Strafrecht BT II - §§ 242 f., § 246 StGB
Diebstahl und Unterschlagung
Diebstahl und Unterschlagung
Kartei Details
Karten | 42 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 17.11.2013 / 03.11.2015 |
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Behältnis
zur Aufbewahrung und Umschließung von Sachen gewidmetes Raumgebilde
(nicht zum Betreten durch Menschen gedacht)
andere Schutzvorrichtung
jede von Menschen geschaffene Einrichtung die dazu geeignet und bestimmt ist die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren
Diebstahl verwirklicht oder versucht & Regelbeispiel nur gewollt aber nicht vollbracht.
1. Ansicht: Versuchsregeln gelten nur für Straf"tat"bestände, nicht für Strafzumessungsregelungen
2. Ansicht: Gesetzgeber wollte bei Änderung von Regelbeispielen in Qualifikation deren Versuchsstrafbarkeit nicht ändern
Problem:
1. unbewiesen
2. verstoß gegen Art. 103 II GG
Wann ist eine Sache geringwertig isv § 243 II StGB?
Wenn die Sache objektiv geringwertig ist und sich der Vorsatz des Täters auch nur auf eine geringwerte Sache bezog.
Waffen
Waffen sind alle Waffen im technischen Sinn, die aufgrund von Beschaffenheit Handhabung oder Wirkung dazu geeignet sind erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
anderes gefährliches Werkzeug
jeder Gegenstand der nach Art seiner Verwendung und nach objektiver Beschaffenheit dazu geeignet ist im Einzelfall die Zufügung von erheblichen Körperverletzungen zuzufügen
Beachte: gefährlich ist ein Werkzeug nur dann wenn der Täter sich insgeheim auch vorbehält den Gegenstand (notfalls)gegen Menschen einzusetzen (Verwendungsvorbehalt)
-> andere Verlangen Verwendungsabsicht,
diese findet sich jedoch nur bei § 244 Abs. Nr. 1b explizit, nicht jedoch hier in Nr. 1a
sonst ein Werkzeug oder Mittel
Jeder Gegenstand, der nach Art und seinem Verwendungszweck in der konkreten Situation aus Sicht des Täters dazu geeignet ist, Widerstand durch Gewalt oder Drohung selbst mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden.
Bande
Eine Bande ist ein zusammenschluss von mindestens 3 Personen, die sich mit dem Ziel künftig für gewisse Dauer mehrere noch nicht näher festgelegte Straftaten zu begehen, zusammengeschlossen haben.
Müssen zum Stehlen unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes mindestens zwei Mitglieder vor Ort den Diebstahl gemeinsam begehen?
Genügt es, wenn die Wegnahmehandlung durch eine Person begangen wird, welche nicht Mitglied der Bande ist?
Welche Besonderheit gibt es bezüglich der Zueignung aus § 246 StGB?
1. sie ist sowohl ein subjektives als auch ein objektives Merkmal -> der innere Zueignunswille muss sich für einen objektiven Dritten äußerlich "manifestiert" haben
>> Täter bringt verlässlich zum Ausdruch die Sache in seine Herrschaftsgewalt bringen und auch behalten zu wollen
2. sowohl Aneignung als auch Zueignung bedürfen hier lediglich dolus eventualis
Ist eine wiederholte bzw. erneute Zueignung einer bereits zugeigneten Sache möglich?
1. Ansicht: erneute Zueignung besteht schon tatbestandlich nicht
2. Ansicht: erneute Zueignung möglich, § 246 tritt aber als mitbestrafte Nachtat (Konsumtion) zurück
Wann liegt eine veruntreuende Unterschlagung isv § 246 Abs. 2 StGB vor?
Wenn dem unterschlagenden Täter die Sache anvertraut war.
Anvertraut
Eine Sache ist anvertraut, wennd die Erlangung des Gewahrsam durch den Täter durch den Anvertrauenden unter den Voraussetzungen stattfand, mit der Sache in dessen Interesse zu verfahren oder sie ihm zurückzugeben.
Bsp.: Miete, Leihe, Pacht, Verwahrung, Kauf unter Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung
Ist ein Teilrücktritt von der Qualifikation denkbar?
BGH: nicht möglich, weil Qualifikation vollendet wure
a.A.: möglich, denn Verzicht auf Qualifikation, etwa Waffe, stellt erhebliche Unrechtsreduzierung dar;
desweiteren entspricht es dem Gedanken der Tätigen Reue
h.S.: bei aufgeben einer Qualifikation ist dies auch zu berücksichtigen
Sachen
Sachen sind alle körperlichen Gegenstände i.S.d. § 90 BGB, unabhängig von wirtschaftlichem Wert und deren Aggregatzustand.
Sie müssen jedoch von der Außenwelt abgrenzbar sein.
beweglich
beweglich ist eine Sache wenn sie tatsächliche fortbewegt werden kann.
Dinge die erst beweglich gemacht werden müssen zählen ebenfalls
Fremd
Fremd ist eine Sache wenn sie weder im Alleineigentum des Täters steht noch herrenlos ist.
Wegnahme
Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise Tätereignenen Gewahrsams.
Gewahrsam
Gewahrsam ist die von natürlichem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherschaft eines Menschen über eine Sache.
1. Ansicht: der Gewahrsam kann auch gelockert bestehen
2. Ansicht: sozial-normative Zuordnung einer Sache zu der Gewahrsamssphäre
Gewahrsamsbruch
Fremder Gewahrsam wird gebrochen, wenn der Gewahrsam gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird.
neu begründeter Gewahrsam
liegt vor, wenn der Täter die tatsächliche Sachherschaft dergestalt erlangt hat, sodass deren Ausübung keine Hindernisse mehr entgegenstehen.
Was verlangt der Subjektive Tatbestand des Vorsatzes?
1. Vorsatz bzgl. aller OT
2. Zueignungsabsicht (Delikt mit überschießender Innentendenz)
Was ist Zueignungsabsicht?
Zueignungsabsicht ist der Wille (Absicht/dd1) sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zumindest vorübergehend Anzueignen und dabei billigend inkauf (de) zu nehmen sie der Verfügungsgewalt des Berechtigten dauerhaft zu entziehen.
Was ist Zueignungsabsicht?
Zueignungsabsicht ist der Wille (Absicht/dd1) sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zumindest vorübergehend Anzueignen und dabei billigend inkauf (de) zu nehmen sie der Verfügungsgewalt des Berechtigten dauerhaft zu entziehen.
Was ist Aneignungsabsicht?
DIe Absicht (dolus directus 1°) die Sache sich oder einem Dritten unter Anmaßung einer eigentümerähnlichen Stellung in die Vermögenssphäre zumindest vorübergehend einzuverleiben
Was ist Enteignungsvorsatz?
Enteignungsvorsatz ist der bedingte Wille (dolus eventualis) die Sache der Verfügungsgewalt des berechtigten dauerhaft zu entziehen.
Wann liegt eine straflose Gebrauchsanmaßung vor?
Wenn es am Enteignungsvorsatz fehlt
Unter welchen Voraussetzungen ist eine sonst straflose Gebrauchsanmaßung strafbar?
Unter den Voraussetzungen des § 248b StGB
(Unerlaubter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs)
Wann ist eine erstrebte Zueignung rechtswidrig?
Rechtswidrig ist eine Zueignung, wenn sie im Widerspruch zur rechtlichen (vor allem Zivilrechtlichen) Eigentumsordnung steht
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