Öffentliches Recht 2 - Verwaltungsrecht
ZHAW - das Wichtigste in Kürze
ZHAW - das Wichtigste in Kürze
Kartei Details
Karten | 51 |
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Lernende | 13 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 02.06.2014 / 07.06.2024 |
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Beschwerdegründe
- Rechtsverletzung oder Ermessensfehler
- unrichtige Sachverhaltsdarstellung
- Unangemessenheit (nicht bei Bundesgericht)
Kognition (Art. 49 VwVG)
Umfang der Überprüfungsbefugnis der Rechtsmittelinstanzen (entspricht den Beschwerdegründen im jeweiligen Verfahren)
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (BörA)
- Anfechtungsobjekt
- Entscheid in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts
- kantonaler Erlass
- Stimmrecht
- Sachgebiets-Ausnahmen
- Vorinstanzen (kantonales oder Bundes-Verwaltungsgericht)
- Beschwerdegründe (Rechtsverletzung)
- Beschwerdeberechtigung
- Frist
- Form
3 Dimensionen der Wirtschaftsfreiheit
- individualrechtliche Dimension (Art. 27 BV) - Grundrecht des Einzelnen
- institutionelle Dimension (Art. 94 BV) - Grundsatz: Staat hat nichts in der Privatwirtschaft zu suchen
- bundesstaatliche Dimension (Art. 95 Abs. 2 BV) - einheitlicher Wirtschaftsraum
Wirtschaftsfreiheit Art. 27 BV
Prüfschema
- Sachlicher Schutzbereich: jede privatwirtschaftliche Tätigkeit, die auf Gewinn oder Erwerbseinkommen abzielt
- persönlicher Schutzbereich: alle nat. oder jur. Personen, die zum CH-Arbeitsmarkt zugelassen sind
- Kerngehalt: Schutz vor Zwang
- Grundsatzkonform: - öffentliche Interessen (Polizeigüter, sozialpol. Interessen, Lenkungsstaatliche Interessen), - wettbewerbsneutrla
- Grundsatzwidrig: - wettbewerbsbehinderung, Konkurrentenungleichbehandlung (gleiche Branche, gleiches Angebot, gleiches Publikum, gleiches Bedürfnis), protektionistische Massnahmen, Ausnahmen: Abweichungskompetenz: BV 94 ff.
Monopole
- rechtliche Monopole (von Gesetz vorgeschrieben)
- unmittelbare - Dritte werden direkt ausgeschlossen - z. B. die Post
- mittelbare - Dritte werden indirekt ausgeschlossen indem sie ein öff. Monopol nutzen müssen - z. B. Gebäudeversicherung, SUVA
- faktische Monopole - weil Staat über Grund und Boden verfügt - ZGB 664 - z.B. Verlegen von Leitungen, Plakatmonopol
- Zulässigkeit der Monopole:
- kantonale Monopole -> BV 36
- staatliche Monopole oder Regale -> BV 94 Abs. 4
Eigentumsgarantie, BV 26
- formelle Enteignung: Eigentum geht an den Enteigner über -> Volle Entschädigung (Verkehrswert und weitere Nachteile)
- materielle Enteignung: Beschränkung der Nutzung -> Entschädigung nur bei besonders schwerem Eingriff oder bei Sonderopfer
Öffentliche Sachen (grob)
- Finanzvermögen
- Verwaltungsvermögen (Anstaltsachen und Verwaltungssachen)
- Regalsachen
- öff. Sachen im Gemeingebrauch
Finanzvermögen
(öff. Sachen im weiteren Sinne)
- dient mittelbar der Verwatlung
- noch nicht zweckgebunden
- Zuständigkeit der Regierung
- Privatrecht
Verwaltungsvermögen
(öffentliche Sachen im engeren Sinne)
- dient unmittelbar der Verwaltung
- zweckgebunden
- Zuständigkeit des Parlaments
- Öffentliches Recht
2 Arten:
- Anstaltssachen: dienen Privaten, z.B. Schulen
- Verwaltungssachen: dienen dem Staat
Regalsachen
- Staat entscheidet über die Nutzung
z.B. Salzregal, Fischregal, Bergregal
Bemessungsgrundsätze der öff. Abgaben
Steuern: BV 127
- Allgemeinheit (jeder muss Steuern bezahlen)
- Gleichmässigkeit (BV 8)
- Leistungsfähigkeit (Jeder soll nach seinen Einkommensverhältnissen Steuern zahlen)
Kausalabgaben:
- Kostendeckungsprinzip (Ertrag darf Kosten nicht übersteigen)
- Äquivalenzprinzip (Gebühr muss im vernünftigen Verhältnis zum Wert der staatlichen Leistung stehen - schwierig wenn kein Marktwert vorhanden)
