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Kartei Details

Karten 23
Sprache Deutsch
Kategorie VWL
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 18.11.2012 / 18.11.2012
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Was versteht man unter dem Begriff Rechtsordnung?

Alle Rechtsregeln, die für ein Volk eines Staates gelten

Was ist die Aufgabe der Rechtsordnung?

Die Rechtsordnung hat die Aufgabe, das zusmmenleben der Menschen zu regeln (Ordnungsfunktion des Rechts) und damit den gesellschaftlichen Frieden (Friedensfunktion des Rechts) zu sichern.

Weshalb ändert sich das Recht im Laufe der Zeit?

?

Wie ist die Rechtsordnung aufgebaut?

Grundsätzlich besteht die Rechtsordnung aus zwei Teilen: Aus dem öffentlichen Recht und dem Privat- oder Zivilrecht.

Was beinhaltet das öffentliche Recht?

Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat (vertritt die Allgemeinheit) und dem einzelnen Bürger. Die Vorschriften des öffentlichen Rechts sind zwingend. Zum öffentlichen Recht gehören:

- Staatsrecht (Bundesverfassung, Kantosverfassungen)

- Verwaltungsrecht (Baurecht, Schulrecht, Steuerrecht, Zollrecht usw.)

- Strafrecht (Strafgesetzbuch StGB)

- Prozessrecht (Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsrecht usw.)

- Schulbetreibungs- und Konkursrecht ( Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG))

- Arbeitsrecht (Arbeitsgesetz ArG)

- Strassenverkehrsrecht (Strassenverkersgesetz SVG)

- Umweltschutzrecht (div. Umweltschutzgesetze)

- Völkerrecht (div. Staatsverträge)

- Kirchenrecht (div. kant. Gesetze)

Was beinhaltet das Privat- oder Zivilrecht?

Das Privat- oder Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichwertigen Privatpersonen. Die Vorschriften des Zivilrechts haben nur teilweise zwingenden Charakter. Zum Privat- oder Zivilrecht gehören:

- Zivilgesetzbuch (ZGB)

- Obligationenrecht (OR) (eigentlich 5.Teil des ZGB's)

Aus welchen Teilen besteht das Zivilgesetzbuch (ZGB)?

1. Personenrecht

2. Familienrecht

3. Erbrecht

4. Sachrecht

Aus welchen Teilen besteht das Obligationenrecht (OR)?

5.1Allgemeine Bestimmungen

5.2Einzelne Vertragsverhältnisse (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, …)

(ist eigentlich 5.Teil des ZGB)