rechtsordnungen finden. (Z.B. Verjährung)
1. Rechtsquelle: Völkerrechtliche Verträge
Notwendige Unterscheidung:
1) Völkerrechtliche Verträge als Rechtsquelle des Völkerrechts: Art. 38 IGH-Statut. Z.B. Europäische Menschenrechtskonvention
2) Recht der völkerrechtlichen Verträge: "völkerrechtliches Obligationenrecht"
Völkerrechtliche Verträge sind häufig sehr ausführlich und umständlich geschrieben --> bewusst, da jede Vertragspartei nach ihren Interessen versucht hinzubekommen. Bei Unklarheiten braucht man das Recht der völkerrechtlichen Verträge. Egal, ob das gegen das Landesrecht verstösst oder nicht
1. Rechtsquelle: Völkerrechtliche Verträge
Arten --> Unterscheidung nach der Zahl der beteiligten Parteien
1) bilaterale Verträge: 2 Parteien --> EU (Staatsgruppe) und die Schweiz
2) multilaterale Verträge: mehr als 2 Parteien
3) plurinationale Verträge: mehr als 2 Staaten, aber nur eine beschränkte Zahl Staaten, die nicht so einfach ausgeweitet werden kann.
Verträge zwischen Staaten oder internationalen Organisationen. --> Relevanz der Unterscheidung für Anwendung der VRK 1969 bzw. der VRK 1986
1. Rechtsquelle: Völkerrechtliche Verträge
4 Elemente
4 Elemente der Völkerrechtlichen Verträge
- dem Völkerrecht untersethende,
- durch ausdrückliche oder konkludente Willenseinigung zustande gekommene Vereinbarunge (Offerte von einer Seite und Akzept von der anderen Seite). Willenseinigung kann ausdrücklich erfolgen (schriftlich oder konkludent)
- zwischen Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten (Staaten und Internationale Organisationen) (Mehrheit werden zw. Staaten geschlossen). Ein Individuum kann kein völkerrechtlicher Vertrag abschliessen
- betreffen die Verpflichtung zu einem bestimmten Verhalten. Vertragspartei soll etwas tun, dulden, unterlassen
--> nur die 4 Elemente sind entscheidend bei der Beurteilung ob eine Vereinbarung ein Völkerrechtlicher Vertrag ist oder nicht. Diese müssen kumulativ vorhanden sein. Weitere Aspekte sind irrelevant. Häufig werden Begriffe wie "Vereinbarung" oder "Übereinkommen" verwendet. Nicht vom Namen in die Irre leiten lassen!
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