Diebstahl und Unterschlagung


Kartei Details

Karten 42
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.11.2013 / 03.11.2015
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Sachen

Sachen sind alle körperlichen Gegenstände i.S.d. § 90 BGB, unabhängig von wirtschaftlichem Wert und deren Aggregatzustand.

Sie müssen jedoch von der Außenwelt abgrenzbar sein.

beweglich

beweglich ist eine Sache wenn sie tatsächliche fortbewegt werden kann.

Dinge die erst beweglich gemacht werden müssen zählen ebenfalls

Fremd

Fremd ist eine Sache wenn sie weder im Alleineigentum des Täters steht noch herrenlos ist.

Wegnahme

Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise Tätereignenen Gewahrsams.
 

Gewahrsam

Gewahrsam ist die von natürlichem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherschaft eines Menschen über eine Sache.

1. Ansicht: der Gewahrsam kann auch gelockert bestehen
2. Ansicht: sozial-normative Zuordnung einer Sache zu der Gewahrsamssphäre

Gewahrsamsbruch

Fremder Gewahrsam wird gebrochen, wenn der Gewahrsam gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird.

neu begründeter Gewahrsam

liegt vor, wenn der Täter die tatsächliche Sachherschaft dergestalt erlangt hat, sodass deren Ausübung keine Hindernisse mehr entgegenstehen.

Was verlangt der Subjektive Tatbestand des Vorsatzes?

1. Vorsatz bzgl. aller OT

2. Zueignungsabsicht (Delikt mit überschießender Innentendenz)

Was ist Zueignungsabsicht?

Zueignungsabsicht ist der Wille (Absicht/dd1) sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zumindest vorübergehend Anzueignen und dabei billigend inkauf (de) zu nehmen sie der Verfügungsgewalt des Berechtigten dauerhaft zu entziehen.

Was ist Zueignungsabsicht?

Zueignungsabsicht ist der Wille (Absicht/dd1) sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zumindest vorübergehend Anzueignen und dabei billigend inkauf (de) zu nehmen sie der Verfügungsgewalt des Berechtigten dauerhaft zu entziehen.

Was ist Aneignungsabsicht?

DIe Absicht (dolus directus 1°) die Sache sich oder einem Dritten unter Anmaßung einer eigentümerähnlichen Stellung in die Vermögenssphäre zumindest vorübergehend einzuverleiben

Was ist Enteignungsvorsatz?

Enteignungsvorsatz ist der bedingte Wille (dolus eventualis) die Sache der Verfügungsgewalt des berechtigten dauerhaft zu entziehen.

Wann liegt eine straflose Gebrauchsanmaßung vor?

Wenn es am Enteignungsvorsatz fehlt

Unter welchen Voraussetzungen ist eine sonst straflose Gebrauchsanmaßung strafbar?

Unter den Voraussetzungen des § 248b StGB
(Unerlaubter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs)

Wann ist eine erstrebte Zueignung rechtswidrig?

Rechtswidrig ist eine Zueignung, wenn sie im Widerspruch zur rechtlichen (vor allem Zivilrechtlichen) Eigentumsordnung steht

Wann fehlt es an einer rechtswidrigen Zueignung?

Wenn der Täter einen fälligen und einredefreien Anspruch auf Übereignung des Tatobjektes hat.

Ist die Zueignung einer Sache auf die ein fälliger und einredefreier Anspruch besteht rechtswidrig, wenn die Sache nach allgemeinen Merkmalen bestimmt ist (Gattungsschuld)?

Ja, da das Recht der Konkretisierung beim Schuldner liegt

Ist die Zueignung von Geld bei einem einredefreien und fälligen Anspruch rechtswidrig?

1. Ansicht: Geldschulden = Gattungsschulden (Rechtspr)
-> aber Tatbestandsirrtum möglich

2. Wertsummentheorie = Geld kann nicht schlecht sein (pecuniam non olet) es gibt kein Geld mittlerer Art und Güte

Was ist § 243 StGB?

Gebäude

Ein durch Wände und Dach begrenztes mit Grund und Boden fest verbundenes Bauwerk, welches von Menschen betretbar ist, ihrem Schutz dient und unbefugte abhalten soll.

Ist eine Wohnung ein Gebäude isv § 243 Abs. 1 S.2 Nr.1 ?

Nein, denn die Wohnung ist im § 244 Abs. 1 Nr. 3 Wohnungseinbruchsdiebstahl geschützt.

