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Privatrecht (ab S.40)

Karteikarten Prof. Huber RWTH Aachen

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Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 05.05.2012 / 17.03.2014
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Def. Auftragsbestätigung

schriftliche Annahmeerklärung. Zustandekommen des Vertrags jedoch erst mit Auftragsbestätigung

Def. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS)

Voraussetzung: Einigung beider Parteien

Def.: Festhalten der zuvor mündlich vereinbarten Punkte in schriftlicher Form

Muss im zeitlichen Nahverhältnis verfasst werden ansonsten kein Beweismittel

Ziel: Raschheit der Abwicklung

Rechtsfolge: Schweigen auf KBS

Schweigt eine Partei auf ein zugesandtes KBS so willigt sie den Vertragspunkten wie abgefasst ein. Ein KBS ist ein unwiederlegliches Beweismittel (Selbst wenn Punkte zuvor anders diskutiert worden ist das Schweigen = Annahme)

Überrumpelung: Tatbestände der Haustürgeschäfte

Besonderes Wiederrufsrecht bei

1.) Arbeitsplatz oder Privatwohnung (Staubsaugervertreter)

2.) Freizeitveranstaltungen (Verkaufsveranstaltungen auf Busfahrten

3.) Verkehrsmittel oder öffentliche Verkehrswege (Bücherverkauf Fußgängerzone)

WICHTIG: VERKÄUFER MUSS AUS EIGENINITIATIVE HANDELN! Bestellt der Käufer den Vertreter so gilt kein Wiederrufsrecht

Ausübung des Wiederrufsrechts

1.) Dauer

innerhalb von 14 tagen jedoch ohne Begründung

2.) Beginn (Abh. von Belehrung)

Mit Belehrung: Beginn der Frist sobald Belehrung dauerhaft zur Verfügung gestellt

(Bei Lieferung nicht vor erhalt der Ware)

ohne Belehrung: unbegrenztes Wiederrufsrecht

3.) Wahrung durch Absenden:

Rechtzeitige Absendung des Wiederrufs gilt, nicht wann Erklärung zugeht!

4.) Textform:

Wiederruf muss mindestens einmal schriftlich abgesandt werden (E-Mail, Post etc.) Telefonisch genügt nicht.

Bei Lieferung auch mit abschicken der Ware

Def. Konsens

Übereinstimmung von Angebot und Annahme. Antwort "ja, aber" erwirkt keinen Vertragsschluss (fehlender Konsens)

Def. Dissens

WOOOOOOOT?!?!?!?!?!?!?! S. 45

Auslegen des Vertrags

Kein plan. S. 46