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Völkerrecht Einführung + Rechtsquellen (Teil 1 und 2 von 6)

Einführung Völkerrecht + Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze, weitere Völkerrechtsquellen, Normkollision)

Einführung Völkerrecht + Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze, weitere Völkerrechtsquellen, Normkollision)


Set of flashcards Details

Flashcards 81
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 25.09.2014 / 05.06.2022
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Ab wann beginnt das Völkerrecht?

Ab 1648: Westfälischer Friede. Übergang vom Personalitätsprinzip (Rechtsbeziehung und anwendbares Recht bezog sich auf Abhängigkeit) auf Territorialitätsprinzip.

--> Gleichberechtigung unter den Staaten (Einsicht: wir müssen zusammen, nicht gegeneinander arbeiten)

 

Wann wird Klassisches Völkerrecht vom Modernen Völkerrecht abgelöst?

Klassisches Völkerrecht: 1648 - 1945

Modernes Völkerrecht: ab 1945

Grundzüge des Klassischen Völkerrechts?

Klassisches VR:

- Recht der Staaten

- Recht der 'zivilisierten' Staaten

- Absolute Souveränität

- Recht zum Krieg

- Koexistenzrecht

Grundzüge des Modernen Völkerrechts?

Modernes VR

- Recht der Staaten, internationalen Organisationen und Individuen

- Universelles Völkerrecht

- Relative Souveränität

- Gewaltverbot

- Kooperationsrecht

1) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht

Rechtssubjekte: Recht der Staaten vs. Recht der Staaten, IO und Individuen 

Klassisches VK: nur ein Rechtssubjekt. Individuum existiert nicht (war ein Rechtsobjekt). Heute: Eigentliches Opfer (z.B. von Folter) wird nicht beachtet --> nur Staaten sind Subjekte des Rechtes (immer noch klassisches Völkerrecht).

Modernes VK: Individuen haben völkerrechtliche Rechte (Menschenrechtsverträge = völkerrechtliche Verträge). Rechtssubjekt: Staaten, IO und Individuen

 

 

2) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht

'zivilisierte' Staaten vs. universelles Völkerrecht

Klassisches Völkerrecht: eurozentrisch. 'Zivilisierte' (westliche Staaten) sind Rechtssubjekte. Kolonialisierte Staaten nicht.

Modernes Völkerrecht: gilt universell. Es gibt keine Abstufung mehr in zivilisierte und nicht-zivilisierte Staaten. Alle Staaten sind gleich.

Begriff "Kulturvölker" ist Reminiszens an die Zeit des Klassischen Völkerrechts.

3) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht

Absolute vs. Relative Souveränität

Klassisches Völkerrecht:

Absolute Souveränität --> Jeder Staat war nach innen und aussen souverän (keine völkerrechtliche Schranken) --> Recht auf Krieg (um Ziele zu erreichen)

Modernes Völkerrecht:

Relative Souveränität: Völkerrechtliche Schranken. Krieg muss erklärt werden (nach Völkerrecht) --> Gewaltverbot (geht weiter als Kriegsverbot) --> Staaten müssen Menschenrechte beachten!

--> Radikalster Wechsel von Recht zum Krieg zum Gewaltverbot

 

4) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht

Koexistenzrecht vs. Kooperationsrecht

Klassisches Völkerrecht

Koexistenzrecht: Ziel: friedliche Koexistenz der Staaten

Modernes Völkerrecht

Kooperationsrecht: Zusammenarbeit der Staaten --> Probleme müssen von einer internationalen Gemeinschaft gelöst werden (z.B. Klimawandel, Umweltzerstörung)