Geschäftsraum

Räumlichkeit die zum Tätigen von Geschäften bestimmt ist.

umschlossener Raum

jedes Raumgebilde , welches zum Betreten durch Menschen bestimmt ist und unbefugte Zutritte abwehren soll.

-> Ein Dach ist nicht erforderlich.

Einbrechen

Einbrechen ist das gewaltsame öffnen von Umschließungen, die das Eintreten in den umschlossenen Raum verhindern sollen.

Einsteigen

Eindringen in einen geschützten Raum auf dafür nicht bestimmten Wegen unter Entfaltung von Kraft oder Geschicklichkeit

Wann ist ein Schlüssel falsch?

Wenn er nicht zur Öffnung des Schlosses gewidmet ist.

Kann ein ursprünglich gewidmeter Schlüssel zu einem falschen Schlüssel werden?

Ja, wenn er entwidmet wurde.

bei Verlust eines Schlüssels -> Entwidmung erst mit Kenntnis des Berechtigten und anschließender Ingebrauchname oder Anfertigung eines neuen

bei Diebstahl des Schlüssels -> mit bemerken oder Annahme der Schlüssel sei gestohlen worden

Behältnis

zur Aufbewahrung und Umschließung von Sachen gewidmetes Raumgebilde

(nicht zum Betreten durch Menschen gedacht)

andere Schutzvorrichtung

jede von Menschen geschaffene Einrichtung die dazu geeignet und bestimmt ist die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren

Diebstahl verwirklicht oder versucht & Regelbeispiel nur gewollt aber nicht vollbracht.

1. Ansicht: Versuchsregeln gelten nur für Straf"tat"bestände, nicht für Strafzumessungsregelungen

2. Ansicht: Gesetzgeber wollte bei Änderung von Regelbeispielen in Qualifikation deren Versuchsstrafbarkeit nicht ändern
Problem:
1. unbewiesen
2. verstoß gegen Art. 103 II GG

Wann ist eine Sache geringwertig isv § 243 II StGB?

Wenn die Sache objektiv geringwertig ist und sich der Vorsatz des Täters auch nur auf eine geringwerte Sache bezog.

Waffen

Waffen sind alle Waffen im technischen Sinn, die aufgrund von Beschaffenheit Handhabung oder Wirkung dazu geeignet sind erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

anderes gefährliches Werkzeug

jeder Gegenstand der nach Art seiner Verwendung  und nach objektiver Beschaffenheit dazu geeignet ist im Einzelfall die Zufügung von erheblichen Körperverletzungen zuzufügen

Beachte: gefährlich ist ein Werkzeug nur dann wenn der Täter sich insgeheim auch vorbehält den Gegenstand (notfalls)gegen Menschen einzusetzen (Verwendungsvorbehalt)
-> andere Verlangen Verwendungsabsicht,
diese findet sich jedoch nur bei § 244 Abs. Nr. 1b explizit, nicht jedoch hier in Nr. 1a

sonst ein Werkzeug oder Mittel

Jeder Gegenstand, der nach Art und seinem Verwendungszweck in der konkreten Situation aus Sicht des Täters dazu geeignet ist, Widerstand durch Gewalt oder Drohung selbst mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden.

Bande

Eine Bande ist ein zusammenschluss von mindestens 3 Personen, die sich mit dem Ziel künftig für gewisse Dauer mehrere noch nicht näher festgelegte Straftaten zu begehen, zusammengeschlossen haben.

Müssen zum Stehlen unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes mindestens zwei Mitglieder vor Ort den Diebstahl gemeinsam begehen?

Genügt es, wenn die Wegnahmehandlung durch eine Person begangen wird, welche nicht Mitglied der Bande ist?

Welche Besonderheit gibt es bezüglich der Zueignung aus § 246 StGB?

1. sie ist sowohl ein subjektives als auch ein objektives Merkmal -> der innere Zueignunswille muss sich für einen objektiven Dritten äußerlich "manifestiert" haben
>> Täter bringt verlässlich zum Ausdruch die Sache in seine Herrschaftsgewalt bringen und auch behalten zu wollen

2. sowohl Aneignung als auch Zueignung bedürfen hier lediglich dolus eventualis

Ist eine wiederholte bzw. erneute Zueignung einer bereits zugeigneten Sache möglich?

1. Ansicht: erneute Zueignung besteht schon tatbestandlich nicht

2. Ansicht: erneute Zueignung möglich, § 246 tritt aber als mitbestrafte Nachtat (Konsumtion) zurück

Wann liegt eine veruntreuende Unterschlagung isv § 246 Abs. 2 StGB vor?

Wenn dem unterschlagenden Täter die Sache anvertraut war.