Strafrecht BT II - §§ 242 f., § 246 StGB
Diebstahl und Unterschlagung
Diebstahl und Unterschlagung
Set of flashcards Details
Flashcards | 42 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 17.11.2013 / 03.11.2015 |
Licencing | No Copyright (CC0) |
Weblink |
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Sachen
Sachen sind alle körperlichen Gegenstände i.S.d. § 90 BGB, unabhängig von wirtschaftlichem Wert und deren Aggregatzustand.
Sie müssen jedoch von der Außenwelt abgrenzbar sein.
beweglich
beweglich ist eine Sache wenn sie tatsächliche fortbewegt werden kann.
Dinge die erst beweglich gemacht werden müssen zählen ebenfalls
Fremd
Fremd ist eine Sache wenn sie weder im Alleineigentum des Täters steht noch herrenlos ist.
Wegnahme
Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise Tätereignenen Gewahrsams.
Gewahrsam
Gewahrsam ist die von natürlichem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherschaft eines Menschen über eine Sache.
1. Ansicht: der Gewahrsam kann auch gelockert bestehen
2. Ansicht: sozial-normative Zuordnung einer Sache zu der Gewahrsamssphäre
Gewahrsamsbruch
Fremder Gewahrsam wird gebrochen, wenn der Gewahrsam gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird.
neu begründeter Gewahrsam
liegt vor, wenn der Täter die tatsächliche Sachherschaft dergestalt erlangt hat, sodass deren Ausübung keine Hindernisse mehr entgegenstehen.
Was verlangt der Subjektive Tatbestand des Vorsatzes?
1. Vorsatz bzgl. aller OT
2. Zueignungsabsicht (Delikt mit überschießender Innentendenz)