Völkerrecht Einführung + Rechtsquellen (Teil 1 und 2 von 6)
Einführung Völkerrecht + Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze, weitere Völkerrechtsquellen, Normkollision)
Einführung Völkerrecht + Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze, weitere Völkerrechtsquellen, Normkollision)
Set of flashcards Details
Flashcards | 81 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 25.09.2014 / 05.06.2022 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/voelkerrecht_einfuehrung_rechtsquellen_teil_1_und_2_von_6
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Ab wann beginnt das Völkerrecht?
Ab 1648: Westfälischer Friede. Übergang vom Personalitätsprinzip (Rechtsbeziehung und anwendbares Recht bezog sich auf Abhängigkeit) auf Territorialitätsprinzip.
--> Gleichberechtigung unter den Staaten (Einsicht: wir müssen zusammen, nicht gegeneinander arbeiten)
Wann wird Klassisches Völkerrecht vom Modernen Völkerrecht abgelöst?
Klassisches Völkerrecht: 1648 - 1945
Modernes Völkerrecht: ab 1945
Grundzüge des Klassischen Völkerrechts?
Klassisches VR:
- Recht der Staaten
- Recht der 'zivilisierten' Staaten
- Absolute Souveränität
- Recht zum Krieg
- Koexistenzrecht
Grundzüge des Modernen Völkerrechts?
Modernes VR
- Recht der Staaten, internationalen Organisationen und Individuen
- Universelles Völkerrecht
- Relative Souveränität
- Gewaltverbot
- Kooperationsrecht
1) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht
Rechtssubjekte: Recht der Staaten vs. Recht der Staaten, IO und Individuen
Klassisches VK: nur ein Rechtssubjekt. Individuum existiert nicht (war ein Rechtsobjekt). Heute: Eigentliches Opfer (z.B. von Folter) wird nicht beachtet --> nur Staaten sind Subjekte des Rechtes (immer noch klassisches Völkerrecht).
Modernes VK: Individuen haben völkerrechtliche Rechte (Menschenrechtsverträge = völkerrechtliche Verträge). Rechtssubjekt: Staaten, IO und Individuen
-
2) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht
'zivilisierte' Staaten vs. universelles Völkerrecht
Klassisches Völkerrecht: eurozentrisch. 'Zivilisierte' (westliche Staaten) sind Rechtssubjekte. Kolonialisierte Staaten nicht.
Modernes Völkerrecht: gilt universell. Es gibt keine Abstufung mehr in zivilisierte und nicht-zivilisierte Staaten. Alle Staaten sind gleich.
Begriff "Kulturvölker" ist Reminiszens an die Zeit des Klassischen Völkerrechts.
3) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht
Absolute vs. Relative Souveränität
Klassisches Völkerrecht:
Absolute Souveränität --> Jeder Staat war nach innen und aussen souverän (keine völkerrechtliche Schranken) --> Recht auf Krieg (um Ziele zu erreichen)
Modernes Völkerrecht:
Relative Souveränität: Völkerrechtliche Schranken. Krieg muss erklärt werden (nach Völkerrecht) --> Gewaltverbot (geht weiter als Kriegsverbot) --> Staaten müssen Menschenrechte beachten!
--> Radikalster Wechsel von Recht zum Krieg zum Gewaltverbot
4) Klassisches Völkerrecht vs. Modernes Völkerrecht
Koexistenzrecht vs. Kooperationsrecht
Klassisches Völkerrecht
Koexistenzrecht: Ziel: friedliche Koexistenz der Staaten
Modernes Völkerrecht
Kooperationsrecht: Zusammenarbeit der Staaten --> Probleme müssen von einer internationalen Gemeinschaft gelöst werden (z.B. Klimawandel, Umweltzerstörung)