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Sachenrecht

Recht für BWL

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Flashcards 44
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 24.02.2014 / 07.03.2014
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Funktion des Sachenrechts

Zuordnung von Sachen zum rechtliche Herrschaftsbereich von Personen.

Das heisst auch wer darf verkaufen

Was ist eine Sache ?

Sachen sind körperliche Gegenstände, die abgegrenzt sind und von Menschen rechtlich beherrscht werden können aber nicht zum menschlichen Körper gehören.

z.B. ein Herzschrittmacher ist keine Sache solange es im Körper ist.

Keine Sachen sind

sind Rechte wie Forderungen, Patente, Marken, etc. Urheberrechte

Ausnahmen: Grundbuch aufgenommenes, selbständiges Baurecht

Sache Abgegrenztheit

Sachqualität haben nur abgegrenzte Gegenstände (Auto, Werkzeug, Schmuck, etc.).   Bei Mengensachen (Getreide, Kohle, Sand, etc.) hat nicht  die physikalische Einheit – gemeint z.B. das Getreidekorn ,  sondern eine verkehrsübliche Menge davon Sachqualität.   Die Luft, die wir einatmen, ist demzufolge keine Sache im  Rechtssinne. – Anders die in Flaschen abgefüllte Pressluft  z.B. für Taucher.

Sache Beherrschbarkeit

Die Sache muss rechtlich beherrscht werden können: erworben, angeeignet, genutzt, etc

Grundwasser kann insofern zur Sache werden, als es durch Ausscheidung und bestimmte Benutzungsweise in die  menschliche Herrschaft überführt werden kann.

Nicht beherrschbar (res comunes omnium): Freie Luft,

  offenes Meer, Himmelskörper, etc.

Sache Unpersöhnlichkeit

Als Sache gilt nur, was vom Menschen verschieden ist. Der menschliche Körper (auch der Leichnam) ist keine Sache

Abgetrennte Körperteile können Sachen sein (dingliche Rechte möglich; z.B. Haare).

Mit dem Körper verbundene Ersatzteile (Gebiss, künstliches Gelenk, Herzschrittmacher) erfüllen den Sachbegriff, bevor sie eingesetzt sind.

Rechtsgesamtheit

Auch sie ist keine Sache, auch wenn sie neben anderen Rechten (Forderungen, Immaterialgüterrechten, etc) in aller Regel auch Rechte an Sachen (z.B. Eigentumsrechte) umfasst.

  Beispiele:

  Unternehmen, Nachlass, Privatvermögen

Vollherrschaft

umfassendes Herrschaftsrecht an einer Sache

Farniseigentum, Grundeigentum