LK zu Bewirtschaftung von Mietliegenschaften
Lernkartei zum Thema Bewirtschaftung von Mietliegenschaften gemäss Wegleitung zur Prüfung Immobilienbewirtschaftung (Code nlkme2015) gemäss Lernziele der Wegleitung.
Lernkartei zum Thema Bewirtschaftung von Mietliegenschaften gemäss Wegleitung zur Prüfung Immobilienbewirtschaftung (Code nlkme2015) gemäss Lernziele der Wegleitung.
Set of flashcards Details
Flashcards | 111 |
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Students | 61 |
Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 29.08.2015 / 04.01.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/mietrecht13
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F 4242; Was sollte in einem Hauswartsvertrag enthalten sein (Aufzählung)?
- Vertragsparteien
- Liegenschaft(en)
- Beginn, Dauer, Kündigung
- Aufgaben mit Pflichtenheft
- Arbeitszeiten
- Salär, Sozialleistungen + Versicherungen
- Spesen, Überstunden
- Stellvertretung, Ferien
- Beilagen
- Ort, Datum, Unterschrift
F 4242; Wie lauten die aktuelle Prozentsätze der Sozialversicherungen?
- AHV, IV, EL = 5.125%
- ALV = 1.1%
- NBU = 1.35%
- vom Bruttolohn
F 4242; Wie hoch ist der Privatanteil bei einem Fahrzeug für die Lohnberechnung?
0.8% pro Monat vom Kauf-/Leasingpreis min CHF 150/Monat
F 4249; Themenwechsel > Nebenkostenabrechnung
Themenwechsel
F 4253; Die vorhergehenden Fragen in der Wegleitung sind schon behandelt.
.
F 4253; Nach welchen möglichen Verteilschlüsseln lassen sich Nebenkosten verteilen?
- Wo möglich verbrauchsabhängig
- Nach m2
- Nach m3
- Nach Anzahl Zimmer
- Nach Anzahl Stück
- Nach Anzahl Anschlüsse (TV usw)
F 4254; Darf der Mieter sich die Belege der Nebenkosten anschauen?
Ja
F 4254; Wie oft sind die Nebenkosten abzurechnen?
1xjährlich
F 4254; Wie lange hat der Mieter das Recht, einsicht in die Belege der NK zu nehmen?
Es gibt keine Frist.
F 4254; Wie lange können Nebenkosten angefochten werden?
Es gibt keine Frist zur Anfechtung der NK.
F 4254; Wie lange ist die verjährung von Forderungen nach Akontozahlungen und Saldoforderungen aus der Nebenkostenabrechnung?
- Für den Vermieter
- Für den Mieter?
Vermieter = 5 Jahre
Mieter: 1 Jahr nach dem er von ihm Kenntnis hat, 10 Jahr seit der Zahlung
F 4255; Themenwechsel: > Liegenschaftenbuchhaltung
LiBu
F 4267; Hemmen die Betreibungsferien oder Rechtsstillstand den Fristenlauf?
Nein.
Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert.
F 4267; Wo werden dem Schuldner die Betreibungsurkunden zugestellt und wer darf sie entgegen nehmen (Privat + Geschäft)?
Zugestellt wird an den Wohnort oder Arbeitsort
Entgegennehmen darf sie ein im selben Haushalt lebender Erwachsener oder bei Geschäften ein Angestellter.
F 4267; Wann gilt die Sendung als Zugestellt (uneingeschränkt-/eingeschränkte Theorie?)
Uneingeschränkte Theorie: an dem Datum an dem der Empfänger die Sendung erstmals hätte abholen können (Abholungseinladung)
Eingeschränkge Empfangstehorie: am Tag der effektiven Abholung, spätestens am 7. Tag nach Beginn der Abholfirst.
F 4201; Darf ein Mieter allfällige Kosten zur Behebung von Mängeln mit dem Mietzins verrechnen?
Ja, ist möglich.
Aber nicht empfehlenswert, denn erweist sich die Forderung des Mieters als zu hoch oder unbegründet, so riskiert der Mieter, dass ihm wegen Zahlungsverzug geündet wird.
F 4201; Für welche Arten von Objekten gelten die Bestimmungen von OR Art. 253 über Miete von Wohn- und Geschäftsräumen nicht?
