Sachenrecht
Recht für BWL
Recht für BWL
Set of flashcards Details
Flashcards | 44 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 24.02.2014 / 07.03.2014 |
Licencing | Not defined |
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Funktion des Sachenrechts
Zuordnung von Sachen zum rechtliche Herrschaftsbereich von Personen.
Das heisst auch wer darf verkaufen
Was ist eine Sache ?
Sachen sind körperliche Gegenstände, die abgegrenzt sind und von Menschen rechtlich beherrscht werden können aber nicht zum menschlichen Körper gehören.
z.B. ein Herzschrittmacher ist keine Sache solange es im Körper ist.
Keine Sachen sind
sind Rechte wie Forderungen, Patente, Marken, etc. Urheberrechte
Ausnahmen: Grundbuch aufgenommenes, selbständiges Baurecht
Sache Abgegrenztheit
Sachqualität haben nur abgegrenzte Gegenstände (Auto, Werkzeug, Schmuck, etc.). Bei Mengensachen (Getreide, Kohle, Sand, etc.) hat nicht die physikalische Einheit – gemeint z.B. das Getreidekorn , sondern eine verkehrsübliche Menge davon Sachqualität. Die Luft, die wir einatmen, ist demzufolge keine Sache im Rechtssinne. – Anders die in Flaschen abgefüllte Pressluft z.B. für Taucher.
Sache Beherrschbarkeit
Die Sache muss rechtlich beherrscht werden können: erworben, angeeignet, genutzt, etc
Grundwasser kann insofern zur Sache werden, als es durch Ausscheidung und bestimmte Benutzungsweise in die menschliche Herrschaft überführt werden kann.
Nicht beherrschbar (res comunes omnium): Freie Luft,
offenes Meer, Himmelskörper, etc.
Sache Unpersöhnlichkeit
Als Sache gilt nur, was vom Menschen verschieden ist. Der menschliche Körper (auch der Leichnam) ist keine Sache
Abgetrennte Körperteile können Sachen sein (dingliche Rechte möglich; z.B. Haare).
Mit dem Körper verbundene Ersatzteile (Gebiss, künstliches Gelenk, Herzschrittmacher) erfüllen den Sachbegriff, bevor sie eingesetzt sind.Rechtsgesamtheit
Auch sie ist keine Sache, auch wenn sie neben anderen Rechten (Forderungen, Immaterialgüterrechten, etc) in aller Regel auch Rechte an Sachen (z.B. Eigentumsrechte) umfasst.
Beispiele:
Unternehmen, Nachlass, Privatvermögen
Vollherrschaft
umfassendes Herrschaftsrecht an einer Sache
Farniseigentum, Grundeigentum