Rechtssetzungsdelegation
Voraussetzungen
- kein Delegationsverbot im übergeordneten Recht (Verfassung)
- im formellen Gesetz vorgesehen (Delegationsnorm)
- umgrenzte Materie betreffend (keine Blankodelegation)
- Grundzüge im Gesetz, soweit Rechtsstellung Einzelner schwerwiegend berührt
echte Rückwirkung und negative Vorwirkung - Voraussetzungen
- Ausdrücklich angeordnet und mit dem Zweck des Erlasses klar gewollt ist
- durch triftige Gründe klar gewollt ist
- in zeitlicher Hinsicht mässig ist
- keine stossenden Rechtsungleichheiten zur Folge hat
- keinen Eingriff in wohlerworbene Rechte darstellt
Praxisänderung - Ungleichbehandlung
Voraussetzungen
- auf ernsthafte und sachliche Gründe gestützt
- grundsätzlich, d.h. auf Dauer angelegt
- öffentliches Interesse überwiegt Rechtssicherheit
- nicht gegen Treu und Glauben, d.h. vorangekündigt wenn Rechtsverlust
Gleichbehandlung im Unrecht
Voraussetzungen
- ständige Praxis, nicht nur vereinzelte Fälle
- Behörde gedenkt auch künftig so zu entscheiden
- keine entgegenstehenden überwiegenden Gesetzmässigkeitsinteressen
Grundsatz von Treu und Glauben
Teilaspekte
-Vertrauensschutz
- Verbot widersprüchlichen Verhaltens
- Verbot von Rechtsmissbrauch
Vertrauensschutz
Voraussetzungen
- konkrete Person und Situation
- Person war zuständig für Auskunft
- Unrichtigkeit war nicht sofort zu erkennen
- im Vertrauen auf Richtigkeit Dispositionen getroffen, die nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können
- Gesetzliche Ordnung nicht geändert
Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, welcher besagt, dass ein vom Bürger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schützen ist.
-> verfassungsrechtliche Grundlage: Willkürverbot
Prüfung nach Gleichheitsgebot
- Zweck des Erlasses
- sachlicher und vernünftiger Grund für Unterscheidung
Verwaltungsprinzipien
- Legalitätsprinzip
- Rechtsgleichheit und Willkürverbot
- öffentliches Interesse
- Verhältnismässigkeit
- Treu und Glauben im öffentlichen Interesse
Arten des Verwaltungshandelns
- Eingriffsverwaltung (greift in Rechte Dritter ein)
- Leistungsverwaltung (gewährt Vorteile und Begünstigungen)
- Bedarfsverwaltung (stellt auf betrieblicher Ebene die nötigen Personal- und Sachmitteil bereit)
- wirtschaftende Verwaltung (sie tritt mit Gewinnabsicht am Markt auf)
(können auch gemischt auftauchen)
Wichtig bei der Zentralverwaltung
1. Ausgestaltung nach demokratischen Grundsätzen
- durch parlamentarische Kontrollen
- durch parlamentarische Untersuchungskontrollen
- Öffentlichkeitsprinzip
- Volkswahl der Regierung
2. Hierarchieprinzip:
- Regierung ist gegenüber dem Parlament verantwortlich
- Koordination
- Dienstweg muss immer eingehalten werden
selbständige Anstalt
- Dienstleistungen
- von einem oder mehreren Gemeinwesen getragen
- organisatorisch ausgegliedert
- mit Personal- und Sachmittel ausgestattet
- Erfüllung bestimmter Verwaltungsaufgabe
- steht Benutzerinnen zur Verfügung
Bsp. ZHAW, ETH, SUVA
Körperschaft
- durch staatlichen Hoheitsakt gegründet
- rechtlich verselbständigter Personenverband
- nimmt in Selbstverwaltung Verwaltungsaufgaben wahr
- hat eigene Rechtspersönlichkeit
- Mitgliedschafts ist häufig nicht freiwillig
Bsp. Kirchgemeinde
-> Zweckverbände sind typische Körperschaften
Autonomie vs. Rechtspersönlichkeit
Autonomie: Entscheidungsfreiheit
Rechtspersönlichkeit: Eigene Rechte und Pflichten
Privatrechtliche Verwaltungsträger
öffentliche Betriebe:
- spezialgesetzliche AG
- öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform
- gemischtwirtschaftliche Unternehmen
Private
Spezialgesetzliche AG
- wird unmittelbar durch ein Gesetz gegründet
- Drittbeteiligung möglich
Bsp. Die Post, SBB, Swisscom
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