F 4201; Gibt es eine Gebrauchspflicht?
Nein, nur wenn im Vertrag vereinbart
z.B. Laden im Einkaufszentrum, dass nicht einfach leersteht
F 4201; Gewillkürte Schriftformerfordernis ist auf vielen Verträgen vereinbart, nenne die wichtigsten:
- Abschluss des Vertrages
- Vertragsänderungen
- Zustimmung zur Untermiete
- Zustimmung zur Haustierhaltung
F 4201; Per wann sind Akontozahlungen abzurechnen?
Einmal jährlich.
F 4201; Ist es zwingend, dass bei Wohn- und Geschäftsräumen eine Sicherheitsleistung zu erbringen ist?
Nein, nur wenn vertraglich vereinbart.
F 4201; Sind Koppelungsgeschäfte erlaubt?
Ja unter der Voraussetzung dass:
- Der Abschluss des Mietvertrags darf nicht vom Abschluss des Koppelungsgeschäfts abhängig sein.
- Koppelungsgeschäft darf keine Verpflichtungen enthalten, die nicht unmittelbar mit dem Gebrauch der Mietsache im Zusammenhang stehen.
Bei nichteinhaltung der beiden oben genannten Voraussetzungen ist der Vertrag nichtig
*Daraus geht hervor, dass der Abschluss eines Hauswartsvertrags mit einem Mieter kein unerlaubtes Koppelungsgeschäft ist.
F 4201; Was geschieht aus rechtlicher Sicht, wenn ein Mieter aufgrund von Mängeln des Mietobjekts die Mietsache nicht übernimmt?
Übernimmt ein Mieter infolge von Mängeln die Mietsache nicht, gelten nicht die Bestimmungen über mietrechtliche Mängel (OR Art. 259 ff.) sondern es gelten die Artikel über Nichterfüllung von Verträgen (OR Art. 107-110)
F 4201; Was ist ein Koppelungsgeschäft?
Ein Vertrag der rechtlich selbständig ist aber mit einem anderen Vertrag verknüpf ist
F 4201; Was passiert, wenn ein Mieter trotz gültigem Mietvertrag mitteilt, dass er das Mietverhältnis nicht antreten werde?
Da die Mietsache nicht übernommen wurde, ist das Dauerschuldverhältinis nicht eingetreten. Deshalb handelt es sich hier auch nicht um eine "Kündigung" sonder um einen Rücktritt. Der "antizipierte Vertragsbruch" wird gemäss OR allgemeinen Bestimmungen (OR Art. 97 bezw. OR Art. 107-109) behandelt.
* Da der Mieter verbindlich mitgeteilt hat, dass er das MV nicht antritt, entfällt eine Nachfrist
F 4201; Welche drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ein Mietvertrag entsteht?
- Klarheit über Objekt
- Klarheit über Mietzins
- Überlassung zum Gebrauch
Sind diese drei Vorausetzungen erfüllt, reicht das für einen Mietvertag
F 4201; Welcher Formvorschrift besteht beim Mietvertrag?
Keine Formvorschrift
Schriftlichkeit ist aber die Regel aus Beweisgründen.
F 4201; Weshalb ist die Unterscheidung zwischen Mietvertrag und Mietverhältnis wichtig?
Weil die Mietrechtlichen Bestimmungen (OR) erst nach Antritt des Mietverhältnisses gelten. Vor Antritt der Mietsache gelten die allgemeinen Bestimmungen des OR.
F 4201; Wie ist das Verhältnis zwischen Vertrag, Gesetzt und Ortsgebrauch?
Massgebend ist der Vertrag, fehlt eine Regelung innerhalb des Vertrag oder verstösst eine Klausel gegen zwingendes Recht, kommt das Recht zum Tragen. Der Ortsgebrauch spielt nur noch eine untergeordnete Rolle und kommt nur zum Tragen wenn vorgängig keine Regelung gefunden wurde.
F 4201; Wie sehen die Verpflichtungsgeschäfte bei einem Mietvertrag aus?
Durch den Mietvertrag verplichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu überlassen. Der Mieter verplichtes sich, dafür Mietzins zu leisten.
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