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Rechtsgrundlagen

Grundlagen

Grundlagen


Kartei Details

Karten 45
Lernende 15
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 02.01.2011 / 04.02.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Was verstehen Sie unter dem Begriff "Recht" und welches Ziel wird

damit verfolgt?

Recht ist die Gesamtheit aller Normen zur äußeren Ordnung des Zusammenlebens von Menschen. Ziel des Rechts ist die Schaffung von Gerechtigkeit.

Welche wesentlichen Unterschiede bestehen zwischen dem "objektiven Recht " und der "Sitte" und der "Moral"?

Von Sitte und Moral unterscheidet sich das geschriebene und ungeschriebene Recht primär dadurch, dass die Rechtsnormen unmittelbar verbindlich und durchsetzbar sind, was bei sittlichen und moralischen Grundsätzen nicht der Fall ist.

Was ist ein subjektives Recht?

Unter einem subjektiven Recht ist die Gesamtheit der dem einzelnen zustehenden

Berechtigungen und Rechtsbefugnisse auf der Grundlage der dem objektiven Recht

angehörenden Normen zu verstehen. Das subjektive Recht regelt also die dem ein-

zelnen zustehende Befugnis, die ihm aufgrund des objektiven Rechts zusteht.

Bestimmen Sie: Sind die §§ 286 Absatz 1, 433 Absatz 1 und 2, 903

Satz 1, BGB relative oder absolute subjektive Rechte?

§ 286 Absatz 1 ist ein relatives subjektives Recht. § 433 Absatz 1 und 2 sind eben-

falls relative subjektive Rechte, während § 903 ein absolutes subjektives Recht be-

gründet.

Was ist ein absolutes bzw. ein relatives Recht?

Das subjektive Recht kann zum einen den Charakter eines absoluten Rechts haben.

Das sind solche Rechte, die gegenüber jedem Dritten wirken (z.B. das Eigentum, §

903 BGB; das Namensrecht, § 12 BGB; das allgemeine Persönlichkeltsrecht) Wirken

die subjektiven Rechte dagegen nicht gegen jeden beliebigen Dritten, sondern nur

gegenüber einer ganz bestimmten Person (wie etwa die Ansprüche aus einem Vertrag), so spricht man von relativen subjektiven Rechten.

Wodurch unterscheiden sich "öffentliches Recht" und "Privatrecht"?

Gegenstand des öffentlichen Rechts sind alle Rechtsnormen die das Rechtsverhält-

nis zwischen dem Bürger und den hoheitlichen Rechtsgemeinschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts etc.)

regeln. Öffentlich rechtlich sind daher alle Rechtsverhältnisse, an denen ein Träger öffentlicher Gewalt in dieser Eigenschaft beteiligt ist. Der Regelungsbereich des öffentlichen Rechts ist dabei durch ein Über-! Unterordnungsverhaltnis zwischen einer

Privatperson und einem Hoheitstrager gekennzeichnet. Demgegenüber regelt das Privatrecht die Beziehungen einzelner Bürger zueinander und die Rechtsverhältnisse der nicht hoheitlichen Gemeinschaften. Das Privatrecht ist also, im Gegensatz zum 6

B öffentlichen Recht, nicht durch ein Über—/ Unterordnungsverhältnis, sondern durch eine Glelchordnung der am Rechtsverhältnls Beteiligten gekennzeichnet.

Prüfen und begründen Sie: Welche Gerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen einem Energieversorgungsunternehmen (EVU)

und dern Kunden, wenn letzterer die Zahlung für Stromlieferung ver-

weigert?

Es handelt sich bei dem Rechtsstreit zwischen EVU und dem Kunden unzweifelhaft

um eine Streitigkeit, die dem Privatrecht zuzuordnen ist. Zuständig sind demnach die ordentlichen Gerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof).

Dem Gläubiger steht eine Forderung in Höhe von 5.000,00 EUR zu

aus einer Dienstleistung zu. Der Schuldner weigert sich zu zahlen. I

Welches Gericht ist sachlich zuständig? Nennen Sie die einschlägigen Normen.

Nach § 23 G\/G ist das Amtsgericht zuständig, well die Forderung bis 5.000,00 EUR beträgt und nicht über 5.000,00 EUR. Zinsen und Nebenforclerungen bleiben unbe-

rücksichtigt, § 4 Abs. 1 2. HS ZPO