ÖR, 15. Grundlagen der Verwaltung
Aufgaben der Verwaltung, Verwaltung im formell-organisatorischen Sinn, Hoheitsverwaltung - nichthoheitliche Verwaltung, Verfassungsrechtliche Grundlagen der Verwaltung
Aufgaben der Verwaltung, Verwaltung im formell-organisatorischen Sinn, Hoheitsverwaltung - nichthoheitliche Verwaltung, Verfassungsrechtliche Grundlagen der Verwaltung
Set of flashcards Details
Flashcards | 65 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 15.12.2015 / 31.10.2017 |
Licencing | Attribution (CC BY) (Barbara Leitl Staudinger; Zivilrecht I, Lehrbuch 8. Auflage, Glossar 8. Auflage, Übungsaufgaben 8. Auflage;) |
Weblink |
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Aufgaben der Verwaltung
Die Verwaltungsaufgaben sind zahlreich und vielfältig, dazu zählen ua:
Sozialversicherung, Bereitstellung von Infrastruktur (Verkehrseinrichtungen, Kommunikationseinrichtungen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenanstalten, Ver- und Entsorgungseinrichtungen), Landesverteidigung, Gefahrenabwehr (Polizei), Wirtschaftsaufsicht über Sektoren von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung (zB Finanzmarktaufsicht), Regulierung bestimmter Wirtschaftszweige im öffentlichen Interesse (Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen) uvm.
Auskunftspflicht
Grundsätzlich ist jedermann Auskunft zu erteilen. Eine Auskunftserteilung ist allerdings dann unzulässig, wenn eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem entgegen steht, etwa wenn das Recht auf Datenschutz bestimmter Personen durch die Auskunft verletzt werden würde oder aber die Geheimhaltung im öffentlichen Interesse, etwa der Landesverteidigung liegt.
Amtsverschwiegenheit
Alle Verwaltungsorgane sind gem Art 20 Abs 3 B-VG zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus iihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet. Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit betrifft aber nur solche Tatsachen, an denen ein Geheimhaltungsinteresse (Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, Landesverteidigung,k auswärtigen Beziehungen...) besteht.
Regulierung
In besonders sensiblen Wirtschaftsbereichen (Strom, Gas, Post, Telekommunikation, Eisenbahn), die sich von einem Monopol- zu einem Wettbewerbsmarkt entwickeln, werden die Marktprozesse einer staatlichen Regulierung unterworfen. Unter dem Begriff der Regulierung werden alle Eingriffe in das Marktgeschehen mit dem Ziel, das öffentliche Interesse an der Leistungserbringung (also insb. an Menge, Preis, Qualität) sowie an einem funktionierenden Wettbewerb zu wahren, zusammengefasst.
Regulierungsbehörden
nehmen die staatliche Regulierung jener privatisierten infrastrukturgebundenen Wirtschaftssektoren war, die die Bevölkerung flächendeckend und zu erschwinglichen Preisen mit Leistungen im öffentlichen Interesse versorgen sollen (zB Telekommunikation und Rundfunk, Post, Energie, Schienenverkehr).
Verwaltung im formell-organisatorischen Sinn
Die Verwaltung lässt sich formell-organisatorisch als Summe der Tätigkeit von Verwaltungsorganen beschreiben.
Verwaltung ist jene Tätigkeit, die nicht Gesetzgebung und nicht Gerichtbarkeit ist.
Arten von Organen
Staatliche Organe können nach verschiedenen Gesichtspunkten eingeteilt werden:
- Zuordnung zu einer Staatsteilgewalt: Gesetzgebungsorgan, Verwaltungsorgan, Organe der Gerichtsbarkeit
- Organe im organisatrischen Sinn: Bundesorgane, Landesorgane, Gemeidneorgan, Organe anderer Selbstverwaltungsträger
- Art der Willensbildung: monokratische Organe (Willensbildung erfolgt durch einen Organwalter) und Kollegialorgane (Willensbildung erfolgt durch mehrere Organwalter gemeinsam).
Monokratisches Organ
In einem monokratischen Organ erfolgt die Willensbildung durch einen einzigen Organwalter. Monokratische Organe sind etwa die Bundesminister oder der Bundespräsident. (Gegenteil: Kollegialorgane)